HTML-Code und BarrierefreiheitNach der „Verordnung zur Schaffung von barrierefreier Informationstechnik" vom 24. Juni 2004 müssen alle Internetseiten öffentlicher Einrichtungen und Institutionen in NRW, die nach diesem Datum erstellt bzw. in großen Teilen geändert werden, die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen - sauberer HTML-Code eingeschlossen. Als Schule sind wir uns unserer Verantwortung und Pflicht bewusst, unseren Webauftritt auch Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Leider lassen die zeitlichen und personellen Ressourcen an unserer Schule momentan eine Überarbeitung sämtlicher Seiten nicht zu, so dass wir um Verständnis bitten möchten, wenn unser Auftritt noch nicht zu 100% die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt. Wir werden uns dieser Thematik aber vorrangig widmen und die Seiten in Kürze nach und nach barrierefrei (um)gestalten.
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