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Zartbitter Münster e.V.
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
für Jugendliche ab 14 Jahren, Frauen und Männer

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Psychosoziale Prozessbegleitung

Diese Seite kannst Du hier downloaden: Prozessbegleitung.pdf (62 KB)

Wenn Du sexualisierte Gewalt erlebt hast oder sie immer noch erleben musst, entschließt Du Dich vielleicht, den Täter oder die Täterin anzuzeigen. Da Du als Betroffene oder Betroffener oft als einzige Tatzeugin oder Tatzeuge gehört wirst, kann dies eine große psychische Belastung bedeuten. In solch einer Situation kann es für Dich besser sein, wenn du nicht alleine bist und Dich nicht nur auf Dich selbst verlassen musst.

Die Prozessbegleitung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Zartbitter Münster e.V. ist hier eine Möglichkeit, Dich zu stützen, und Dir Raum zur kontinuierlichen Verarbeitung des Prozesserlebnisses anzubieten. Um zu verdeutlichen, was bei einem Prozess so vor sich gehen kann, kann man die Prozessbegleitung in drei Phasen darstellen:

1. VORBEREITUNGSPHASE

Kennen lernen * Vertrauen * Selbstvertrauen

Zu Anfang und zur Vorbereitung auf einen Prozess sollte man sich natürlich erst mal kennen lernen. Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil und Baustein für die weitere Arbeit. Die Beraterin kann Dich in vielen Lebensbereichen stärken, um Dich für das Verfahren zu stabilisieren. Auch kannst Du dadurch viel Mut und Selbstvertrauen entwickeln, die Dir in dieser Zeit hilfreich sein können.

Zur Vorbereitung gehören auch das Kennen lernen und die Erklärung des Ablaufs von Strafverfahren und der Gerichtsverhandlung.

Hierzu hast Du bestimmt viele Fragen:

Wie sieht der Gerichtssaal aus?
Welche Personen sind anwesend und wer sitzt wo?
Muss ich die ganze Zeit im Gerichtssaal sitzen?
Darf mich der/die TäterIn auch fragen?
Was passiert in den Pausen?
Wer darf mitkommen?
Kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?
Wer darf Fragen stellen?
Begegne ich dem/der TäterIn im Flur?
Darf er/sie mit mir reden?
Was ist ein Plädoyer?
Wann redet der/die GutachterIn?
etc.

Gerichtssaal anschauen * Prozess besuchen * Ängste abbauen

Am besten schaut man sich einen Gerichtssaal mal gemeinsam an oder besucht eine Verhandlung, natürlich nur, wenn Du das auch möchtest.

Ganz wichtig in dieser Phase ist, dass Du das, was auf Dich zukommt besser durchschaust und so manche Angst abbauen kannst, da sie sich vielleicht als unbegründet oder doch gar nicht so schlimm herausstellt. Oder Du merkst vielleicht, dass Du das ja nicht alleine machen musst, sondern dass jemand bei Dir ist, dem Du Dich anvertrauen kannst, dem Du sagen kannst, was Dich bedrückt, was Dir Angst macht oder Dich verunsichert. Gemeinsam könnt ihr dann nach Wegen suchen, die es für Dich einfacher machen können.

Die rechtlichen Fragen können zusammen mit der/dem jeweiligen Rechtsanwältin/anwalt geklärt werden. Auch dort brauchst Du nicht alleine hinzugehen.

2. PROZESS

Aussage * Urteilsverkündung

Während der Prozesstage begleiten wir Dich vor Gericht und falls Du es wünschst, sitzt die Betreuerin auch während der Aussage als "Beistand" mit vor der/dem RichterIn. Dieses ist sehr beruhigend und bietet zusätzlich einen "Sichtschutz" oder ein "Polster" in Richtung der/des Angeklagten. So bist Du vor einem direkten Augenkontakt geschützt.

Nach der Aussage ist es möglich, sofort den Raum zu verlassen und, wenn Du es möchtest, zur Urteilsverkündung wieder in den Gerichtssaal zurückzukehren.

Die Urteilsverkündung und auch das Urteil an sich können noch einmal eine große Anspannung bedeuten. Der achtsame Umgang mit Dir ist hier sehr wichtig.

An die Frage "wie gehe ich mit dem Urteil um und was ist danach?" schließt sich die dritte Phase der Prozessbegleitung an.

3. NACHBETREUUNG

Fragen * Zweifel * Gefühle

Mit dem Prozess und der Urteilsverkündung ist Dein innerlicher Prozess meist nicht abgeschlossen. Viele Fragen, Gefühle und die Bewältigung der sexualisierten Gewalterfahrungen sind auch nach dem Urteil noch akut. Deshalb ist die Nachbetreuung aus unserer Sicht unbedingt notwendig, um Dich weiterhin zu stützen und Dir dabei zu helfen, dass Du nicht in "ein tiefes" Loch fällst.

Auch bei einem positiven Urteilsspruch kann es passieren, dass Du von Zweifeln und Schuldgefühlen geplagt wirst, z.B. von dem Gedanken, dass man einen Menschen ins Gefängnis gebracht und die Familie auseinandergerissen hat.

Bei negativem Urteilsspruch, d.h. Freispruch des/der Angeklagten oder Verhängung einer Bewährungsstrafe, zweifelst Du vielleicht an Dir selbst oder am deutschen Rechtsverständnis und der deutschen Rechtsprechung. In dieser Zeit kannst Du bei uns Hilfe und Unterstützung bekommen.

DU BIST NICHT ALLEIN.

Lesetip

Fastie, Friesa; Wildwasser Berlin e.V. (Hrsg.) Ich weiß Bescheid. Sexuelle Gewalt: Rechtsratgeber für Mädchen und Frauen. Berlin 1997.
Bundesministerium der Justiz
bmj@gvp-bonn.de (Hier kannst Du die Broschüre kostenlos bestellen)
Ich habe Rechte. Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen.