Frauen in Not - nicht grundversichert,
sondern immer mehr verunsichert?
Im
Oktober, knapp 1000 Tage nach dem Beschluss zur Einführung
von Hartz IV traf sich der Arbeitskreis „Frauen in
Not“ NRW auf Einladung der GRÜNEN in Düsseldorf, um
gemeinsam mit Betroffenen und Expertinnen zum 7. Mal zu
beleuchten, wie dramatisch sich der Bezug von
Sozialleistungen auf Frauen in Notsituationen auswirkt.
Die neue Elterngeldregelung macht Hartz IV-Beziehende zu
den Verliererinnen.
Migrantinnen dürfen nur nachrangig vermittelt werden.
25-Jährige, die bei den Eltern leben, erhalten nur noch 80
% des Regelsatzes.
Junge Frauen unter 25 Jahren im Leistungsbezug, die
Verhütungsmittel nicht finanzieren können und ungeschützt
schwanger werden, können mit dem Freund und werdenden Vater
nicht zusammenziehen, wenn ihnen die Anmietung einer
eigenen Wohnung verwehrt wird.
Lebensgemeinschaften werden gefährdet, weil eine
Unterhaltspflicht und eine Einsatzpflicht für die Kinder
des Partners/ der Partnerin bestehen.
Das Zusammenleben mit anderen Menschen wird ohne weitere
Prüfung als Bedarfsgemeinschaft betrachtet.
Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen oder chronischen
Erkrankungen sehen sich häufig in ihren Berufswünschen
nicht ernst genommen und in Werkstätten abgeschoben.
Kinderarmut hat sich in Deutschland seit 2004 verdoppelt,
in NRW wurde ein Rekordniveau erreicht. In Münster ist die
Zahl der Kinder von 4.300 in 2004 auf 7.700 gestiegen.
Dort, wo Kinderarmut herrscht, gibt es auch Frauen- und
Familienarmut. Hier muss dringendst die Armut der gesamten
Familie behoben werden. Es reicht nicht aus „größte
öffentliche Anstrengung“ zu verlangen, wie Dieter
Gresse, Vorsitzender des Deutschen Kinderschutzbundes in
NRW fordert, „um die Kinder von den Folgen der Armut
zu schützen und auszugleichen, was ihre Eltern ihnen nicht
bieten können.“ Wenn den Kindern tatsächlich geholfen
werden soll, dann dürfen auch die Mütter, oftmals sind es
die Mütter, nicht in Armut belassen werden. Es ist
unwürdig, den Frauen zu unterstellen, sie könnten nicht für
ihre Kinder sorgen, nachdem sie durch die sogenannten
Hartz-Reformen überhaupt erst in diese Situation gebracht
worden sind.
Seit Einführung von SGB II und SGB XII weisen die
Frauenhäuser und Verbände auf Probleme bei der Umsetzung
aus Sicht gewaltbetroffener Frauen hin. Die Chancen für
Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlasen und ein
Leben frei von Gewalt für sich und ihre Kinder aufzubauen,
werden oftmals durch eine restriktive Umsetzung des SGB II
beeinträchtigt.
„Schwangere, Alleinerziehende, Migrantinnen, von
Gewalt betroffene Frauen und Frauen mit Behinderungen
werden bei Hartz nicht mitgedacht. Sie fallen alle durchs
Netz, weil weder Gesetzgebung noch Behördenpraxis auf sie
eingestellt sind,“ stellt Marianne Hürten, die
Sprecherin des Arbeitskreises „Frauen in Not“
fest.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Tagung wird ein
Forderungskatalog formuliert werden, der auf Politik und
Verwaltung Einfluss nehmen will, um Verbesserungen für
Frauen zu erreichen.
Anne Neugebauer