|
Psychosoziale
Prozessbegleitung
Wenn Du sexuellen Missbrauch oder sexuelle Übergriffe erlebt hast
oder sie immer noch erleben musst, entschließt Du Dich vielleicht, den Täter
oder die Täterin anzuzeigen.
Es ist wichtig, sich vor dieser Entscheidung Hilfe und Unterstützung zu
holen und auch gut über diesen Schritt nachzudenken. Wir helfen Dir bei der
Entscheidung für oder gegen eine Anzeige.
Häufig findet nach einer Anzeige ein Gerichtsverfahren statt.
Da Du als Betroffene oder Betroffener oft als
einzige Tatzeugin oder Tatzeuge gehört wirst, kann dies eine große psychische
Belastung bedeuten. In solch einer Situation kann es für Dich besser sein, wenn
du nicht alleine bist und Dich nicht nur auf Dich selbst verlassen musst.
Die Prozessbegleitung durch
eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Zartbitter Münster e.V. ist hier
eine Möglichkeit, Dich zu stützen, und Dir Raum zur kontinuierlichen
Verarbeitung des Prozesserlebnisses anzubieten. Um zu verdeutlichen, was bei
einem Prozess vor sich gehen kann, kann man die Prozessbegleitung in drei
Phasen darstellen:
1. VORBEREITUNGSPHASE
| Kennen lernen |
Vertrauen |
Selbstvertrauen |
Zu Anfang und zur Vorbereitung auf einen
Prozess sollte man sich natürlich erst mal kennen lernen. Vertrauen
ist ein wichtiger Bestandteil und Baustein für die weitere Arbeit. Die
Beraterin/der Berater kann Dich in vielen Lebensbereichen stärken, um Dich für das
Verfahren zu stabilisieren. Auch kannst Du dadurch viel Mut
und Selbstvertrauen
entwickeln, die Dir in dieser Zeit hilfreich sein können.
Zur Vorbereitung gehören auch das Kennen
lernen und die Erklärung des Ablaufs von Strafverfahren und der
Gerichtsverhandlung.
Hierzu hast Du bestimmt viele Fragen:
 |
Wie sieht der Gerichtssaal aus? |
 |
Welche Personen sind anwesend und wer sitzt wo? |
 |
Muss ich die ganze Zeit im Gerichtssaal sitzen? |
 |
Darf mich der/die TäterIn auch fragen? |
 |
Was passiert in den Pausen? |
 |
Wer darf mitkommen? |
 |
Kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden? |
 |
Wer darf Fragen stellen? |
 |
Begegne ich dem/der TäterIn im Flur? |
 |
Darf er/sie mit mir reden? |
 |
Was ist ein Plädoyer? |
 |
Wann redet der/die GutachterIn? |
 |
Wie lange dauert Alles? |
 |
etc.
|
| Gerichtssaal anschauen |
Prozess besuchen |
Ängste abbauen |
Am besten schaut man sich einen
Gerichtssaal mal gemeinsam an oder besucht eine Verhandlung, natürlich nur,
wenn Du das auch möchtest.
Ganz wichtig in dieser Phase ist, dass Du
das, was auf Dich zukommt besser durchschaust und so manche Ängste
abbauen kannst, da sie sich vielleicht
als unbegründet oder doch gar nicht so schlimm herausstellt. Oder Du merkst
vielleicht, dass Du das ja nicht alleine machen musst, sondern dass jemand bei
Dir ist, dem Du Dich anvertrauen kannst, dem Du sagen kannst, was Dich bedrückt,
was Dir Angst macht oder Dich verunsichert. Gemeinsam könnt ihr dann nach Wegen
suchen, die es für Dich einfacher machen können.
Die rechtlichen Fragen können zusammen
mit der/dem jeweiligen Rechtsanwältin/anwalt geklärt werden. Auch dort
brauchst Du nicht alleine hinzugehen.
2. PROZESS
| Aussage |
Urteilsverkündung |
Achtsamkeit |
Während der Prozesstage begleiten wir
Dich vor Gericht und falls Du es wünschst und es möglich ist, sitzt die Betreuerin oder der
Betreuer auch während
der Aussage als "Beistand" mit vor der/dem RichterIn. Dies kann sehr
beruhigend sein und zusätzlich einen "Sichtschutz" oder ein
"Polster" in Richtung der/des Angeklagten bieten. So bist Du vor einem
direkten Augenkontakt geschützt.
Nach der Aussage ist es möglich, sofort
den Raum zu verlassen und, wenn Du es möchtest, zur Urteilsverkündung wieder
in den Gerichtssaal zurückzukehren.
Die Urteilsverkündung und auch das Urteil
an sich können noch einmal eine große Anspannung bedeuten. Der achtsame Umgang
mit Dir ist hier sehr wichtig.
An die Frage "wie gehe ich mit dem
Urteil um und was ist danach?" schließt sich die dritte Phase der
Prozessbegleitung an.
3. NACHBETREUUNG
Mit dem Prozess und der Urteilsverkündung
ist Dein innerlicher Prozess meist nicht abgeschlossen. Viele Fragen, Gefühle
und die Bewältigung der sexualisierten Gewalterfahrungen sind auch nach dem
Urteil noch akut. Deshalb ist die Nachbetreuung aus unserer Sicht unbedingt
notwendig, um Dich weiterhin zu stützen und Dir dabei zu helfen, dass Du nicht
in "ein tiefes" Loch fällst.
Auch bei Verurteilung kann es passieren, dass Du von Zweifeln und Schuldgefühlen geplagt wirst, z.B.
von dem Gedanken, dass man einen Menschen ins Gefängnis gebracht und die
Familie auseinandergerissen hat.
Bei einem Freispruch des/der Angeklagten oder Verhängung einer
Bewährungsstrafe
zweifelst Du vielleicht an Dir selbst. In dieser Zeit kannst Du bei uns Hilfe und Unterstützung
bekommen.
DU BIST
NICHT ALLEIN.
Lesetipps
| Fastie, Friesa; Wildwasser Berlin e.V. (Hrsg.) |
Ich weiß Bescheid. Sexuelle Gewalt: Rechtsratgeber für Mädchen und
Frauen. Berlin 1997. |
Bundesministerium der Justiz
bmj@gvp-bonn.de
(Hier kannst Du die Broschüre kostenlos bestellen) |
Ich habe Rechte. Ein Wegweiser durch das
Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen. |
Diese Seite kannst Du hier downloaden: 
Flyer
|