"Recht" interessante Urteile und Entscheidungen
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Schwerkranke können auch zu Alternativmedizin greifenSchwerkranke können auch die Kosten für alternative Heilmethoden
von der Krankenkasse erstattet bekommen. Patienten, die an einer lebensbedrohlichen
Krankheit leiden, müssen sich von der Kasse nicht allein auf die
wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin verweisen lassen.
Wenn eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf Heilung
oder Besserung bestehe, dann muss die gesetzliche Krankenversicherung
auch Behandlungen außerhalb ihres Leistungskatalogs erstatten. |
Keine Zweitwohnsteuer am ArbeitsortArbeiten Eheleute an zwei verschiedenen Orten mit größerer
Entfernung und haben sie an jedem dieser Wohnorte einen Wohnsitz angemeldet,
dann dürfen sie von den jeweiligen Gemeinden nicht zu einer Steuer
für Zweitwohnsitze herangezogen werden. |
Kein 1-?-Job ohne individuelles EingliederungskonzeptDie Arbeitsvermittlung für Hartz IV-Bezieher muss ein konkretes
und individuelles Eingliederungskonzept vorlegen, wenn sie einen Hartz
IV-Bezieher in einen 1-?-Job zuweisen will. |
58er-Regelung und Übergang von Arbeitslosenhilfe in Hartz IVDie Kürzung beim Übergang von Arbeitslosenhilfe in Hartz IV
ist auch für die Arbeitslosen rechtmäßig, die vorher die
58er-Vereinbarung unterschrieben hatten. |
Lautes Stöhnen beim SexDer Mieter kann von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser auch tagsüber
Geräusche durch Musik, Streitigkeiten und lautes Stöhnen sowie
Yippie-Rufe beim Sexualverkehr auf Zimmerlautstärke hält. |
Schießeisen schützt nicht vor RausschmissWer seinen Vermieter mit einer Schusswaffe bedroht, darf fristlos gekündigt
werden. |
Ich-AG und Hartz IVWer sich mit einer Ich-AG selbständig macht, kann in einer Durststrecke
seiner Firma ergänzend Hartz IV beantragen. Dabei werden positive
Erwerbseinkommen und Ich-AG-Zuschuss als Einkommen angerechnet. Ist
das Firmeneinkommen negativ, dann darf der Firmenverlust erst vom Ich-AG-Zuschuss
abgezogen werden, bevor dieser auf Hartz IV angerechnet wird. |
Hartz IV-Darlehen nicht als GrundschuldDie Zahlung von Hartz IV-Darlehen kann darlehensweise erfolgen, wenn
der Bezieher ein Vermögen hat, über das er erst viel später
verfügen kann. Das Amt kann nicht verlangen, dass der Bezieher für
das Hartz IV-Darlehen eine Grundschuld eintragen lässt. |
Räumen bei DauerschneefallBei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies
völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch geringfügig
schneit oder wenn es aufgehört hat, muss der Winterpflichtige fegen. Winterräumdienst der Mieter Mieter, auch Erdgeschossmieter, müssen nur dann räumen und
streuen, wenn das mietvertraglich wirksam vereinbart ist. |
Neu entstandene BetriebskostenDie Umlage neuer, nach Abschluss des Mietvertrages entstandener Betriebskosten,
beispielsweise ein Hauswart, erfordert entweder einen Vorbehalt im Mietvertrag
oder eine neue Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. |
Anwalt-Tipp
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Arbeitslosengeld II erhält nach § 7 Abs. 1 SGB III, wer hilfebedürftig
ist. Hilfebedürftig ist nicht, wer seinen Lebensunterhalt durch das
Einkommen etwa des Partners einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft decken
kann. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist durch die positiven Elemente
einer Ehe gekennzeichnet: Es handelt sich um eine auf Dauer angelegte
Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weitere
Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und im Sinne einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft durch innere Bindungen gekennzeichnet ist,
die ein gegenseitiges Einstehen des Paares füreinander begründet.
So die Formel des Bundesverfassungsgerichts, die von der Rechtsprechung
zu Grunde gelegt wird. Da die Abgrenzung im Einzelfall recht schwierig
sein kann und insbesondere zweifelhaft ist, ob das Zusammenleben nun wirklich
auf Dauer angelegt ist - insoweit unterscheidet sich die eheähnliche
Gemeinschaft nicht von einer Ehe - forderte die Rechtsprechung zunächst,
dass von einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft erst dann ausgegangen
werden kann, wenn die Lebensgemeinschaft bereits drei Jahre bestanden
hat. |