Änderung der Corona-Schutzverordnung ab dem 28.12.2021

Für die Ausübung von sportlichen Aktivitäten in Innenräumen gilt ab sofort die 2G+-Regelung (vollständig immunisiert +  aktueller, negativer Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist; bzw. negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist). Bitte denkt weiterhin daran, alle erforderlichen Dokumente mit euch zu führen!