{"id":137,"date":"2015-09-18T11:45:45","date_gmt":"2015-09-18T09:45:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.muenster.org\/ungarn\/?page_id=137"},"modified":"2015-09-18T15:48:09","modified_gmt":"2015-09-18T13:48:09","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.muenster.org\/ungarn\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung<\/p>\n<p>der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft M\u00fcnster<\/p>\n<p>\u00a71<\/p>\n<p>Name und Sitz der Gesellschaft<\/p>\n<p>(1) Der Name der Gesellschaft ist &#8222;Deutsch-Ungarische Gesellschaft M\u00fcnster&#8220;.<br \/>\n(2) Sie f\u00fchrt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220; in der abgek\u00fcrzten Form &#8222;e.V.&#8220;.<\/p>\n<p>\u00a7 2<\/p>\n<p>Zweck der Gesellschaft<\/p>\n<p>(1) Zweck der Gesellschaft ist die F\u00f6rderung und Pflege der deutsch-ungarischen Beziehungen.<br \/>\n(2) Im einzelnen soll dieser Zweck verwirklicht werden<br \/>\na) durch F\u00f6rderung und Organisation von kulturellen Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte, Kunstausstellungen, Film- und Theatervorf\u00fchrungen,<br \/>\nb) durch F\u00f6rderung und Pflege der ungarischen Sprache,<br \/>\nc) durch Herstellung pers\u00f6nlicher Kontakte \u00fcber die Vermittlung von Sch\u00fclerInnen- und Jugendaustausch,<br \/>\nd) durch F\u00f6rderung des gegenseitigen Verst\u00e4ndnisses von Geschichte, Politik, Wirtschaft und sozialen Strukturen durch Vortr\u00e4ge und Diskussionsveranstaltungen.<br \/>\n(3) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n(4) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>\u00a7 3<\/p>\n<p>Eintragung in das Vereinsregister<\/p>\n<p>(1) Die Gesellschaft soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4<\/p>\n<p>Mitgliedschaft<\/p>\n<p>(1) Mitglieder k\u00f6nnen deutsche und ungarische Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger werden, die st\u00e4ndig oder vor\u00fcbergehend ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus andere Personen aufgenommen werden, die den Zweck der Gesellschaft bejahen. Als kooperative Mitglieder k\u00f6nnen juristische Personen und sonstige Vereinigungen aufgenommen werden, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.<br \/>\n(2) Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss und Mitteilung des Vorstands.<br \/>\n(3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.<br \/>\n(4) Der Austritt muss schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n(5) Der Vorstand kann den Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung beschlie\u00dfen, wenn dieses durch sein Verhalten dem Gesellschaftszweck gr\u00f6blich zuwiderhandelt. Vor der Entscheidung des Vorstands ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu \u00e4u\u00dfern.<br \/>\nDie\/Der Betroffene kann beim Vorstand gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, \u00fcber den die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit entscheidet.<\/p>\n<p>\u00a7 5<\/p>\n<p>Mittelbeschaffung\/Mittelverwendung<\/p>\n<p>(1) Die Gesellschaft beschafft ihre Mittel durch Beitr\u00e4ge der Mitglieder, durch Veranstaltungen sowie durch Zuwendungen besonders interessierter Stellen, Unternehmungen und Personen.<br \/>\n(2) Jedes Mitglied ist zur Zahlung des von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrags verpflichtet. Die Beitr\u00e4ge werden im Einzugsverfahren j\u00e4hrlich, halbj\u00e4hrlich oder viertelj\u00e4hrlich erhoben.<br \/>\n(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 6<\/p>\n<p>Organe der Gesellschaft<\/p>\n<p>Die Organe der Gesellschaft sind<br \/>\n(1) die Mitgliederversammlung und<br \/>\n(2) der Vorstand.<\/p>\n<p>\u00a7 7<\/p>\n<p>Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft.<br \/>\n(2) Im ersten Viertel eines jeden Jahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.<br \/>\n(3) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind durch den Vorstand einzuberufen, wenn hierzu der Vorstand einen wichtigen Anlass sieht oder wenn mindestens 1\/4 der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Grundes verlangt.<br \/>\n(4) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen von den Mitgliedern bis zu einer Woche vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.