Frauen in Not - nicht grundversichert,
sondern immer mehr verunsichert?



Im Oktober, knapp 1000 Tage nach dem Beschluss zur Einführung von Hartz IV traf sich der Arbeitskreis „Frauen in Not“ NRW auf Einladung der GRÜNEN in Düsseldorf, um gemeinsam mit Betroffenen und Expertinnen zum 7. Mal zu beleuchten, wie dramatisch sich der Bezug von Sozialleistungen auf Frauen in Notsituationen auswirkt.

Die neue Elterngeldregelung macht Hartz IV-Beziehende zu den Verliererinnen.
Migrantinnen dürfen nur nachrangig vermittelt werden.
25-Jährige, die bei den Eltern leben, erhalten nur noch 80 % des Regelsatzes.
Junge Frauen unter 25 Jahren im Leistungsbezug, die Verhütungsmittel nicht finanzieren können und ungeschützt schwanger werden, können mit dem Freund und werdenden Vater nicht zusammenziehen, wenn ihnen die Anmietung einer eigenen Wohnung verwehrt wird.
Lebensgemeinschaften werden gefährdet, weil eine Unterhaltspflicht und eine Einsatzpflicht für die Kinder des Partners/ der Partnerin bestehen.
Das Zusammenleben mit anderen Menschen wird ohne weitere Prüfung als Bedarfsgemeinschaft betrachtet.
Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sehen sich häufig in ihren Berufswünschen nicht ernst genommen und in Werkstätten abgeschoben.

Kinderarmut hat sich in Deutschland seit 2004 verdoppelt, in NRW wurde ein Rekordniveau erreicht. In Münster ist die Zahl der Kinder von 4.300 in 2004 auf 7.700 gestiegen. Dort, wo Kinderarmut herrscht, gibt es auch Frauen- und Familienarmut. Hier muss dringendst die Armut der gesamten Familie behoben werden. Es reicht nicht aus „größte öffentliche Anstrengung“ zu verlangen, wie Dieter Gresse, Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes in NRW fordert, „um die Kinder von den Folgen der Armut zu schützen und auszugleichen, was ihre Eltern ihnen nicht bieten können.“ Wenn den Kindern tatsächlich geholfen werden soll, dann dürfen auch die Mütter, oftmals sind es die Mütter, nicht in Armut belassen werden. Es ist unwürdig, den Frauen zu unterstellen, sie könnten nicht für ihre Kinder sorgen, nachdem sie durch die sogenannten Hartz-Reformen überhaupt erst in diese Situation gebracht worden sind.

Seit Einführung von SGB II und SGB XII weisen die Frauenhäuser und Verbände auf Probleme bei der Umsetzung aus Sicht gewaltbetroffener Frauen hin. Die Chancen für Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlasen und ein Leben frei von Gewalt für sich und ihre Kinder aufzubauen, werden oftmals durch eine restriktive Umsetzung des SGB II beeinträchtigt.

„Schwangere, Alleinerziehende, Migrantinnen, von Gewalt betroffene Frauen und Frauen mit Behinderungen werden bei Hartz nicht mitgedacht. Sie fallen alle durchs Netz, weil weder Gesetzgebung noch Behördenpraxis auf sie eingestellt sind,“ stellt Marianne Hürten, die Sprecherin des Arbeitskreises „Frauen in Not“ fest.

Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Tagung wird ein Forderungskatalog formuliert werden, der auf Politik und Verwaltung Einfluss nehmen will, um Verbesserungen für Frauen zu erreichen.

Anne Neugebauer