Ämterbegleitung und Akteneinsicht
Die
schier unglaublichen Geschichten
des Herrn B und Herrn C

Herr B
(Name von der Red. geändert) ist langzeitarbeitslos. Er
erhält von der ARGE einen Vermittlungsvorschlag bei einer
Leiharbeitsfirma. Umgehend stellt er sich dort bei einer
Personaldisponentin vor: „Das Angebot interessiert
mich. Ich möchte jedoch vorher mit der Gewerkschaft über
den Arbeitsvertrag sprechen und bräuchte Bedenkzeit.“
Ohne Umstände wird dem entsprochen, am nächsten Tag soll er
seine Entscheidung mitteilen. Im freundlichen Einvernehmen
verabschiedet er sich von der Dame per Handschlag.
Wie verabredet ruft Herr B die Firma an und spricht mit
einem Personalchef. Herr B erklärt: „Ich habe mich
für die angebotene Arbeitsstelle entschieden.“ Der
Personalchef unterbricht ihn. Er zieht das Arbeitsangebot
ohne Angabe eines Grundes zurück und bricht das Gespräch
ab. Herr B versteht die Ursache dieser unerwarteten Wendung
nicht.
Einige Tage später erhält er eine schriftliche Einladung
von der gleichen Firma. Herr B telefoniert mit der
Personaldisponentin. Freundlich wie zuvor erklärt sie:
„Die Sache hat sich erledigt.“
Beim nächsten Termin mit seinem Arbeitsvermittler macht
dieser ihm gleich Vorwürfe: „Eine Kollegin hat mir
mitgeteilt, Sie hätten bei dem Vorstellungstermin eine
Mitarbeiterin beleidigt.“ Auf welche Weise, kann der
Arbeitsvermittler aber nicht sagen.
Ein Bekannter von Herrn B ruft bei der Leiharbeitsfirma an
und fragt nach. Der Personalchef behauptet: „Herr B
hat meine Mitarbeiterin beleidigt. Diese zeigt ihn
vielleicht wegen Beleidigung an. Herr B hat bei uns
Hausverbot.“ Nähere Angaben kann er darüber nicht
machen: „Ich bin nicht dabei gewesen.“
Herr B spricht erneut mit seinem Arbeitsvermittler. Dieser
schildert in Einzelheiten die Vorgänge. Er selbst habe mit
der Firma keinen Kontakt gehabt und weiß auch nicht mehr,
welche Kollegin ihm den Vorwurf der Zeitarbeitsfirma
weitergeleitet hat. Herr B befürchtet eine Kürzung bei
diesen wilden Gerüchten. Er hat das Gefühl, völlig
ausgeliefert zu sein. Er geht mit einem Bekannten zum Amt
und fragt, ob er mal nachgucken kann, was denn genau in den
Akten steht. Da entspannt sich plötzlich die Lage, und Herr
B wird freundlich behandelt.
Herr C hat seit gut zwei Jahren eine Teilzeitstelle, ist
sozialversichert, hat aber nicht genug zum Leben. Er stellt
sich auf Vorschlag der ARGE bei einer Leiharbeitsfirma
(eine andere als B’s Firma) vor. Die Disponentin
stolpert über seine laufende Beschäftigung und fragt nach
der Kündigungsfrist der ersten Stelle: „Unabhängig
davon können wir Ihnen in den nächsten zwei Monaten keine
Tätigkeit als Produktionshelfer anbieten.“
Einige Tage später wird er von seiner Arbeitsvermittlerin
angeschrieben. „Sie haben die Aufnahme der Ihnen
angebotenen Tätigkeit vereitelt, nehmen Sie Stellung
dazu.“ Ohne einen Hinweis, was er falsch gemacht hat.
Da Herrn C unklar ist, was man von ihm verlangt, beschreibt
er vor allem die vertraglichen Schwierigkeiten mit seinem
bestehenden Arbeitsverhältnis — die Kündigungsfrist
beträgt sechs Wochen — und fragt: „Wie soll ich
mich in dieser Lage verhalten? Kann ich die alte Stelle
kündigen ohne Zusage der neuen?“
Auf die Frage bekommt er keine Antwort, stattdessen kommt
einige Wochen später ein Kürzungsbescheid. In diesem wird
ihm zum ersten Mal mitgeteilt — sechs Wochen nach dem
Bewerbungsgespräch! —, was man ihm vorwirft:
„Sie haben in Ihrem Bewerbungsbogen Krankheiten
angegeben, die der Arbeitsvermittlung nicht bekannt waren,
und Sie sind alkoholisiert gewesen. Darum werden Ihre
Leistungen um 30 % abgesenkt.“
Herr C schreibt einen Widerspruch: „Ich habe die
Vorwürfe gar nicht gekannt, darum konnte ich nicht konkret
Stellung nehmen. Meine gesundheitlichen Einschränkungen
sind dem Amt seit Jahren bekannt, nur ein Problem habe ich
jetzt neu. Aber wie soll ich jetzt nach sechs Wochen
belegen, dass ich nicht alkoholisiert war?“ Auch Herr
C geht jetzt mit einem Bekannten zum Amt und fragt, ob er
in den Unterlagen nachlesen kann, was dort zu den Vorwürfen
geschrieben steht. Die Kürzung wird umgehend
zurückgenommen.
In der Leiharbeit/Zeitarbeit gibt es überdurchschnittlich
viele „Schwarze Schafe“. Vielleicht gibt es
mehr solche Fälle von Verleumdung von Arbeitslosen durch
Leiharbeitsfirmen und anschließenden Sanktionen durch die
ARGE wie bei Herrn C. Eigentlich dürfte man zu solchen
Vorstellungsgesprächen nur noch mit einem Zeugen gehen, das
geht aber nicht. Man hat in jedem Fall aber das Recht auf
Akteneinsicht, und ebenfalls darf man einen Beistand mit
ins Amt nehmen. Als Beistand für die Ämterbegleitung kann
man eine Person aus dem persönlichen Umfeld nehmen oder
aber in einem Arbeitslosentreff, wie dem MALTA (im Hof des
cuba) nachfragen. Wer schon Probleme wegen einer solchen
schiefgegangenen Vorstellung bekommen hat, kann sich
ebenfalls im MALTA melden.
-hs- -avo-