Urteile

Überwachung am Arbeitsplatz
Eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist unzulässig. Denn das ist ein erheblicher Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht. BArbG: 1 ABR 21/03

Kündigungsschutzklageverzicht unwirksam
Drängt ein Arbeitgeber (hier Schlecker) bei Übergabe der Kündigung die Arbeitnehmerin zu einer Unterschrift auf einem Formular, womit sie ohne Gegenleistung auf die Kündigungsschutzklage verzichtet, dann ist dieser Klageverzicht unwirksam.
BAG, 6.9.07, 2 AZR 722/06

Kündigungsschutzklage darf nicht zu Sperrzeit führen
Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung gerichtlich vorgeht, weil er eigentlich nicht mehr kündbar war, dann darf ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht mit Aufhebungsvertrag und Abfindung nicht dazu führen, dass er von der Arbeitsagentur mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldanspruches bestraft wird. Allerdings kann das Amt wegen der Abfindung den Beginn der Arbeitslosengeldzahlung um bis zu 18 Monate verschieben.
BSG, 17.10.07, B 11a AL 51/06 R

Keine Aufrechnung von Kautionsdarlehen mit Hartz IV-Leistung
Erhält ein Hartz IV-Bezieher für das Anmieten einer neuen Wohnung ein Kautionsdarlehen von der Hartz IV-Behörde, dann darf die Behörde die laufende Leistung nicht um eine monatliche Rate zur Rückzahlung des Darlehens kürzen, weil der Hartz IV-Bezieher dadurch unter sein Existenzminimum rutscht. Hat der Hilfebedürftige sich gegenüber dem Amt vertraglich zu dieser Tilgung verpflichtet, dann ist der Vertrag rechtswidrig.
LSG Hessen, 13.9.07, L 6 AS 145/07 ER

Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnet
Wer aus einem sogenannten wichtigem Grund die Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnet, kann nicht mit einer Kürzung der Hartz IV-Leistung bestraft werden. Ein Hartz IV-Bezieher muss die ihm vorgelegte Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnen, wenn sie Dinge enthält, die nichts mit der beruflichen Eingliederung zu tun haben. Im konkreten Fall sollte sich der Arbeitslose zu einer Untersuchung verpflichten, ob er überhaupt erwerbsfähig ist.
LSG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007- L 3 ER 175/07 AS
Aus Ein-Euro-Job wird keine richtige Arbeit
Ein Ein-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis. Ein-Euro-Jobber haben deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, selbst wenn sie reguläre Arbeit ausüben.
BAG, 26.09.07, 5 AZR 857/06)

Schulbedarf auf Darlehen
Weder der Regelsatz für Erwachsene noch der daraus abgeleitete Satz für Kinder sieht Ausgaben für Schul- und Lernmittel vor. Sofern eine Finanzierung auf andere Weise nicht möglich ist, haben Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf ein Darlehen zur Anschaffung unbedingt notwendiger Schulmaterialien.
LSG Berlin-Brandenburg, 1. 10.2007, AZ: L 10 B 1545/07 AS ER

Arbeitsplatz erhalten mit Offenem Strafvollzug
Ein Arbeitsplatz begünstigt die Resozialisierung. Bei der Entscheidung über offenen oder geschlossenen Strafvollzug muss der drohende Arbeitsplatzverlust berücksichtigt werden.
BverfG, 15.10.07, 2 BvR 725/07