Urteile
Überwachung
am Arbeitsplatz
Eine
dauerhafte und verdachtsunabhängige Videoüberwachung am
Arbeitsplatz ist unzulässig. Denn das ist ein erheblicher
Eingriff in das geschützte Persönlichkeitsrecht.
BArbG:
1 ABR 21/03
Kündigungsschutzklageverzicht unwirksam
Drängt
ein Arbeitgeber (hier Schlecker) bei Übergabe der Kündigung
die Arbeitnehmerin zu einer Unterschrift auf einem
Formular, womit sie ohne Gegenleistung auf die
Kündigungsschutzklage verzichtet, dann ist dieser
Klageverzicht unwirksam.
BAG,
6.9.07, 2 AZR 722/06
Kündigungsschutzklage darf nicht zu Sperrzeit führen
Wenn ein
Arbeitnehmer gegen eine Kündigung gerichtlich vorgeht, weil
er eigentlich nicht mehr kündbar war, dann darf ein
Vergleich vor dem Arbeitsgericht mit Aufhebungsvertrag und
Abfindung nicht dazu führen, dass er von der Arbeitsagentur
mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldanspruches bestraft
wird. Allerdings kann das Amt wegen der Abfindung den
Beginn der Arbeitslosengeldzahlung um bis zu 18 Monate
verschieben.
BSG,
17.10.07, B 11a AL 51/06 R
Keine
Aufrechnung von Kautionsdarlehen mit Hartz IV-Leistung
Erhält
ein Hartz IV-Bezieher für das Anmieten einer neuen Wohnung
ein Kautionsdarlehen von der Hartz IV-Behörde, dann darf
die Behörde die laufende Leistung nicht um eine monatliche
Rate zur Rückzahlung des Darlehens kürzen, weil der Hartz
IV-Bezieher dadurch unter sein Existenzminimum rutscht. Hat
der Hilfebedürftige sich gegenüber dem Amt vertraglich zu
dieser Tilgung verpflichtet, dann ist der Vertrag
rechtswidrig.
LSG
Hessen, 13.9.07, L 6 AS 145/07 ER
Eingliederungsvereinbarung
nicht unterzeichnet
Wer aus
einem sogenannten wichtigem Grund die
Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnet, kann nicht
mit einer Kürzung der Hartz IV-Leistung bestraft werden.
Ein Hartz IV-Bezieher muss die ihm vorgelegte
Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnen, wenn sie
Dinge enthält, die nichts mit der beruflichen Eingliederung
zu tun haben. Im konkreten Fall sollte sich der Arbeitslose
zu einer Untersuchung verpflichten, ob er überhaupt
erwerbsfähig ist.
LSG
Rheinland-Pfalz, 05.07.2007- L 3 ER 175/07
AS
Aus
Ein-Euro-Job wird keine richtige Arbeit
Ein
Ein-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis. Ein-Euro-Jobber
haben deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, selbst
wenn sie reguläre Arbeit ausüben.
BAG,
26.09.07, 5 AZR 857/06)
Schulbedarf
auf Darlehen
Weder
der Regelsatz für Erwachsene noch der daraus abgeleitete
Satz für Kinder sieht Ausgaben für Schul- und Lernmittel
vor. Sofern eine Finanzierung auf andere Weise nicht
möglich ist, haben Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf ein
Darlehen zur Anschaffung unbedingt notwendiger
Schulmaterialien.
LSG
Berlin-Brandenburg, 1. 10.2007, AZ: L 10 B 1545/07 AS ER
Arbeitsplatz
erhalten mit Offenem Strafvollzug
Ein
Arbeitsplatz begünstigt die Resozialisierung. Bei der
Entscheidung über offenen oder geschlossenen Strafvollzug
muss der drohende Arbeitsplatzverlust berücksichtigt
werden.
BverfG,
15.10.07, 2 BvR 725/07