20-Punkte-Programm des Netzwerks
Tabakkontrolle
Präambel
Das Netzwerk Tabakkontrolle engagiert sich in
Anbetracht der
erheblichen Gesundheitsgefahren durch das Rauchen und Zwangsmitrauchen
gegen diese Form der Körperverletzung und für eine rauchfreie
Gesellschaft.
Die Verfasser dieses Programms sind alle in Organisationen tätig -
zum Teil in führenden Funktionen -, die sich gegen das Rauchen
bzw. für den Nichtraucherschutz engagieren und/oder sich mit den
Auswirkungen des Passivrauchens beschäftigen. Damit ist eine enge
Kooperation und Vernetzung mit diesen und gleichgesinnten
Organisationen gegeben.
Ihre Aktivitäten richten sich nicht gegen Raucherinnen und
Raucher, die sie als Opfer der Droge Nikotin betrachten. Sie
verurteilen diese jedoch als Täter, wenn sie andere Personen gegen
deren Willen dem Tabakrauch aussetzen.
Sie hinterfragen
Entscheidungen und Untätigkeit gegen eine wirksame
Tabakkontrollpolitik, z. B. in den Medien, den Behörden, der
Justiz und besonders der Politik.
Sie machen das
Krankheiten und Tod erzeugende Handeln der
Tabak-Nikotindrogenindustrie und ihrer bewussten und unbewussten
Helfer öffentlich.
Sie wollen
isoliertes Handeln der Akteure gegen das Rauchen und für den
Nichtraucherschutz bündeln und vernetzen.
Sie gestalten und pflegen einen Informationsaustausch mit
Gleichgesinnten weltweit.
Sie unterstützen Aktivitäten gegen das Rauchen und für
den Nichtraucherschutz.
Sie setzen sich
für ein vorbildhaftes Verhalten von Personen des öffentlichen
Lebens ein, indem sie diese auffordern, in der Öffentlichkeit
nicht zu rauchen.
Das Ziel ist die rauchfreie
Gesellschaft.
Bis zum Erreichen dieses Leitziels wird folgende Zwischenetappe
angestrebt:
Rauchen soll nur
noch gestattet sein, wenn der Tabakrauch nicht von anderen ungewollt
eingeatmet werden kann. Kinder dürfen grundsätzlich nicht
mehr dem Tabakrauch ausgesetzt werden.
Weitere 20
Forderungen und Maßnahmen
zur Erreichung des Ziels sind:
1. Zweckgebundene
Förderung aus der Tabaksteuer
für Maßnahmen der Vorbeugung, Aufklärung und
Verhinderung von Nachteilen und Schäden durch das Rauchen oder das
Zwangsmitrauchen, insbesondere für die öffentliche
Bewusstseinsbildung, dass Personen mit allergischen und asthmatischen
Erkrankungen, Atemwegs-, Herzkreislauf-, speziellen
Stoffwechselerkrankungen etc. aus gesundheitlichen Gründen das
Zwangsmitrauchen meiden müssen und dadurch ausgegrenzt werden.
2. Einflussnahme auf die
politische und die öffentliche
Meinungsbildung, um die Gefahren und sozialen Folgen des Rauchens und
des Zwangsmitrauchens, vor allem für gesundheitlich
Beeinträchtigte zu verdeutlichen.
3. Mobilisierung der
Bevölkerung u.a. zu Aktionen, vor allem die
vom Zwangsmitrauchen Betroffenen.
4.Gesetzlicher Schutz vor
dem Zwangsmitrauchen, daher strafrechtliche
Ahndung des Berauchens anderer Menschen (unfreiwilliges Mitrauchen) von
Amts wegen als Körperverletzung, bei Kindern als
Kindesmisshandlung.
