In der Agentur für Arbeit in Münster, bzw. bei der ARGE Münster
(Zusammenschluß des Arbeitsamtes und Sozialamtes) scheinen ganz übereifrige
Sachbearbeiter zu sitzen, die mit Rückendeckung der Leitung sich so manche
unerlaubte Schikane ausdenken (siehe den folgenden Artikel aus der Tageszeitung
"Junge Welt").
Wer ähnliches erlebt hat oder wem solches in Zukunft zugemutet werden
sollte, der melde sich bei uns telefonisch oder schreibe einen Bericht in
unser Forum auf dieser Homepage.
" Schnüffelbogen in Münster!"
("Junge Welt" vom 25.01.2005:)
Münster: ALG-II-Antragsteller sollte Zusatzformular zu seinen Wohn- und Lebensverhältnissen ausfüllen. Datenschützer bezweifelt Rechtmäßigkeit des Vordrucks
Andreas Grünwald
Anfang Januar gab Herbert Meier* im nordrhein-westfälischen Münster seinen Antrag auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) bei der Agentur für Arbeit ab. Ordnungsgemäß hatte er die Fragen beantwortet und die geforderten Unterlagen beigelegt. Doch beim Lesen des Antrags stellte Sachbearbeiter Hinrich Güttner* fest, daß Meier die Wohnung mit einer anderen Person teilt. Güttner zog ein Formular aus der Schublade und legte es Meier vor. Es trägt den Titel "Niederschrift zu den Wohn- und Lebensverhältnissen" und sollte von Meier gleich ausgefüllt werden. Dieser überflog es, steckte es in seine Aktentasche, um es zu Hause zu lesen und zu bearbeiten. "Das ist nicht vorgesehen", sagte der Sacharbeiter. Der Bogen müsse im Amt ausgefüllt werden. Meier nahm seine Aktentasche und ging.
So ein Formular hatte er noch nie gesehen. Nirgendwo gab es einen Vermerk, wofür die Angaben nützlich sein könnten, oder einen Hinweis auf Rechtsvorschriften. Die Fragen hingegen sind sehr detailliert: "Können Sie gelegentlich, zum Beispiel wenn Sie Besuch empfangen, auch die Räume ihres Mitbewohners nutzen?" lautet eine der Fragen. Könnten "gelegentlich" auch Gegenstände des Mitbewohners genutzt werden? Habe man sich "in einer Notlage" schon mal gegenseitig unterstützt?
"Unerlaubte Ausforschung"
Meier kam das komisch vor. Hatte er nicht beim ALG-II-Antrag alle notwendigen Angaben bereits gemacht und weiteres im Gespräch erläutert? Er fragte andere Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, woher das Formular käme. Seine Fragen wurden mit Gegenfragen beantwortet: "Wer hat Ihnen das Blatt mit nach Hause gegeben?" Aus der städtischen Verwaltung erfuhr Meier schließlich: Ein amtliches Formular trägt ein Aktenzeichen, aus dem hervorgeht, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Nun wandte sich Meier an die örtliche Arbeitsloseninitiative, an Sozialforen und an die junge Welt.
In der Tat handelt es sich um eine "unerlaubte Ausforschung persönlicher Beziehungen", sagte ein Sozialforumsaktivist. In einer erbetenen Stellungnahme zweifelt Torsten Koop vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) die Rechtmäßigkeit des Vordrucks an. Vorschriften des Sozialdatenschutzes nach Paragraph 35 Sozialgesetzbuch (SGB) I und Paragraph 67 ff SGB X werde nicht entsprochen. Die Nürnberger Zentrale der Agentur für Arbeit teilte mit, daß auch regional nur amtliche Vordrucke verwendet werden dürfen. Erkennbar durch eine Kennummer im unteren rechten Rand. Gemäß Paragraph 67a Abs. 1 SGB X sei das Erheben von Sozialdaten durch Sozialleistungsträger zudem nur zulässig, wenn diese wirklich nötig sind, um etwa für die Leistungsberechnung unabdingbare Fragen zu klären. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit betont in Veröffentlichungen, daß Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines bloßen Mitbewohners machen müssen. In einer reinen Wohngemeinschaft reiche es aus, wenn der Antragsteller den Mietanteil benenne. Lediglich bei Bedarfsgemeinschaften und deren Angehörigen sei dies anders.
