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Senkung der Unterkunftskosten
Der Rat der Stadt Münster will ordentlich Kosten einsparen, die dickste Spar-Position von 4 Millionen Euro sollen die Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe mit gekürzten Mietzuschüssen erbringen. Wegen des aktuellen Ratsbeschlusses zu den Unterkunftskosten bringen wir diesmal nur Urteile zur Wohnung.
Unterkunftskosten sind oft Anlass zu Differenzen in den Hartz IV-Ämtern. Viele Bedürftige machen sich Sorgen um ihre Wohnsituation. Umgekehrt sehen die Kommunen nur bei den Wohnungskosten Spielräume zum nennenswerten Absenken ihrer Kosten und gestalten danach ihre Richtlinien. So auch die Stadt Münster. Die Einsparung soll aber nicht willkürlich, sondern im Rahmen der Gesetze und der Rechtsprechung erfolgen, so sagt die Verwaltung.
Das übliche, vom Gesetz vorgegebene Verfahren zum Absenken der Unterkunftskosten sieht so aus: Die Verwaltung hat aus der Beobachtung des Wohnungsmarktes festzustellen, wie hoch die Mieten im unteren Segment des Wohnungsmarktes sind. Diese Quadratmetermieten mit den Wohnungsgrößen im sozialen Wohnungsbau malgenommen, ergibt die angemessenen Wohnungskosten – gestaffelt nach Personenzahl. Ein-Personen-Haushalte beispielsweise erhalten in Münster inklusive kalter Nebenkosten höchstens 428 Euro Mietzuschuss. Hier gab es bislang einen Puffer von zusätzlich 20 % für Personen, die neu ins Arbeitslosengeld II rutschen. Der Puffer soll wegfallen.
Hat ein Antragsteller eine höhere Miete zu zahlen, dann wird die Verwaltung ihn auffordern, innerhalb von bis zu sechs Monaten die Miete zu senken. Bis dahin wird sie die tatsächliche Miete übernehmen. Nach sechs Monaten schaut das Amt, was sich getan hat, also ob die Miete jetzt niedriger ist, ob ein Untermieter nun einen Teil der Mietkosten abdeckt oder ob eine billigere Wohnung gemietet wurde. Wenn die Kosten weiterhin zu hoch sind, zahlt das Amt nur noch die angemessenen Unterkunftskosten.
Wer sich erfolglos um billigere Wohnungen bemüht hat, sollte die Misserfolge dokumentieren mit Bescheinigungen der örtlichen Wohnungsgesellschaften oder mit den genauen Beschreibungen, was aus Bewerbungen auf Wohnungsanzeigen aus den Tageszeitungen geworden ist. Ist es nicht möglich, eine billigere Wohnung zu finden, dann muss das Amt weiter die vollen Kosten übernehmen.
"Recht" interessante Urteile
und Entscheidungen |
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Angemessene UnterkunftskostenWas als Unterkunftskosten als angemessen zu gelten hat, berechnet sich aus dem Quadratmeterpreis im unteren Mietbereich und aus der abstrakt angegebenen Wohnungsfläche. Das Produkt dieser beiden Werte ergibt die Mietobergrenze. Sollte sich keine bedarfsgerechte und menschenwürdige Unterkunft zu diesem Preis finden lassen, dann müssen auch höhere Mietkosten übernommen werden. LSG Hessen L9 AS 124/05 ER vom 21.03.06, nach Sozialinfo Juni 2006 |
Eheähnliches ZusammenlebenAus dem bloßen Zusammenleben kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Bewohner im Sinne des Verfassungsgerichts füreinander einstehen, selbst wenn es sich über ein längere Dauer erstreckt. Das gemeinsame Vorhalten von Lebensmitteln spricht ebenso wenig für eine eheähnliche Gemeinschaft wie zwei Bettdecken mit der gleichen Bettwäsche oder wie das freie Bewegen des Untermieters in der Wohnung. LSG Niedersachsen Bremen, L 9 AS 89/06 ER, vom 6.3.06, nach Sozialinfo Juni 2006 |
Keine billigere Wohnung zu findenDurch Vorlage von acht Absagen unterschiedlicher Vermietungsgesellschaften kann die Unmöglichkeit der Senkung der Kosten der Unterkunft glaubhaft gemacht werden. Sozialgericht Hannover S 46 AS 1942/06 ER vom 31.01.07, nach Tacheles-Sozialhilfe.de |
