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Präambel
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist seit Jahrzehnten ein selbstverständlicher und gleichberechtigter Teil des diakonischen Handelns in der Kirchengemeinde St. Clemens. Neben den anderen religiös geprägten
Kinder- und Jugendgruppen bietet die Offene Arbeit allen Besuchern/-innen, egal welcher Religion, Bildung oder Nationalität, die Möglichkeit ihre Freizeit zu gestalten. Träger dieser Einrichtung ist die Pfarrei St. Clemens
Hiltrup Amelsbüren. Neben den Grundprinzipien der OKJA (Offenheit, Freiwilligkeit, Bedürfnisorientierung, Partizipation und Parteilichkeit) versteht sich die katholische OKJA als Teil der pastoralen Arbeit in der Pfarrei.
Die Arbeit in der OKJA ist geprägt von einem christlichen Menschenbild und christlichen Werten. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer sozialen, persönlichen, politischen und religiösen Entwicklung zu fördern und zu festigen.
Die vielfältigen Angebote unserer Einrichtung knüpfen an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen an und bieten ihnen die Möglichkeit, Verhaltensweisen zu erproben und Fähigkeiten zu entwickeln. Die
Mitarbeiter/-innen des Jugendheim St. Clemens fördern eine ganzheitliche Entwicklung der Jugendlichen und stärken junge Menschen in ihrer Selbstbestimmung und in ihrem gesellschaftlichen Engagement.
Im nachfolgenden Teil der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung werden Angebote, Leistungen und Arbeitsweisen genauer beschrieben und es wird aufgezeigt auf welchem pädagogischen Hintergrund gehandelt wird.
Diese Beschreibung unterliegt einem fortlaufenden Wandel und wird an die veränderten Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angepasst.

Träger
Der Träger der Einrichtung ist die katholische Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup Amelsbüren, Patronatsstraße 2, 48165 Münster-Hiltrup. Die Kirchengemeinde St. Clemens hat 17000 Gemeindemitglieder, die sich
auf drei Kirchenstandorte in Hiltrup (St. Clemens) , Hiltrup-Ost (St. Marien) und Amelsbüren (St. Sebastian) verteilen. Die Kirchengemeinde engagiert sich mit unterschiedlichen sozialen Einrichtungen für unterschiedliche
Zielgruppen im Sozialraum für das Gemeinwesen. Besonders zu nennen sind hier der Sozialdienst mit angegliederter Kleiderkammer und Brotausgabe. Er bietet allgemeine Sozialberatung und unmittelbare Notfallhilfe für
alle Bewohner/-innen der Stadtteile Hiltrup und Amelsbüren, unabhängig von Nationalität und Religion. Darüber hinaus trägt die Kirchengemeinde die Stadtteilbücherei in direkter Nachbarschaft zum Jugendheim, die in
Kooperation mit der Stadtbücherei Münster organisiert wird. Zwei kath. Öffentliche Büchereien bietet die Kirchengemeinde zudem in Hiltrup-Ost und Amelsbüren. Weiterhin werden von der Gemeinde vier Kindertagesstätten
betrieben. Der Pfadfinderstamm „Rochus Spieker“ hat seine Räume für die Gruppenarbeit im „Alten Pfarrhof“ in Hiltrup-West. Auch in der Seniorenarbeit ist die Kirchengemeinde mit mehreren Einrichtungen sehr aktiv
( u.a. zwei Pflegeheime und zwei Tagespflegen). Ein Eine-Welt-Laden, das „Solidario“ an der Marktallee, trägt die Themen „Wirtschaftliche Gerechtigkeit“ und „Nachhaltigkeit“ in das Miteinander des Stadtteils. Die
Kirchengemeinde beteiligt sich im übrigen auch an der Finanzierung des Jugendzentrums „Black Bull“ in Amelsbüren. In der Summe kann man feststellen, das in der Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup Amelsbüren mit
generationsübergreifenden Angeboten eine lebendige Gemeinwesenarbeit geleistet wird.


Die Einrichtung
Das Jugendheim St. Clemens versteht sich als Teil der Pfarrgemeinde und steht allen Kindern und Jugendlichen der Pfarrgemeinde und des Stadtteils offen. Die Einrichtung steht sowohl der Verbands- und Gruppenarbeit
als auch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Kinder- und Jugendarbeit hat in der Pfarrgemeinde St. Clemens eine lange Tradition. Das alte Jugendheim wurde im Jahr 1956 gebaut und wurde nach 41 Jahren
im Oktober 1997 abgerissen. Während der einjährigen Neubauzeit wurde mit einem Wohncontainer eine Übergangslösung gefunden, damit die Kinder und Jugendlichen eine Anlaufstelle hatten. Das jetzige Jugendheim wurde
im Jahr 1999 als ein Teil des Pfarrzentrums neu eröffnet und bietet seit dieser Zeit offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil an.
Entstehung und Entwicklung
Die Kirchengemeinde St. Clemens ist schon seit langem in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv und es hat Tradition, den Kindern und Jugendlichen eigene Räume zur Verfügung zu stellen und die Arbeit möglichst breit und vielfältig
auszugestalten. So sind in der Pfarrgemeinde neben der traditionellen Gruppenarbeit der Pfarrjugend und der Meßdienerschaft auch die Bereiche der Verbandsarbeit der Pfadfinder (DPSG) und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
(OKJA) entstanden. Die Gruppen- und Verbandsarbeit hat über den BDKJ (später in CJG übergegangen), CJG, DPSG bis hin zu den Meßdienergruppen in dieser Pfarrgemeinde, wie schon erwähnt, eine lange Tradition und ist eine
Säule der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit. Jede Gruppe hat ihre eigene Struktur und ihre eigenen Schwerpunkte entwickelt. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit hat sich seit Beginn der siebziger Jahre zu einer der Hauptformen
kirchlicher Jugendarbeit entwickelt. Das Jugendheim St. Clemens ist eine der ältesten Einrichtungen in Münster. Seit den 70’er Jahren hat das Jugendheim St. Clemens den Status einer ToT, „Teil offenen Tür“, und ab dem 1.01.1980
den einer KoT, „Kleinen offenen Tür“. Die Pfarrgemeinde St. Clemens ist im Bereich der Offenen Jugendarbeit schon seit langer Zeit ein verlässlicher Partner der Stadt Münster und nimmt diese Aufgabe mit sehr viel Engagement wahr.
Das alte Jugendheim St. Clemens stand in der Zeit von 1956 bis zum Oktober 1997 der offenen und verbandsgebundenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die Kirchengemeinde St. Clemens eröffnete nach einer ca. 14-monatigen
Übergangszeit einem Wohncontainer im Januar 1999 ein neues Jugendheim als Teilbereich eines Pfarrzentrums. Das neue Jugendheim wurde in Zusammenarbeit mit kommunalen und kirchlichen Fachleuten geplant und umgesetzt.
Hierbei wurde durch die neue Einrichtung und die räumliche Platzierung bewusst der hohe Stellenwert der Kinder- und Jugendarbeit in St. Clemens nach außen verdeutlicht. 

Gesetzliche Grundlagen
Den gesetzlichen Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch, Teil des Sozialgesetzbuches, SGB VIII). Hier sind grundsätzliche Maßnahmen und Bedürfnisse der Entwicklungsförderung
junger Menschen verankert, die durch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen sind. Kinder- und Jugendhilfe umfasst dabei alle Aktivitäten, Einrichtungen und Maßnahmen, welche die Kinder und Jugendlichen unterstützend
zu Familie und Schule bzw. Beruf begleiten sollen und sie zur aktiven Mitgestaltung ihrer Lebenswelt motivieren.
Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 1 (1) SGB VIII "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
§ 11 (1) SGB VIII „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt
und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (3. AG-KJHG-KJFÖG)
Ebenfalls sind im Weiteren durch § 15 SGB VIII auch auf Landesebene durch das 3. AG-KJHG-KJFÖG Leitlinien und Grundsätze zur Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit definiert.

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster
Durch den jeweils gültigen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan wird die qualifizierte Analyse, Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der Münsteraner Kinder- und Jugendarbeit dokumentiert und fortgeschrieben.

Kinder- und Jugendschutz/Standards der Einrichtungsfachkräfte zur Erfüllung des Schutzauftrages
Die Einrichtungsfachkräfte sind in Ausübung ihrer Tätigkeitsfelder der Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII verpflichtet. In diesem Kontext wird die gesetzliche Verpflichtung nach § 72 SGB VIII
(§ 72a: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) umgesetzt.

Leitlinien und Leitprinzipien des Trägers
Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag arbeitet die katholische Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) nach folgenden Leitprinzipien die zum Gelingen der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beitragen.