Vorerst zurückgezogen
Gegenüber jW will Beate Scholz, Geschäftsführerin der ARGE Münster, einem Zusammenschluß aus Agentur für Arbeit und Sozialamt nach Inkrafttreten des SGB II, den Vorgang herunterspielen. Sie war viele Jahre Abteilungsleiterin im Sozialamt, wo der Vordruck seit 1995 genutzt wurde. Jetzt sei sie auch für Unterkunftsleistungen bei Arbeitslosen zuständig. Deshalb sei der Vordruck dort ebenfalls verwendet worden. Als "Gesprächsleitfaden für Sachbearbeiter", wie Scholz betont. Im konkreten Fall, sei der Vordruck durch einen aus dem Arbeitsamt kommenden Mitarbeiter mißverstanden worden.
Inzwischen hat die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit Kenntnis von dem Vorgang. Scholz mußte den Vordruck auch als "Gesprächsleitfaden" zurückziehen. "Wir warten auf die abschließende Stellungnahme der Regionaldirektion", sagte Scholz. Da es zwischen der Agentur und dem Sozialamt aber unterschiedliche Meinungen gäbe, habe sie ebenfalls eine Anfrage beim Deutschen Städtetag gestellt.
Warum soll die gelegentliche "Unterstützung in einer Notlage" ein Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft sein? Das sei so aus der Rechtsprechung ableitbar, sagte Scholz gegenüber jW. Selbst wenn man sich nur gegenseitig tröste, könne dies als Hinweis verstanden werden. Scholz geht davon aus, daß auch in anderen Kommunen in NRW so gehandelt wird.
* Namen von der Redaktion geändert
Dokumentiert:
Zusätzlicher Fragebogen
Az.: ................ Datum: .................
Niederschrift zu den Wohn- und Lebensverhältnissen
..................................................
Name, Vorname, Anschrift des/der Antragstellers/in
1. Die v.g. Wohnung bewohne ich gemeinsam mit
............................................
Herrn/Frau (Name, Vorname)
2. Seit wann wohnen Sie zusammen?
...................................
2.1. Haben Sie bereits vor der Anmietung eine andere Wohnung gemeinsam bewohnt?
O nein O ja
Anschrift:
......................................
2.2. Seit wann kennen Sie sich?
.....................................
2.3. Warum wohnen Sie nicht allein?
........................................
3. Welche Räume der Wohnung nutzen Sie gemeinsam?
........................................
3.1. Können Sie gelegentlich, z. B. wenn Sie Besuch empfangen, auch die Räume Ihres/Ihrer Mitbewohners/in nutzen, ggf. welche?
........................................
3.2. Können Sie gelegentlich Gegenstände Ihres/Ihrer Mitbewohners/in (z. B. Fernseher, PC, KFZ) nutzen?
........................................
3.3. Haben Sie ein gemeinsames Konto/oder verfügen Sie über eine Konto-Vollmacht?
O nein O ja
.................................
Kontobez. Konto-Nr.
3.31. Haben Sie sich gegenseitig schon mal bevollmächtigt?
O nein Oja
3.4. Haben Sie sich gegenseitig schon mal in einer Notlage unterstützt?
O nein
ja, ggf. zu welchem Anlaß und in welchem Umfang?
.................................................
3.5. Wer übernimmt welche Aufgaben im Haushalt?
................................................
3.6. Haben Sie gemeinsame Kinder?
................................................
3.6.1. Wie ist die Betreuung der Kinder geregelt?
..................................................
4. Bezeichnen Sie Ihr Zusammenleben als eheähnlich?
O nein O ja
................................
Unterschrift Antragsteller/in
........................
Sachbearbeiter/in