Erkrankung und Schulunfall

Erkrankung

Bei Erkrankung Ihres Kindes ist ab dem ersten Tag eine Entschuldigung erforderlich. Die Entschuldigung kann telefonisch über das Sekretariat oder schriftlich über eine kurze Mitteilung an die Lehrkraft Ihres Kindes erfolgen.

Sollte Ihr Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, ist ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

Schulunfall

Im Sinne der Prävention besprechen die pädagogischen Kräfte regelmäßig die Sicherheits- und Verhaltensregeln an verschiedenen Orten des Schulgeländes und in unterschiedlichen Situationen während des Schultages.

Dennoch sind Schulunfälle nicht gänzlich auszuschließen. In diesem Fall werden Sie als Eltern unmittelbar telefonisch kontaktiert.

Die Unfallkasse NRW übernimmt die Kosten für Unfälle auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Unterrichtsgängen oder Ausflügen. Ansprechpartnerin für die Abwicklung der Regularien ist unsere Sekretärin Frau Haarmann und die Lehrkraft Ihres Kindes.