Strukturprinzipien der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Prävention

Für uns steht frühzeitige Förderung immer vor Intervention. Über unsere Angebotsstruktur können sich Kinder und Jugendliche auf einfachem Wege hilfesuchend an uns wenden und erfahren professionelle Unterstützung.
Gleichzeitig werden problematische Situationen in diesem Kontext frühzeitig sichtbar und aufgegriffen, um Kindern und Jugendlichen den notwendigen Schutz zu bieten.

Partizipation
Durch unser pädagogisches Handeln motivieren wir Kinder und Jugendliche zu einem konstruktiven Freizeitverhalten und binden sie aktiv in die Planung und Umsetzung ein. Die Berücksichtigung der Wünsche und Interessen
der Jugendlichen ist ein leitendes Kriterium bei der Programmgestaltung. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen gehört zum Alltag.

Gendersensibilität
Kinder und Jugendliche haben auch in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität individuelle Bedürfnisse. Losgelöst von klassischen „geschlechtsspezifischen“ Angeboten entwickeln wir gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen
bedarfsorientierte genderpädagogische Angebote, die besonders der Auseinandersetzung mit Geschlechtsidentität und geschlechtsbezogenen Rollenzuweisungen passenden Raum geben. Zusätzlich zu explizit
genderpädagogischen Angeboten wird Gender als Querschnittsthema in der Planung, Durchführung und Reflexion aller Angebote stets mitbedacht. Wir bekräftigen alle Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen
Lebensweise und bieten einen Schutzraum zur Erprobung, Entfaltung und Entwicklung der subjektiven Geschlechtsidentität. Anstatt ausschließlich auf mädchen- und jungenspezifische Rollenverständnisse zu fokussieren,
schließen wir weitere Geschlechtsidentitäten und -rollen – die außerhalb der binären Geschlechterordnung liegen – in unserer Arbeit mit ein. Die Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und ihrer Akzeptanz ist eine
wesentliche Zielsetzung unserer Arbeit.

Interkulturelle Bildung
Die Sensibilisierung für unterschiedliche Kulturen oder die Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt ist ein wesentlicher Faktor im Zusammenleben der Menschen im Stadtteil und des Alltags in den Treffpunkten.

Inklusion
Alle regulären Programmpunkte sollen von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung genutzt werden können. Die meisten Angebotsorte sind für Kinder und Jugendliche mit
einer körperlichen Herausforderung entsprechend zugänglich. Die Toleranz und Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung
wird durch das Miteinander im Alltag gefördert.

Sozialräumliche Orientierung
Unsere Arbeit ist sozialräumlich organisiert. Wir beziehen in die Planung unserer Angebote den Lebensort/Lebensmittelpunkt von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Das soziale Bezugssystem (Familien, Freunde, etc.) wird
ebenso berücksichtigt wie das bestehende Freizeitangebot im Stadtteil.

Verantwortung für den Sozialraum
Das Wissen um informelle Treffpunkte von Kindern und/oder Jugendlichen ist wesentlich für die Arbeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit in einem Sozialraum (Sozialraumexpertise). Die Entwicklungen und Veränderungen sind
ebenso elementar wie die intensive Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des Sozialraumes (Daten, Fakten, Bevölkerungsdaten und Infrastruktur).

Kooperation
Wir streben die Kooperation mit möglichst vielen Institutionen und Vereinen im Stadtteil an, um Angebote nicht zu doppeln und Synergieeffekte zu nutzen.

Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Bildungsort
Die offene Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an einem ganzheitlichen Bildungsbegriff. Dieser umfasst neben formaler Bildung, vor allem informelle und non-formale Bildungsprozesse. Der überwiegende Teil der Bildung wird
außerhalb des formellen Bildungssystems wie der Schule durch non-formale und informelle Bildung erworben. Dazu fördert die Kinder- und Jugendarbeit Bildungsanlässe, um non-formale Bildungsprozesse zu ermöglichen oder
greift Anlässe auf, die von den Kindern und Jugendlichen selber angeboten werden, um daraus einen Bildungsprozess zu gestalten. Im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe handelt es sich hierbei um die pädagogische Bearbeitung
von entwicklungsrelevanten Themen und Schlüsselkompetenzen wie z.B. Konflikt-, Team- oder Beziehungsfähigkeit.

