{"id":143,"date":"2024-06-23T14:20:34","date_gmt":"2024-06-23T12:20:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.muenster.org\/onceagain\/?page_id=143"},"modified":"2024-08-16T11:44:37","modified_gmt":"2024-08-16T09:44:37","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.muenster.org\/onceagain\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Vereinssatzung<\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 1 \u2013 Sitz und Name des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eonce again\u201c mit dem Zusatz e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Er hat seinen Sitz in M\u00fcnster (Westf.) und ist in das Vereinsregister im Amtsgericht M\u00fcnster eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 2 \u2013 Zweck des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Durch regelm\u00e4\u00dfige Proben bereitet sich der Chor auf Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor und stellt sich damit auch in den Dienst der \u00d6ffentlichkeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern, ausgenommen der Chorleitung, sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Jeder Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Erf\u00fcllung des Vereinszwecks geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 3 \u2013 Mitglieder<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein besteht aus aktiven und f\u00f6rdernden Mitgliedern sowie der Chorleitung. Aktives Mitglied kann jede Person sein, die sich f\u00fcr die musikalischen Ziele des Chores einsetzt. F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterst\u00fctzen will, ohne selbst aktiv zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich nachzusuchen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht der\/dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 4 \u2013 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>freiwilligen Austritt<\/li>\n\n\n\n<li>Tod<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer sechsw\u00f6chigen K\u00fcndigungsfrist zum Ende eines Quartals des Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Tod des Mitglieds bewirkt das sofortige Ausscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschrieben Brief bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung, die \u00fcber die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 5 \u2013 Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n\n\n\n<p>Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, die aktiven Mitglieder au\u00dferdem die Pflicht, regelm\u00e4\u00dfig an den Proben teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag p\u00fcnktlich zu entrichten. Gleiches gilt f\u00fcr den von der Mitgliederversammlung aus besonderen Anlass beschlossenen Umlagesatz.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 6 \u2013 Verwendung der Finanzmittel<\/h2>\n\n\n\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Verg\u00fctungen d\u00fcrfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 7 \u2013 Organe des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 8 \u2013 Die Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im \u00dcbrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. Eine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich (auch per Email) einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Aufl\u00f6sung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftf\u00fchrer protokolliert.<\/p>\n\n\n\n<p>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung hat folgend Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Feststellung, Ab\u00e4nderung und Auslegung der Satzung<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl des Vorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern auf die Dauer von zwei Jahren<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung des Mitgliederbeitrages<\/li>\n\n\n\n<li>Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Entscheidung \u00fcber die Berufung nach \u00a7 3 und \u00a7 4 der Satzung<\/li>\n\n\n\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme des musikalischen Berichts der Chorleitung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Jedem Mitglied steht das Recht zu, Antr\u00e4ge einzubringen. Diese Antr\u00e4ge sind sp\u00e4testens acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begr\u00fcndet beim Vorstand einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 9 \u2013 Der Vorstand<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>der Chorleitung<\/li>\n\n\n\n<li>dem Beirat, gebildet aus je einer Stimmensprecherin\/einem Stimmensprecher der Stimmen Sopran, Alt, Tenor und Bass<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren an:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>die\/der Vorsitzende<\/li>\n\n\n\n<li>die\/der stellvertretende Vorsitzende<\/li>\n\n\n\n<li>die Schriftf\u00fchrerin\/der Schriftf\u00fchrer<\/li>\n\n\n\n<li>die Kassenf\u00fchrerin\/der Kassenf\u00fchrer<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Vertretungsberechtigt ist jeweils die\/der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende\/der stell-vertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands.<\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann einzelne Vereinsmitglieder f\u00fcr besondere Aufgaben zur Vertretung beauftragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidungen in k\u00fcnstlerischen Belangen trifft die Chorleitung, gegebenenfalls in Absprache mit dem \u00fcbrigen Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Scheidet ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes w\u00e4hrend der Wahlzeit aus, so \u00fcbernimmt auf Beschluss des Vorstandes eines der \u00fcbrigen Mitglieder die Gesch\u00e4fte des Ausgeschiedenen bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird, mit Ausnahme der Chorleitung, auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Bestellung des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, die vom der\/dem Vorsitzenden oder der\/dem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen werden. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und vom der\/dem Vorsitzenden und der Schriftf\u00fchrerin\/dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 10 \u2013 Das Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 11 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zustimmung von drei Viertelteilen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind die\/der Vorsitzende und die\/der stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere K\u00f6rperschaft Zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-large-font-size\">\u00a7 12 \u2013 Inkrafttreten<\/h2>\n\n\n\n<p>Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 30.08.2012 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann zur vorliegenden Satzung eine Gesch\u00e4ftsordnung erlassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung \u00a7 1 \u2013 Sitz und Name des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eonce again\u201c mit dem Zusatz e.V. 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