Wiedereinführung der Testpflicht!

Liebe Vereinsmitglieder. Aufgrund einer Nachsteuerung in der Coronaschutzverordnung in NRW ( CoronaSchVO; vom 24. Juni 2021) müssen für die Teilnahme am Training wieder Negativtestnachweise (bzw. Nachweise einer vollständigen Impfung/Genesung) erbracht werden.