Strukturprinzipien der Katholischen Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Offenheit
Die OKJA ist – theologisch begründet – offen für alle jungen Menschen, insbesondere für jene in prekären Lebenslagen. Sie setzt an, wo die Kinder und Jugendlichen stehen.
Freiwilligkeit der Teilnahme
Alle Angebote der OKJA werden von jungen Menschen in ihrer freien Zeit wahrgenommen. Sie entscheiden selbst, ob sie ein Angebot annehmen wollen. Dieses Prinzip der Freiwilligkeit unterstützt die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
Lebensweltorientierung
Offene Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an den Bedürfnissen, Lebenslagen und Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sozialraum. Programme und Angebote setzen an den Wünschen, Interessen und Erfahrungen der
Kinder und Jugendlichen an. Durch die ständig verändernden Lebenswelten der jungen Menschen müssen Angebote situationsorientiert konzipiert werden.
Partizipation
Partizipation ist das Kernelement der OKJA. Dieses Prinzip beschreibt sowohl die Arbeitshaltung als auch die Arbeitsmethode im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. OKJA fördert Beteiligung und Mitwirkung in allen Angebotsbereichen
und letztendlich die politisch-demokratische Bildung.
Parteilichkeit
Die OKJA setzt sich für die Belange junger Menschen ein und ergreift für sie Partei. Sie vertritt, wo dies sinnvoll und notwendig ist, die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Politik und Gesellschaft und übernimmt in Konfliktfällen Anwaltsfunktion.

Der pastorale Auftrag der katholischen Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gelten auch in der katholischen Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die katholische Kirche sieht sich auf der Grundlage der katholischen Soziallehre und des Synodenbeschlusses
„Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit“ dieser Aufgabe verpflichtet.
• Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) bietet Kindern und Jugendlichen ein verlässliches Lernfeld, ihr Leben zu verstehen und es eigenverantwortlich und sinnvoll zu gestalten.
• Die OKJA beschränkt sich nicht nur auf die gläubigen oder kirchlichen Kinder und Jugendlichen, sondern ist offen für alle jungen Menschen, insbesondere für jene in prekären Lebenslagen.
• Kath. OKJA arbeitet nach dem Diakonischen Ansatz, d.h. sie ist absichtslos und ohne institutionelle Instrumentalisierungsabsichten.
• Kath. OKJA bietet religiöse Orientierung und unterstützt die Entwicklung von persönlichen Glaubens- und Lebensperspektiven.

Wirkungsziele / Handlungsziele

  • Alle Kinder und Jugendliche werden im Jugendheim St. Clemens in ihren sozialen Kompetenzen und ihrem selstständigen Handeln gefördert.
    Das heißt:
    - Die päd. Fachkraft bietet die Möglichkeit,
    dass Kinder und Jugendliche sich von den Angeboten und Räumen angesprochen fühlen.
    dass Kinder und Jugendliche Sozialkompetenz erlangen und konflikt- und kommunikationsfähig werden.
    dass Kinder und Jugendliche lernen Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
    dass Kinder und Jugendliche lernen, ihre Fähigkeiten und Begabungen besser zu erkennen.
  • Kinder und Jugendliche haben einen verantwortungsvollen Umgang und eine verantwortungsvolle Nutzung von Medien.
    Das heißt:
    - Die päd. Fachkraft bietet die Möglichkeit,
    dass Kinder und Jugendliche Raum und vielfältige Medien nutzen können.
    dass Kinder und Jugendliche in der Medienkompetenz gefördert werden.
    dass Kinder und Jugendliche durch den Einsatz von aktuellen Medien in ihrer Kreativität gefördert werden.
  • Kinder und Jugendliche lernen im Jugendheim St. Clemens, wie sie durch Sport und Ernährung ihre Gesundheit verbessern können.
    Das heißt:
    - Die päd. Fachkraft bietet die Möglichkeit,
    dass Kindern und Jugendlichen Bewegungs- und Sportangebote zur Verfügung gestellt werden.
    dass Kinder und Jugendliche Räume und Personal für Umsetzung von Bewegungsangeboten zur Verfügung gestellt oder bei der Vermittlung geholfen wird.
    dass Kinder und Jugendliche eine kostengünstige und alternative Möglichkeit der Ernährung haben.
    dass Kinder und Jugendliche im Jugendheim St. Clemens Unterstützung bei individuellen Bewegungsangeboten erhalten.
  • Kinder und Jugendliche werden partizipativ an Entscheidungsprozessen beteiligt und können demokratische Prozesse einüben.
    Das heißt:
    Die päd. Fachkraft bietet die Möglichkeit,
    dass die Kinder und Jugendlichen ihre Programmwünsche äußern können.
    dass die Besucher der Einrichtung mit an der Gestaltung der Räume beteiligt werden.
    dass die Kinder und Jugendlichen über Spiele und Sportmaterial mitentscheiden dürfen.

 

 

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