Münster, 27. August 2020
Haus des Jugendrechts Das Haus des Jugendrechts in Münster befindet sich in der Planungsphase.Ziel ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und der Jugendhilfe zu optimieren, um frühzeitig die Legalbewährung der Jugendliichen und Heranwachsenden einzuleiten und zu unterstützen. Hierzu werden die vielfältigen ambulanten Maßnahmen, die die Stadt Münster in Kooperation und den beteiligte freien Trägern vorhält, genutzt. Das Haus des Jugendrechts wird seinen Betrieb voraussichtlich im Januar 2021 aufnehmen.Verein Sozial-integrativer Projekte e.V:: Ambulante Maßnahmen sind: Täter-Opfer-Ausgleich Konfliktschlichtung für strafunmündige KInder Anti-Gewalt-Training Betreuungsweisungen Soziale Traininskurse Stadtteilorientierte soziale Gruppenarbeit (auch in Trägerschaft des Caritasverbands Münser, VSE Münster und der städt. Streetwork)NRW Landesprojekt: Kooperation zwischen Polizei und Verein sozial-integrativer Projekte „Kurve kriegen“Drogenhilfe Münster Fred-Kurse (Drogenpräventionsprogramm) Risikocheck (Akoholprävention) EinzelgesprächeMot-Treff-Kotten e.V. Verkehrstrainingskurse Bernhard Gleitz Januar 2020 Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im JugendstrafverfahrenDas Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren wurde am 16. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2146) und ist damit in seinen wesentlichen Teilen am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das damit eng verknüpfte Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2128) und trat am 13. Dezember 2019 in Kraft. Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. Die DVJJ bietet hierzu diverse Fortbildungsveranstaltungen (Hannover, Köln und Frankfurt) an. Eine vergleichende Übersicht über die Neuerungen finden Sieauf den Seiten der DVJJ Außerdem finden Sie dort eine Einschätzung des Sprecherrates der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendhilfe im Strafverfahren zu Veränderungen für die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800. Weitere Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auch auf den Seiten des Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP), das vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinsam betrieben wird:
26. Novmeber 2018 Haus des Jugendrechts in Münster
Hierzu eine Stellungnahme von „Beim Haus des Jugendrechts geht es darum, dass Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Amtsgericht und die Jugendhilfe im Strafverfahren unter einem Dach auf Augenhöhe eng zusammenarbeiten, um junge Menschen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, vor allem darin zu unterstützen, ein gemeinschaftsfähiges und eigenverantwortliches Leben zu führen, so Ratsfrau Jutta Möllers. Der Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes steht im Vordergrund. Sanktionieren in der Strafverfolgung junger Menschen bedeutet eben nicht „kurzer Prozess“ und spürbares Abstrafen. Wichtig ist den jungen Menschen ganzheitlich zu betrachten und die Maßnahmen und Hilfen aller Beteiligten gut abzustimmen. Ziel ist, den jungen Menschen in seiner sozialen Entwicklung zu fördern und ihn vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren. Das Haus des Jugendrechts beinhaltet neben kurzen Wegen und in diesem Sinne zielorientierten Verfahren eine Verantwortungsgemeinschaft für ressortübergreifendes Denken und Handeln zum Wohl der jungen Menschen und damit der Gesellschaft. In einem gemeinsamen Prozess der Verfahrensbeteiligten müssen Arbeitsabläufe, Vorgehensweisen und Lösungsansätze unter Berücksichtigung und wechselseitiger Akzeptanz der jeweiligen Aufträge, Rollen und fachlichen Selbstverständnisse sowie die Zusammenarbeit mit den freien Trägern erarbeitet werden, so Möllers abschließend.“ Jutta Möllers, Münster, 26.11.2018 |
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26.April 2017 Interview zur Jugendgewalt, Zeit Online
Jugendgewalt Mehr Cybermobbing, weniger Gewalt
Interview Parin Sadigh mit der Soziologin Marie Christine Bergmann, KFN Schülerbefragung zumeist 14- 15 Jährige zu Gewalterfahrungen und anderen Verbrechen
10. April 2017
Westfälische Wilhelmsuniversität Münster
Kriminalwissenschaftliches Kolloquium
Veranstaltungsplan Sommersemester 2017
von Staat, Unternehmen und Mitarbeitern
„Polizei in der multiethnischen Stadt“
Dr. Daniela Hunold Deutsche Hochschule der Polizei Münster
Moderation: Prof. Dr. Klaus Boers
Das Kriminalwissenschaftliche Kolloquium wird von den Professoren des Instituts für Kriminalwissen-schaften seit vielen Jahren in je-dem Semester veranstaltet.
