Wir möchten Sie über die Aufgaben der Gremien informieren, in denen Eltern mitarbeiten, sowie über deren Wahlen und die Arbeitsweise in diesen Gremien.
Zur Mitwirkung sind uns natürlich auch alle Eltern herzlich willkommen, die nicht in die Gremien gewählt worden sind. In Frage kommen Projekte, Lesestunden, Förderstunden, Arbeitsgemeinschaften sowie die Mitarbeit bei Schulveranstaltungen.
Die Klassenpflegschaft
einer Klasse und mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler
Die Klassenpflegschaft wählt in den ersten drei Wochen des Schuljahres
eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen
Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen
und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehört der Austausch von
Informationen und Meinungen über Angelegenheiten der Schule, insbesondere
über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein:
- Hausaufgaben
- Leistungsüberprüfung
- Arbeitsgemeinschaften
- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
- Anregung zur Einführung von Lernmitteln
- Erziehungsschwierigkeiten
Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassen-
fahrten helfen, diese begleiten und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.
Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzung der Klassenpflegschaft ein und
legt in Absprache mit der Klassenlehrerin/Klassenlehrer die Tagesordnung fest.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung
teilnehmen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen,
die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge Ihres Unterrichts und
ihrer pädagogischen Arbeit erläutern.
Die Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen
ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll
beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Wahlen in der Schulpflegschaft sollten fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie wählt außerdem die
Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist
daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können
so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft an alle Eltern weitergegeben
werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten
vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb
der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in
§ 65 SchulG geregelt.
In der Schulkonferenz arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern sowie
der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern
sechs Mitglieder.
Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter, die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer sowie die gewählte Vertretung der Eltern.
Verteilung: Lehrerinnen und Lehrer zu Eltern zu Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe ist 1 : 1 : 0 (also 3 Lehrer und 3 Eltern nehmen teil).