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Fragen & Antworten

Ich habe ein Zimmer anzubieten, an wen wende ich mich?
Senioren können sich gerne telefonisch bei unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern melden – oder ein E-Mail senden (siehe Punkt: Kontakt).
Ich habe ein Zimmer anzubieten, aber kein zweites Badezimmer in meiner Wohnung … ist das ein Hindernis?
Nein, wenn genügend Platz für persönliche Dinge eines Mietpartners vorhanden ist sowie beidseitig die Bereitschaft besteht, das Bad gemeinschaftlich zu nutzen, steht einer Vermittlung Ihres Wohnangebotes nichts im Wege.
Muss der junge Mitbewohner Miete zahlen?
Bei „Wohnen für Hilfe“ erlässt der Vermieter dem Mietpartner die Kaltmiete gegen eine entsprechende Zahl von Arbeitsstunden. Faustregel: pro Quadratmeter Wohnfläche eine Stunde Hilfe pro Monat. nur anteilige Nebenkosten sind zu zahlen.
Was sind Nebenkosten?
Wie in jedem Mietverhältnis fallen Nebenkosten für Heizung, Strom, Wasser, Mülltonne, etc. an. Diese Kosten sind an den Vermieter zu zahlen, den genauen Anteil, gemessen an der überlassenen Wohnraumgröße erfahrt im Beratungsgespräch.
Welche Hilfeleistungen muss der junge Wohnpartner leisten?
Es handelt sich um Hilfeleistungen und Unterstützung im Alltag; Pflegeleistungen sind explizit ausgeschlossen. Die einzelnen Leistungen werden individuell nach den Anforderungen des Wohnraumgebers und der Bereitschaft des Wohnungsnehmers vereinbart.
Welche vertraglichen Regelungen gibt es?
Zwischen den beiden Parteien wird ein Wohnpartnerschaftsvertrag geschlossen, der allen Angaben zu den Leistungen entsprechend der Wohnraumgröße sowie um alle weiteren Vertragliche Regelungen zu den Nebenkosten enthält, Mitbenutzung weiterer Räumlichkeiten, Urlaubstagen, Ausfall durch Krankheit, etc.
Wie bewerbe ich mich um Wohnraum?
Studenten und junge Menschen in Aus- oder Weiterbildung nutzen bitte das Online-Formular (siehe Punkt Studierende/Azubi).