Ziel ist es, aktuelle, brisante oder auch einfach nur interessante Themen außerhalb der Alltagsroutine miteinander, mit den Studierenden, mit dem wissenschaftlichen Nach-wuchs und mit Juristinnen und Ju-risten aus der Praxis zu diskutieren.
Um den Austausch insbesondere mit der Praxis zu allseitigem Nutzen zu intensivieren, wurde ein Beirat kon-stituiert, in den alle auf dem Feld der Strafrechtspflege tätigen G-richte, Behörden und Institutionen aus der Region Vertreterinnen und Vertreter entsandt haben.
Das vorliegende Programm für das Sommersemester 2017 ist Ergebnis gemeinsamer Planung. Es lässt aber Raum für ergänzende Angebote aus aktuellem Anlass, die dann gesondert angekündigt werden.
Immer weniger junge Straftäter
NRW-Justizminister zieht Bilanz
-Hilmar Riemenschneider- Düsseldorf – Richter und Staatsanwälte stehen immer öfter alten Bekannten mit einer kriminellen Vorgeschichte gegenüber: Jeder zweite 2015 Verurteilte hat mindestens eine Vorstrafe auf dem Konto, binnen zehn Jahren nahm diese Zahl von 47 auf 52,2 Prozent zu. Von 2004 bis 2015 stieg insbesondere der Anteil der Verurteilten mit vier und mehr Vorstrafen spürbar an, am stärksten wuchs die Gruppe der Intensivtäter mit neun und mehr Vorstrafen – von 19,3 auf 21,6 Prozent. Es sind aber weniger Jugendliche und Heranwachsende, die den Strafverfolgern Sorgen bereiten, erklärte Justizminister Thomas Kutschaty, als er am Montag eine über elf Jahre gefasste Strafverfolgungsstatistik vorstellte.
Zwischen 2004 und 2015 sank demnach die Zahl der verurteilten Jugendlichen um 51,1 Prozent auf etwa 15 000, diese Entwicklung habe besonders seit 2010 eingesetzt. „Die Anzahl der Verurteilungen von Jugendlichen hat sich in sechs Jahren nahezu halbiert“, sagte Kutschaty. Parallel verlief die Entwicklung bei den 18- bis 21-jährigen Heranwachsenden, allerdings sank die Zahl der Urteile nur um 34,6 Prozent. Immerhin um 14,9 Prozent ging die Zahl der verurteilten Erwachsenen zurück, erklärte der Minister. 2016 stiegt sie aber gegen den Bundestrend an.
Deutlich zugenommen haben die Strafprozesse, in denen ausländische Täter verurteilt wurden: Ihr Anteil an allen Verurteilungen stieg von 22 auf 30,7 Prozent. Insgesamt endeten Kutschaty zufolge 2015 Strafprozesse gegen rund 206 000 Personen mit einem Urteil, Freisprüche eingerechnet.
Die Zahl schwerer Gewalttaten ist zwischen 2004 und 2015 von 9375 auf 5662 gesunken. Meist ging es um Körperverletzung. Demgegenüber gab es einen massiven Anstieg bei Betrugsstraftaten, der vor allem auf Schwarzfahrer zurückgehe.
Künftig muss sich die Justiz in NRW auf mehr Verfahren mit terroristischem Hintergrund einstellen, erklärte Kutschaty. Zu Verfahren des Generalbundesanwaltes befinden sich 41 Personen in Straf- oder Untersuchungshaft, 2016 waren es nur 24.
Hilmar Riemenschneider
Quelle: Westfälische Nachrichten,
Seite 4
Publikation: Münster Stadt
Datum: Dienstag, 21.03.2017
07.01.2016
Wider das Wegsperren
Justiz und Vollzug Wider das Wegsperren
Was tun mit Straftätern? Das Modell Gefängnis hält der Jurist Bernd Maelicke für teuer – und wirkungsarm. In einem Buch plädiert er für andere Wege.
Rezension des Buches von Bernd Maelicke, Das Knastdilemma. Wegsperren oder resozialisieren? Eine Streitschrift von Martin Hagenmaier,
Süddeutsche Zeitung, 07.01.2016
17.04.2015
Zahlen, Daten Fakten zur Jugendgewalt
Die Arbeitsstell für Kinder- und Jugendkriminalprävention hat im März 2015 Zahlen, Daten, Fakten zur Jugendgewalt veröffentlicht.
Interview mit Dr. Wolfgang Stelly, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und
Mitarbeiter des Kriminologischen Dienstes im Jugendgefängnis Adelsheim
Wie kann man besonders auffällige Jugendliche und Intensivtäter mit Jugend- und Sozialarbeit erreichen? Mit dieser Frage haben sich am Wochenende rund 50 Wissenschaftler, Richter sowie Fachleute aus Jugend- und Sozialarbeit und Strafvollzug auf einer Tagung der evangelischen Akademie Bad Boll beschäftigt.