<br \/>\n(5) Jede satzungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Zur G\u00fcltigkeit eines Beschlusses gen\u00fcgt &#8211; sofern die Satzung oder das Gesetz nicht etwas anderes vorschreibt &#8211; die einfache Stimmenmehrheit. Die Mitglieder k\u00f6nnen ihre Stimme schriftlich abgeben.<br \/>\n(6) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in offener Abstimmung durch Handzeichen. Geheime Abstimmung hat zu erfolgen, wenn die H\u00e4lfte der erschienen Mitglieder dies verlangt.<br \/>\n(7) Der Mitgliederversammlung obliegen<br \/>\na) die Wahl der Versammlungsleiterin\/des Versammlungsleiters,<br \/>\nb) die Beschlussfassung \u00fcber alle die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung,<br \/>\nc) die Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts,<br \/>\nd) die Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcferinnen\/der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\ne) die Entlastung der Kassenwartin\/des Kassenwarts und des gesamten Vorstands,<br \/>\nf) die Beratung und Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsplan und die Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\ng) die \u00c4nderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des \u00a7 12,<br \/>\nh) die Wahl der\/des Vorsitzenden des Vorstands, der \u00fcbrigen Mitglieder des Vorstands und der Kassenpr\u00fcferinnen\/der Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n<p>\u00a7 8<\/p>\n<p>Beurkundung der Versammlungsbeschl\u00fcsse<\/p>\n<p>(1) \u00dcber die in der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll aufzunehmen.<br \/>\n(2) Das Protokoll ist von der\/dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorsitzende t\u00e4tig waren, unterzeichnet die\/der letzte Versammlungsleiterin\/Versammlungsleiter das ganze Protokoll.<br \/>\n(3) Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, das Protokoll einzusehen.<\/p>\n<p>\u00a7 9<\/p>\n<p>Vorstand<\/p>\n<p>(1) Der von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, der\/dem Vorsitzenden, der\/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Kassenwartin\/dem Kassenwart.<br \/>\n(2) Die Gesellschaft wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten, darunter die\/der Vorsitzende oder die\/der stellvertretende Vorsitzende.<br \/>\n(3) Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihr Amt ehrenamtlich aus.<br \/>\n(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Kalenderjahren gew\u00e4hlt, bleibt jedoch bis zu der n\u00e4chsten darauf folgenden Mitgliederversammlung, die Neuwahlen vornimmt, im Amt.<br \/>\n(5) Dem Vorstand obliegen die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Gesellschaftsverm\u00f6gens.<br \/>\n(6) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\/des Vorsitzenden. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.<br \/>\n(7) Der Vorstand kann bis zu f\u00fcnf Personen mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben betrauen.<\/p>\n<p>\u00a7 10<\/p>\n<p>Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer der Amtszeit des Vorstands zwei Kassenpr\u00fcferinnen\/Kassenpr\u00fcfer, die der Mitgliederversammlung den j\u00e4hrlichen Kassenpr\u00fcfungsbericht schriftlich vorzulegen haben.<\/p>\n<p>\u00a7 11<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Gesch\u00e4ftsjahr beginnt mit dem Tag der Gr\u00fcndung der Gesellschaft und endet am 31. Dezember 2003.<\/p>\n<p>\u00a7 12<\/p>\n<p>\u00c4nderung der Satzung und Gesellschaftsaufl\u00f6sung<\/p>\n<p>(1) Eine \u00c4nderung der Satzung oder die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die unter Angabe des betreffenden Tagesordnungspunktes einberufen worden ist. Die Versammlung ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist bzw. schriftlich ihre Zustimmung dazu gegeben hat.<br \/>\n(2) F\u00fcr den Beschluss ist eine 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, in der ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Anwesenden eine 2\/3-Mehrheit f\u00fcr den Beschluss gen\u00fcgt.<br \/>\n(3) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsch-Ungarische Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Sitz Stuttgart, Adresse: Hauptstra\u00dfe 42 (Rathaus), 70839 Gerlingen), die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft M\u00fcnster \u00a71 Name und Sitz der Gesellschaft (1) Der Name der Gesellschaft ist &#8222;Deutsch-Ungarische Gesellschaft M\u00fcnster&#8220;. 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