"Recht" interessante Urteile und Entscheidungen
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Asylbewerber müssen nicht zuzahlenWer als Asylbewerber von der abgesenkten Sozialhilfe des Asylbewerberleistungsgesetzes lebt, muss keinen Eigenanteil bei Arzneimitteln zuzahlen. SG Stuttgart S4 KR 3735/04 vom 25.8.05 |
Sozialhilfeempfänger dürfen Erbe ausschlagenAuch Sozialhilfeempfänger dürfen ein Erbe ausschlagen. Anders als der Verzicht auf Unterhaltszahlungen ist das Ausschlagen eines Erbes für Sozialhilfebezieher nicht sittenwidrig. LG Aachen, 7T99/04 vom 4.11.04 |
Kein Honorar für ArbeitsvermittlungEine Arbeitsvermittlungsfirma, die wirtschaftlich mit der einstellenden Firma verbunden ist, hat keinen Anspruch auf ein Vermittlungshonorar des Arbeitsamtes. BSG, B 7a AL 56/05 R vom 6.4.06 |
Trauerrednerin in KünstlersozialkasseEine Trauerrednerin ist publizistisch tätig. Somit kann sie sich in der Künstlersozialkasse versichern. BSG, B 3 KR 9/05 R vom 23.3.06 |
Wissenschaft nicht in KünstlersozialkasseLiegt die Arbeit eines Wissenschaftlers vorrangig in der wissenschaftlichen Forschung und nur nachrangig im Veröffentlichen von wissenschaftlichen Artikeln, dann gilt er nicht als wissenschaftlicher Publizist und kann sich nicht in der Künstlersozialkasse versichern. BSG, B 3 KR 13/05 vom 23.3.06 |
Befristete ArbeitsverträgeÄltere Arbeitnehmer dürfen nicht grundlos befristet eingestellt werden. Sie haben den gleichen Anspruch auf unbefristete Arbeitsverträge wie andere Arbeitnehmer. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 |
Sittenwidrige VergütungWerden private Ersatzschulen mit der Auflage gefördert, dass die Lehrkräfte mindestens 75 % der Entlohnung des öffentlichen Dienstes erhalten, dann ist eine Entlohnung von nur 70% sittenwidrig. Der Lehrer hat dann Anspruch auf die übliche Entlohnung von Lehrkräften an privaten Schulen. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 |
Wahl zwischen Kündigungsschutzklage und AbfindungSieht ein kirchlicher Tarifvertrag im Falle einer Kündigung eine Abfindung vor, die nur dann gezahlt wird, wenn der gekündigte Arbeitnehmer nicht klagt, dann hat der kündigende Arbeitgeber auf diese Bedingung hinzuweisen. Tut er dies nicht ausdrücklich, dann hat auch eine klagende Arbeitnehmerin den Anspruch auf die Abfindung. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. Mai 2006 - 4 AZR 189/05 |
Untervermietung und befürchtete GeräuscheEin Vermieter darf einer Mieterin die Untervermietung eines Teils der Wohnung nicht mit der Begründung untersagen, er befürchte mehr Lärm im Haus. Landgericht Freiburg, 13 T 46/01 vom 7.2.02 |
UngezieferbekämpfungDer Vermieter hat grundsätzlich die Kosten der Ungezieferbekämpfung zu tragen, es sei denn der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht. Landgericht München, I 20 S 19147/00 |
KleinkinderLachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern auch nachts, muss von den Mitmietern als natürliches Verhalten von Kindern erduldet werden. Amtsgericht Bergisch Gladbach, 26 C 14/82 |
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Anwalt-Tipp
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Nach dieser Bestimmung können in Härtefällen Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen gewährt werden. Grundsätzlich
sind Studierende vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Denn ein Studium ist grundsätzlich nach den Bestimmungen des BAföG
förderungsfähig und durch den Rückgriff auf das SGB II
sollen Leistungen der Grundsicherung nicht eine verdeckte Ausbildungsförderung
werden. Allerdings können Leistungen der Grundsicherung dann beantragt
werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Ein solcher Härtefall
liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn Folge des Ausschlusses der
Ausbildung Härten sind, die über die regelmäßig mit
der Versagung der Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbundenen
Härten hinaus gehen. Ein solcher Härtefall wird in der Rechtsprechung
etwa dann anerkannt, wenn sich ein Studierender unmittelbar vor dem Ende
seiner Prüfung befindet. |
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