Dr. Wolfgang Stelly arbeitet seit 1994 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Der gebürtige Ellwanger forscht zu den Themen Jugendkriminalität, kriminelle Karrieren und Jugendstrafvollzug. Seit 2006 ist er zudem im Kriminologischen Dienst im Jugendgefängnis Adelsheim tätig.
Hamburg plant ein Präventionsnetzwerk gegen Islamismus
epd Osnabrück, 30. Oktober 2014
Islam-Professor fordert mehr Prävention gegen Salafismus
Düsseldorf, 22. Mai 2014
Süddeutsche Zeitung / FAZ / WDR-Beitrag / Münstersche Zeitung / WAZ
Intensivtäter finden zurück in die Normalität
Warum werden junge Menschen straffällig? Und wie abschreckend wirken drohende Sanktionen? Für eine Studie wurden Jugendliche aus Duisburg zwölf Jahre lang regelmäßig befragt – mit teils erstaunlichen Ergebnissen.
12. Februar 2014 Spiegel Online Panorama:
Aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass die
Zahlen der Verurteilten zurück gehen.
11. Februar 2014
Süddeutsche Zeitung
Tod in der Jugendarrestanstalt Stadelheim
„dieser Artikel macht deutlich wie wenig wir tatsächlich wissen mit welchen Ängsten Jugendliche ihren Arrest antreten und wie gefährdet sie durch ein „Wegschließen“ sind…………….“
Kommentar von Alexander Milic, Münster, Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren
In der Jugendarrestanstalt Stadelheim hat sich Ein 16-Jähriger hat sich unter unter ungeklärten Umständen das Leben genommen. Möglicher Weise fühlte er sich mitschuldig an einem Unfall eines Mitinsassen, der einen schweren Stromschlag erlitten und das Bewusstsein verloren hatte. Einen Tag nach diesem Unfall wurde der 16-Jährige tot in einer Arrestzelle gefunden. Ein Arzt hatte ihn zuvor noch als „unauffällig“ eingestuft.
filmempfehlung
Filmvorführung und Diskussion
Dienstag, 10. Dezember 2013 um 17.30 Uhr und 20 Uhr
im „Cinema“ (Warendorferstr. 45, Münster).
Karten und Reservierungen (4 € VVK / 5 € AK)
online über Cinema Münster
oder an der Kinokasse.
Der 90-minütige Dokumentarfilm basiert auf den Aufzeichnungen des Journalisten Thomas Kuban, der über viele Jahre und mit größtem persönlichem Risiko in der rechtsradikalen (Musik-)Szene mit falscher Identität und versteckter Kamera recherchiert hat. Unter gleichem Titel hat er seine Erfahrungen auch als Buch veröffentlicht.
Der Film gibt Einblick in die für die Öffentlichkeit bislang völlig verschlossene rechtsradikale deutsche und europäische Musikszene und dokumentiert die besonderen Gefahren, die von den konspirativen Konzertveranstaltungen „freier Kameradschaften“ aber auch der NPD und internationalen Zusammenschlüssen wie „Blood and Honour“ ausgehen. Die Recherchen konnten gerade für das mörderische Vorgehen der Terroristen des „NSU“ deutliche Parallelen zu der Ideologie und Taktik des in Deutschland mittlerweile verbotenen Netzwerks „Blood and Honour“ belegen.
Im Anschluss an den Film steht mit Peter Ohlendorf der Produzent des u.a. auf der Berlinale 2012 ausgezeichneten Films für Fragen und Diskussion zur Verfügung.
Veranstalter:Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe Münster.e.V.in
Kooperation mit:
AStA der Fachhochschule
AStA der Universität
Weitere Informationen zu Film und Buch im Netz finden Sie im Netz unter den folgenden Links:
Film, LInk 1
Film, LInk 2
Buch:
Auf dieser Seite wird der Verein auf regionale Tagungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der DVJJ und anderer Träger aufmerksam machen, die für die Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Justiz und der Polizei bedeutsam sind.
Die rechtliche, organisatorische und inhaltliche Verantwortung für die Veranstaltungen
liegen ausschließlich bei den Veranstaltern.
Veranstaltung der DVJJ Regionalgruppe Westfalen-Lippe
18 November 2013, Münster Akademie Franz Hitze Haus
„Spätstarter ohne Stütze“
– Gefährdete Jugendliche und Heranwachsende zwischen den Hilfesystemen