Hausbesuche bei Hartz IV-BeziehernDie Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Hartz IV-Bezieher müssen Hausbesuche nur gestatten, wenn die Sozialdetektive ihnen konkrete Zweifel an ihren Angaben vorhalten können und wenn ein Hausbesuch diese Zweifel aufklären kann. LSG Hessen, L 7 AS 1/06 ER und L7 AS 13/06 ER vom 30.1.06, nach Sozialinfo Juni 2006 |
Möbliert Wohnen — ungekürztDas Arbeitslosengeld II darf bei Nutzung einer möblierten Wohnung nicht gekürzt wegen mit der Begründung, in der Regelleistung sei ein Betrag für die Anschaffung von Möbeln enthalten. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. LSG Bayern, L 7 AS 6/06 vom 17.02.06, nach Sozialinfo Juni 2006
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Erforderlicher UmzugEiner über 30-jährigen alleinstehenden Frau ist es bei unterschiedlichen Kulturvorstellungen und dem Bedürfnis nach Selbständigkeit und Unabhängigkeit unzumutbar, bei den Eltern mietfrei wohnen zu bleiben. Ein Umzug in eine eigene Wohnung ist daher erforderlich. SG Berlin, S 110 AS 10594/06 ER vom 28.11.06, nach Tacheles-Sozialhilfe.de |
Unterkunftskosten in einer WohngemeinschaftFür die Unterkunftskosten einer Wohngemeinschaft sind andere Maßstäbe anzulegen als für eine darüber hinausgehende, gemeinsam wirtschaftende Haushaltsgemeinschaft. LSG Niedersachsen Bremen, L 6 AS 96/06 ER, vom 6.3.06, nach Sozialinfo Juni 2006 |
Umzug eines unter 25-jährigenSchwerwiegende soziale Gründe, die einen Auszug eines unter 25-jährigen Hilfebedürftigen in eine eigene Wohnung nach § 22 Abs. 2a SGB II rechtfertigen, liegen vor, wenn aufgrund Alkoholmissbrauch der Mutter Missstände in der Familie bestehen und das Jugendamt einen Auszug befürwortet. SG Nürnberg - S 19 AS 811/06 ER vom 2.11.06, nach Tacheles-Sozialhilfe.de |
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Anwalt-Tipp
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| Peter hatte sich im Jahr 2002 als Architekt selbständig gemacht, nachdem sich das Büro, in dem er bis dahin tätig, auflöste. Die Geschäfte liefen mehr recht als schlecht und er war sich unsicher darüber, wie lange und ob er durchhalten könne. Umso mehr freute er sich, als er von der Möglichkeit hörte, sich auch als Selbständiger gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Diese Möglichkeit gibt es mit § 28a SGB III. Danach können sich auch Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Seit dem 1.02.2006 konnten sich auch Selbstständige freiwillig versichern, die sich schon länger selbständig gemacht hatten – die Übergangsfrist lief bis zum 31.12.2006. Doch schon vier Monate nach In-Kraft-Treten der Vorschrift, am 1.06.2006, wurde die Übergangsfrist rückwirkend auf den 31.05.2006 verkürzt. Viele Selbständige, wie Peter, die von der neuen Möglichkeit gehört hatten und denen bei der Arbeitsagentur die Frist bis zum 31.12.2006 genannt wurde, wurde so die Möglichkeit dieser sehr günstigen Versicherung genommen. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist nicht absehbar. Peter allerdings zieht aus der Gesetzesänderung den Schluss, dass Worten von Politikern auch dann nicht geglaubt werden darf, wenn sie in Gesetzesform gegossen werden. Vor allem nachdem erfährt was seiner Freundin Sabine, die an der FH Münster Architektur studiert, widerfahren ist. Zuerst hatte der NRW Gesetzgeber in § 10 des Hochschulgesetzes bestimmt: „Das Studium ist bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gebührenfrei.“ Sabine hatte zudem von ihrer Hochschule einen als „Kontoauszug“ genannten Bescheid erhalten, der noch einige Semester des gebührenfreien Studiums auswies. Dann hat der NRW Gesetzgeber kurzerhand diese Bescheide außer Kraft gesetzt und Sabine zahlt jetzt Studiengebühren. Denn ihr Vertrauen in den Gesetzgeber sei nicht „schutzwürdig“, erklärten die PolitikerInnen der Mehrheitsfraktionen CDU und FDP im Landtag. |
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