5. Grundsätzliches,
umfassendes und unverzügliches Rauchverbot
an allen Orten und deren Zugängen, wo Menschen zusammen kommen,
z.B. Alten- und Pflegeheime, Bildungseinrichtungen (u.a. Schulen),
Krankenhäuser, Kindereinrichtungen, alle Bereiche der Gastronomie,
Freizeiteinrichtungen, Parks, Kultur- und Sportstätten,
öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel, deren Haltestellen
sowie Wohnungen, wenn andere Hausbewohner dem Tabakrauch ausgesetzt
werden können.
6. Wenn allgemein
zugängliche Örtlichkeiten nicht rauchfrei
betreten oder erreicht werden können, soll der oder die
Verursacher wegen Nötigung bestraft werden.
7. Abschaffung aller
Zigarettenautomaten.
8. Wer Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren Tabakwaren
abgibt oder
wer duldet, dass sie rauchen, ist zu bestrafen. Besitz und
Rauchen
von Tabakwaren durch Jugendliche unter 18 Jahren ist unter Jugendstrafe
zu
stellen.
9. Verkauf von
Tabakprodukten nur noch in Spezialgeschäften.
Weitergabe und Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren
ist zu bestrafen. Das Alter ist, wenn Zweifel bestehen, mit dem
amtlichen Ausweis nachzuweisen.
10. Drastische
Erhöhung der Tabaksteuer.
11. Verbot von
finanziellen und sonstigen Zuwendungen sowie des direkten
und/oder indirekten Sponsorings durch die
Tabak-Nikotindrogenwirtschaft,
besonders zugunsten von Politikern, politischen Parteien sowie deren
Firmen und Vereinigungen und allen rechtsfähigen
Körperschaften/Anstalten und Stiftungen.
12. Verbot der
Tabakwerbung.
13. Verbot der
Subventionierung des Tabakanbaus in Deutschland und in
der
EU.
14. Übernahme aller
Kosten von Maßnahmen für
entwöhnungswillige Raucherinnen und Raucher und von
Maßnahmen zur Vermeidung des Zwangsmitrauchens chronisch Kranker
von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
15. Wirksame
Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren.
16. Haftung der
Raucherinnen und Raucher für die von ihnen
verursachten gesundheitlichen Folgen des Zwangsmitrauchens bei
Nichtrauchern.
17. Haftung der
Tabak-Nikotindrogenwirtschaft nach dem
Verursacherprinzip für alle gesellschaftlichen Folgekosten des
Rauchens (Produkthaftungsgesetz) soweit sie nicht aus der Tabaksteuer
bezahlt werden.
18. Die Tabakerzeugnisse
müssen aus dem Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) herausgenommen und in ein
Antidrogengesetz aufgenommen werden.
19. Verhängung
drastischer Bußgelder, wenn Reste und
Verpackungen von Tabakwaren unsachgemäß entsorgt
werden.
20. Umsetzung der
"Handlungsempfehlungen zur wirksamen
Tabakkontrollpolitik in Deutschland" des Deutschen
Krebsforschungszentrums in Heidelberg (Quelle: www.dkfz.de , rauchfrei
2004, Publikationen).
Für die Arbeitsgruppe Netzwerk Tabakkontrolle (eMail-Adresse:
AGNeTaKoATgmx.de):
Karo Foerster, Wolf Hempel, Eugen Hoppe-Schultze, Dr. Helmut Weber
O7. Juli 2004
Version
2005-01
Das 20-Punkte-Programm wird
grundsätzlich unterstützt von:
- Nichtraucher-Schutzbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
(www.nichtraucher-schutzbund.de)
- Aktionskreis Stuttgarter Nichtraucher e.V. (www.nichtraucher.net)
- Selbsthilfeverein Probleme mit dem
Passivrauchen e.V.
(www.problem-passivrauchen.de)
- Nichtraucher-Initiative Wiesbaden e.V.
Wiesbaden (www.nichtraucher-wiesbaden.de)
- Nichtraucher Bremen
e.V.(E-Mail: meissnernibATt-online.de)
- rauchfrei leben - Selbsthilfe
für Tabakrauchgeschädigte - Ortsgruppe Recklinghausen
(E-Mail: Birgit.KueblerATt-online.de)