"Recht" interessante Urteile und Entscheidungen
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Gerichte müssen Hartz IV-Bezieher schützenInsbesondere bei der Grundsicherung haben sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte der einzelnen zu stellen. Bundesverfassungsgericht,
1 BVR 569/05 vom 12.5.05, Mitteilung |
Arbeitslosmeldung nach nicht gemeldeter BeschäftigungArbeitslosmeldung nach nicht gemeldeter Beschäftigung Mit einer Arbeitsaufnahme ist die Arbeitslosmeldung vollständig erloschen. Wer die Aufnahme einer Arbeit nicht gemeldet hat, muss zuviel gezahlte Arbeitslosenunterstützung zurückzahlen, und zwar auch für beschäftigungslose Zeiten nach Ende des nicht gemeldeten Jobs. Erst ein erneuter Besuch im Amt ist als neue Arbeitslosmeldung zu werten. BSG, 7a AL 76/05R vom 1.6.06, Pressemitteilung des Gerichts |
Ich-AG-Zuschuss wird im Alg II nicht angerechnetIch-AG-Zuschuss wird im Alg II nicht angerechnet Der Ich-AG-Zuschuss (Existenzgründungszuschuss) soll Arbeitslose in der Gründungsphase fördern, die bisher hauptsächlich wegen der Sozialversicherung im Arbeitslosengeld geblieben sind. Für die Gründer besteht dann Rentenversicherungspflicht sowie ein besonderer Krankenversicherungstarif. Beantragt der Gründer in einer betrieblichen Flaute ergänzend Hartz IV, dann darf der Ich-AG-Zuschuss nicht als Einkommen angerechnet werden, denn er wird für einen anderen Zweck als für den Lebensunterhalt gezahlt, nämlich für die Sicherung des Betriebes und der persönlichen Sozialversicherung. Sozialgericht Lüneburg, S 25 AS 773/05 vom 19.04.06, www.tacheles–sozialhilfe.de |
Keine eheähnliche GemeinschaftEin Liebespaar ist nicht automatisch eine eheähnliche Gemeinschaft. Finden Sozialdetektive beim Hausbesuch gemeinsame Doppelbetten, Kleiderschränke oder Lebensmittel vor, so sagt das nichts darüber aus, ob die Partner als Bedarfsgemeinschaft zu führen sind. Gegen das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft spricht ein bislang nur kurzes Zusammenleben, die getrennte Kontoführung und das Fehlen von gemeinsam betreuten Kindern oder anderen Angehörigen. Sozialgericht Lüneburg, S 25 AS 385/06 ER vom 20.04.06, www.tacheles–sozialhilfe.de |
Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnetEine Eingliederungsvereinbarung muss sich in eine „Vereinbarungsebene“ und eine „endgültige Phase“ aufteilen. Eine Weigerung zum Abschließen der Vereinbarung dürfte erst dann vorliegen, wenn der Leistungsträger unmissverständlich das Ende der Verhandlungsphase verkündet, dem Hilfebedürftigen ein als solches gekennzeichnetes abschließendes Angebot unterbreitet und der Hilfeempfänger dieses Angebot auch nach Ablauf einer angemessenen, konkret zu benennenden Überlegungsfrist nicht annimmt. Sozialgericht Hamburg, S 50 AS 661/06 ER, www.tacheles–sozialhilfe.
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WG und angemessene WohnungskostenBei der Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten für eine
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Eine Aufhebung der Zahlung von Hartz IV ist übermäßigDie zwingende Aufhebung der Regelleistung nach § 31 Abs. 5 SGB II wegen Abbruch einer Maßnahme begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sie dem Sozialstaatsprinzip und dem Übermaßverbot widerspricht. Ein Bescheid, der die Regelleistung nach dem SGB II gemäß § 31 Abs. 5 SGB II aufhebt, ist vermutlich rechtswidrig. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen ihn ist anzuordnen. Hartz IV ist erst mal weiter zu zahlen. Sozialgericht Regensburg, S 13 AS 166/06 ER vom 10.4.06, |
Renovierung bei Auszug aus der WohnungMuss der Mieter bei Auszug aus seiner Wohnung renovieren? Ein immer wiederkehrendes, oft kostenintensives Problem. Insbesondere eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGB) führt in vielen Fällen dazu, dass der Mieter trotz anders lautender Vereinbarung im Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat! |
Starrer Fristenplan und QuotenregelungWurde die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen, kann sich der Vermieter auch nicht auf die zusätzlich im Mietvertrag vereinbarte quotenmäßige Kostenübernahme bei angefangenen Renovierungsintervallen berufen. BGH VIII ZR 178/05 |
KautionDie Mietkaution sichert u.a. noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seine Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. BGH VIII ZR 71/05 |
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Anwalt-Tipp
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| Petra und Paul sind verheiratet
und haben zwei Kinder. Dann trennt sich Paul von Petra. Die Kinder bleiben
bei der Mutter, für die die Situation jetzt deutlich schwieriger
wird: Zwei kleine Kinder und daneben noch vollschichtig arbeiten, das
führt zu Problemen. Zu viele Probleme wie ihr Chef meint, deshalb
kündigt er Petras Arbeitsverhältnis. Dafür braucht er nicht
einmal einen Grund darzulegen, da im Zuge der Agenda 2010 sein Betrieb
nicht mehr unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, er hat nur
neun Beschäftigte. |
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