Hilfen

Zielsetzung

Ziel ist es Opfern von jugendlichen Straftaten außerhalb eines zivilrechtlichen Verfahrens im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. im Rahmen von persönlichen Vereinbarungen zu einem friedenstiftenden Ausgleich zu verhelfen.

Opferfonds

Aus dem Opferfonds werden im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches Darlehen zur (schnellen) Entschädigung von Opfern vergeben. Dadurch wird den Opfern jugendlicher Straftaten schnell und unbürokratische zu Ausgleichsleistungen verholfen und der Täter kann eine angemessene Wiedergutmachung leisten. Der Opferfonds steht allen Jugendgerichtshilfe- und Täter-Opfer-Ausgleichsfällen, die Jugendliche und Erwachsene aus Münster betreffen, zur Verfügung (bei Vorlage eines Ausgleichskonzeptes). Die Mittel werden direkt an das Opfer überwiesen; Rechtsanwaltskosten, Versicherungsschäden o.ä. werden nicht übernommen. Darlehen werden in der Regel zu 100% an den Verein zurückgezahlt oder über Sozialstunden abgearbeitet. Für die Darlehensvergabe wird ein Vertrag zwischen Verein und jugendlichem Täter vereinbart.

Projekte

Der Verein unterstützt sozialpädagogische Projekte und Einzelfallhilfen in Münster, die der Prävention von Straftaten dienen.