Ämterbegleitung und Akteneinsicht

Die schier unglaublichen Geschichten
des Herrn B und Herrn C


B&C

Herr B (Name von der Red. geändert) ist langzeitarbeitslos. Er erhält von der ARGE einen Vermittlungsvorschlag bei einer Leiharbeitsfirma. Umgehend stellt er sich dort bei einer Personaldisponentin vor: „Das Angebot interessiert mich. Ich möchte jedoch vorher mit der Gewerkschaft über den Arbeitsvertrag sprechen und bräuchte Bedenkzeit.“ Ohne Umstände wird dem entsprochen, am nächsten Tag soll er seine Entscheidung mitteilen. Im freundlichen Einvernehmen verabschiedet er sich von der Dame per Handschlag.

Wie verabredet ruft Herr B die Firma an und spricht mit einem Personalchef. Herr B erklärt: „Ich habe mich für die angebotene Arbeitsstelle entschieden.“ Der Personalchef unterbricht ihn. Er zieht das Arbeitsangebot ohne Angabe eines Grundes zurück und bricht das Gespräch ab. Herr B versteht die Ursache dieser unerwarteten Wendung nicht.

Einige Tage später erhält er eine schriftliche Einladung von der gleichen Firma. Herr B telefoniert mit der Personaldisponentin. Freundlich wie zuvor erklärt sie: „Die Sache hat sich erledigt.“

Beim nächsten Termin mit seinem Arbeitsvermittler macht dieser ihm gleich Vorwürfe: „Eine Kollegin hat mir mitgeteilt, Sie hätten bei dem Vorstellungstermin eine Mitarbeiterin beleidigt.“ Auf welche Weise, kann der Arbeitsvermittler aber nicht sagen.

Ein Bekannter von Herrn B ruft bei der Leiharbeitsfirma an und fragt nach. Der Personalchef behauptet: „Herr B hat meine Mitarbeiterin beleidigt. Diese zeigt ihn vielleicht wegen Beleidigung an. Herr B hat bei uns Hausverbot.“ Nähere Angaben kann er darüber nicht machen: „Ich bin nicht dabei gewesen.“

Herr B spricht erneut mit seinem Arbeitsvermittler. Dieser schildert in Einzelheiten die Vorgänge. Er selbst habe mit der Firma keinen Kontakt gehabt und weiß auch nicht mehr, welche Kollegin ihm den Vorwurf der Zeitarbeitsfirma weitergeleitet hat. Herr B befürchtet eine Kürzung bei diesen wilden Gerüchten. Er hat das Gefühl, völlig ausgeliefert zu sein. Er geht mit einem Bekannten zum Amt und fragt, ob er mal nachgucken kann, was denn genau in den Akten steht. Da entspannt sich plötzlich die Lage, und Herr B wird freundlich behandelt.



Herr C hat seit gut zwei Jahren eine Teilzeitstelle, ist sozialversichert, hat aber nicht genug zum Leben. Er stellt sich auf Vorschlag der ARGE bei einer Leiharbeitsfirma (eine andere als B’s Firma) vor. Die Disponentin stolpert über seine laufende Beschäftigung und fragt nach der Kündigungsfrist der ersten Stelle: „Unabhängig davon können wir Ihnen in den nächsten zwei Monaten keine Tätigkeit als Produktionshelfer anbieten.“

Einige Tage später wird er von seiner Arbeitsvermittlerin angeschrieben. „Sie haben die Aufnahme der Ihnen angebotenen Tätigkeit vereitelt, nehmen Sie Stellung dazu.“ Ohne einen Hinweis, was er falsch gemacht hat.

Da Herrn C unklar ist, was man von ihm verlangt, beschreibt er vor allem die vertraglichen Schwierigkeiten mit seinem bestehenden Arbeitsverhältnis — die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen — und fragt: „Wie soll ich mich in dieser Lage verhalten? Kann ich die alte Stelle kündigen ohne Zusage der neuen?“

Auf die Frage bekommt er keine Antwort, stattdessen kommt einige Wochen später ein Kürzungsbescheid. In diesem wird ihm zum ersten Mal mitgeteilt — sechs Wochen nach dem Bewerbungsgespräch! —, was man ihm vorwirft: „Sie haben in Ihrem Bewerbungsbogen Krankheiten angegeben, die der Arbeitsvermittlung nicht bekannt waren, und Sie sind alkoholisiert gewesen. Darum werden Ihre Leistungen um 30 % abgesenkt.“

Herr C schreibt einen Widerspruch: „Ich habe die Vorwürfe gar nicht gekannt, darum konnte ich nicht konkret Stellung nehmen. Meine gesundheitlichen Einschränkungen sind dem Amt seit Jahren bekannt, nur ein Problem habe ich jetzt neu. Aber wie soll ich jetzt nach sechs Wochen belegen, dass ich nicht alkoholisiert war?“ Auch Herr C geht jetzt mit einem Bekannten zum Amt und fragt, ob er in den Unterlagen nachlesen kann, was dort zu den Vorwürfen geschrieben steht. Die Kürzung wird umgehend zurückgenommen.

In der Leiharbeit/Zeitarbeit gibt es überdurchschnittlich viele „Schwarze Schafe“. Vielleicht gibt es mehr solche Fälle von Verleumdung von Arbeitslosen durch Leiharbeitsfirmen und anschließenden Sanktionen durch die ARGE wie bei Herrn C. Eigentlich dürfte man zu solchen Vorstellungsgesprächen nur noch mit einem Zeugen gehen, das geht aber nicht. Man hat in jedem Fall aber das Recht auf Akteneinsicht, und ebenfalls darf man einen Beistand mit ins Amt nehmen. Als Beistand für die Ämterbegleitung kann man eine Person aus dem persönlichen Umfeld nehmen oder aber in einem Arbeitslosentreff, wie dem MALTA (im Hof des cuba) nachfragen. Wer schon Probleme wegen einer solchen schiefgegangenen Vorstellung bekommen hat, kann sich ebenfalls im MALTA melden.

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