Finanzierung & Unterstützung

Direktkredite: solidarisch finanzieren!

Projektträger und Eigentümer der Immobilie ist nicht der Hausverein, sondern eine GmbH mit dem Verein als 1. Gesellschafter und der Mietshäuser Syndikat GmbH als 2. Gesellschafterin:


Die Banken finanzieren nur rund zwei Drittel der Gesamtkosten einer Immobilie, das restliche Drittel muss von der GmbH beigesteuert werden. Dieses Eigenkapital wird im Wesentlichen aus privaten Darlehen – sog. Direktkrediten – gebildet, die wir selbst als zukünftige Bewohner*innen geben und darüber hinaus von Förder*innen unseres Projekts einwerben. Solche privaten Kredite sind Nachrangdarlehen und werden daher von allen an der Finanzierung beteiligten Banken als Eigenkapitalersatz akzeptiert.
Direktkredite mit möglichst langer Laufzeit ermöglichen es uns, die Refinanzierung und die Bewirtschaftungskosten der Immobilie und damit auch die Wohnungsmieten dauerhaft auf einem sozial verträglichen Niveau zu halten. Dies wäre für die Stadt Münster, die zusammen mit Köln, Bonn und Düsseldorf zu den vier Städten mit den höchsten Mieten in NRW
gehört, beispielhaft.

Wer uns unterstützen möchte, schreibe bitte eine Email an dkwigwam(ät)muenster.org

Weitere Infos gibt es hier: Direktkredite konkret

Info, Risiken und Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten können wir nicht garantieren. Nachrangdarlehen haben eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel. Diese besagt, dass eine Rückzahlung des Kredits oder eine Auszahlung der Zinsen nicht möglich ist, wenn dadurch das Projekt bzw. die GmbH zahlungsunfähig würde und andere Verbindlichkeiten nicht bedienen könnte.
Weiterhin werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Darlehensgeber*innen. Das heißt, dass es im schlimmsten Fall zu einem vollständigen Verlust des von Ihnen angelegten Geldes kommen kann.

Die Annahme von Nachrangdarlehen unterliegt dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Die Wohnalternative Mecklenbeck GmbH wird demnach Emittentin von verschiedenen Vermögensanlagen sein, die sich nur durch ihren Zinssatz unterscheiden. Zu demselben Zinssatz schließen wir entweder nur maximal 20 Verträge oder nur Verträge bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro in 12 Monaten ab. Somit machen wir von der Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a & § 2 Abs. 1 Nr. 3b VermAnlG Gebrauch und sind von der Prospektpflicht für Vermögensanlagen befreit.

 Weitere Informationen unter: Direktkredite konkret