Um in Einzelfällen helfen zu können oder um Projekte zu fördern, brauchen wir Spenden.
Dies können Geld- oder auch Sachspenden sein. Selbstverständlich bekommen Sie für die Geldspende eine Spendenquittung.
Wir freuen uns auch, wenn Sie Ihre Zeit spenden, indem Sie zum Beispiel in einem unserer Projekte mitarbeiten oder Ihr Know-how einbringen.
Indem Sie uns in Ihrem Testament oder in einer anderen Nachlassregelung bedenken, stellen Sie sicher, dass Ihr Geld, Immobilie etc. im Sinne unserer Satzung verwendet sind.
Sie können die Stiftung unterstützen, in dem Sie uns in Ihrem Testament bedenken. Das ist allerdings leider etwas umständlich, weil wir eine Treuhandstiftung sind. Als Erbin muss unsere Treuhänderin, Frau Rechtsanwältin Anja Roer, eingesetzt werden. Gleichzeitig muss sie verpflichtet werden, die zugewendeten Vermögenswerte für die Treuhandstiftung im Sinne unserer Satzung einzusetzen.
Konto bei der
Sparkasse Münsterland-Ost
Stiftung fair-für-frauen
IBAN: DE67 4005 0150 0034 5487 01
BIC: WELADED1MST