{"id":4,"date":"2008-04-25T17:19:52","date_gmt":"2008-04-25T15:19:52","guid":{"rendered":"http:\/\/hopper.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/?page_id=4"},"modified":"2025-03-27T15:13:33","modified_gmt":"2025-03-27T14:13:33","slug":"ziele","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/ziele\/","title":{"rendered":"Ziele, Satzung, Beitrittserkl\u00e4rung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\" style=\"font-size:15px\"><strong>Verein f\u00fcr die Interessen und Belange der Menschen in M\u00fcnster ,\u00fcber 55 Jahre.                                                                                 \u00dcberparteilich, Unabh\u00e4ngig , Gesellschaftsf\u00e4hig, Informativ und Gemeinschaftsf\u00f6rdernd.<\/strong> <strong>F\u00fcr Senioren, mit Senioren von Senioren ,von Mensch zu Mensch, offen und frei. <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-color has-link-color wp-elements-97418ccad18fe8a7b67f0d27a09ad595 wp-block-paragraph\" style=\"color:#ee6b0d\"><strong>Beitrag : z.Zt. pro Monat 2.-\u20ac ,Abrechnung einmal im Jahr 24.-\u20ac <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/ziele\/beitrittserklaerung-2\">http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/ziele\/beitrittserklaerung-2<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Senioren Rat M\u00fcnster e.V. \/ SRM<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>25.02.2020 \u00c4nderungen durch die Mitgliederversammlung (siehe Seite 7 unten)<\/li>\n\n\n\n<li>29.01.2007 Ge\u00e4nderte, beschlossene Satzung<br>Inhalt<br>\u00a7 1 Name, Sitz, Rechtsform, Gesch\u00e4ftsjahr Seite 1<br>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben Seite 1<br>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit Seite 1<br>\u00a7 4 Rechtsgrundlagen Seite 2<br>\u00a7 5 Finanzierung Seite 2<br>\u00a7 6 Mitgliedschaft Seite 2<br>\u00a7 7 Ehrungen Seite 2<br>\u00a7 8 Organe des Vereins Seite 3<br>\u00a7 9 Mitgliederversammlung Seite 3<br>\u00a7 10 Vorstand Seite 4<br>\u2212 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<br>\u2212 Gesamtvorstand<br>\u00a7 11 Vertretungsmacht des Vorstandes (\u00a7 26 BGB) Seite 5<br>\u00a7 12 Wahl des Vorstandes Seite 5<br>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer \/ Kassenpr\u00fcfung Seite 6<br>\u00a7 14 Satzungs\u00e4nderungen Seite 6<br>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins Seite 6<br>\u00a7 16 Inkrafttreten der Satzung Seite 7<br>Seniorenrat M\u00fcnster e.V.<br>Satzung<br>\u00a7 1 Name, Sitz, Rechtsform, Gesch\u00e4ftsjahr<br>1, Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSeniorenrat M\u00fcnster e.V. (zuk\u00fcnftig SRM) und hat die<br>Rechtsform eines eingetragenen Vereins.<br>2, Er hat seinen Sitz in M\u00fcnster und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht M\u00fcnster eingetragen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist M\u00fcnster<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<br>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben<\/li>\n\n\n\n<li>Der Seniorenrat M\u00fcnster e.V. vertritt die Interessen \u00e4lterer Menschen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein f\u00f6rdert<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Partnerschaft zwischen den Generationen,<\/li>\n\n\n\n<li>die Solidarit\u00e4t mit den \u00e4lteren Mitb\u00fcrger*innen,<\/li>\n\n\n\n<li>die Teilnahme der \u00e4lteren Generation am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dabei sieht<br>er sich als Gestalter und Vermittler gemeinsamer Freizeit. Nicht allein f\u00fcr seine Mitglieder.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Er erteilt Ratschl\u00e4ge soweit ihm dies zusteht und diese gewollt sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Er f\u00f6rdert und beteiligt sich am Beleben<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>von Partnerschaften zwischen den Generationen,<\/li>\n\n\n\n<li>wahrhafter Solidarit\u00e4t zwischen Einwohnern der Stadt M\u00fcnster und dar\u00fcber hinaus,<\/li>\n\n\n\n<li>der Teilnahme und Teilhabe \u00e4lterer Einwohner am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch neutral und ungebunden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes<br>\u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke (\u00a7 2) verwendet werden. Die Mitglieder<br>erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch<br>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>\u00a7 4 Rechtsgrundlagen<\/li>\n\n\n\n<li>Rechtsgrundlagen des Seniorenrates M\u00fcnster e.V. sind seine Satzung und die Ordnungen, die er<br>sich zur Durchf\u00fchrung seiner Satzung gibt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ordnungen: z.B. Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes, Wahlordnung, werden vom 3. Gesamtvorstand<br>mit einer Mehrheit von zwei-Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Ordnungen sind wie die Satzung f\u00fcr die Organe und Mitglieder des SRM verbindlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Satzung und Ordnungen werden auf Anforderung von der Gesch\u00e4ftsstelle des Seniorenrates<br>M\u00fcnster zugesandt.<br>\u00a7 5 Finanzierung<\/li>\n\n\n\n<li>Der Seniorenrat M\u00fcnster finanziert sich durch:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zusch\u00fcsse \u00d6ffentlicher Hand<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Geld- und Sachspenden<\/li>\n\n\n\n<li>Sonstige Zuwendungen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>entf\u00e4llt<br>\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/li>\n\n\n\n<li>Als Mitglieder k\u00f6nnen aufgenommen werden:<br>a) nat\u00fcrliche Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben<br>b) juristische Personen, die Ziele und Aufgaben des Seniorenrates M\u00fcnster unterst\u00fctzen<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied ist zur Beitragszahlung verpflichtet. \u00dcber die H\u00f6he der Mitgliederbeitr\u00e4ge entscheidet auf<br>Antrag der Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag ist im ersten Monat des Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig<br>(N\u00e4heres regelt die Beitragsordnung). Die Beitragszahlung erfolgt ausschlie\u00dflich durch Lastschrift.<\/li>\n\n\n\n<li>Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung (Formular) an den Vorstand zu<br>richten. Die Beitrittserkl\u00e4rung gilt mit der \u00dcbersendung ihrer Best\u00e4tigung sowie des Mitgliedsausweises.<\/li>\n\n\n\n<li>streichen<\/li>\n\n\n\n<li>Neue Ziffer 4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss, Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit einer<br>juristischen Person oder durch Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Neue Ziffer 5. neuer Text: Der Austritt aus dem SRM ist mit viertelj\u00e4hrlicher K\u00fcndigungsfrist nur zum Ende<br>eines Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich und ist gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<br>schriftlich zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n\n\n\n<li>Neue Ziffer 6: Text bleibt unver\u00e4ndert: Ein Mitglied kann nach Anh\u00f6rung durch Beschluss des<br>Gesamtvorstandes mit Zwei-Drittel-Mehrheit aus dem SRM ausgeschlossen werden, wenn es die Interessen<br>des Vereins schuldhaft in grober Weise verletzt hat.<br>Die Entscheidung ist dem Mitglied mit Begr\u00fcndung durch Einschreiben mit R\u00fcckschein mitzuteilen.<br>Gegen den Ausschluss durch den Vorstand ist die Anrufung der Mitgliederversammlung m\u00f6glich.<br>Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit endg\u00fcltig.<br>\u00a7 7 Ehrungen<\/li>\n\n\n\n<li>Der SRM kann Mitglieder in Anerkennung besonderer Verdienste im Bereich der Seniorenarbeit durch<br>Ernennung oder Auszeichnung ehren.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ernennung zum &#8218;Ehrenvorsitzenden\/zur Ehrenvorsitzenden&#8216; oder zum &#8218;Ehrenmitglied&#8216; erfolgt auf<br>Antrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Drei-Viertel-Mehrheit.<br>\u00a7 8 Organe des Vereins<br>Organe des Vereins sind:<\/li>\n\n\n\n<li>die Mitgliederversammlung (\u00a7 9)<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorstand (\u00a7 10), der sich gliedert in:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>den Gesamtvorstand<\/li>\n\n\n\n<li>den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>der Vorstand nach \u00a7 26 BGB (\u00a7 11)<br>Der Verein versteht sich nach au\u00dfen als Seniorenrat M\u00fcnster ( SRM)<br>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft als oberstes Organ des Vereins \u00fcber alle Angelegenheiten des<br>Seniorenrates M\u00fcnster (SRM) von besonderer Bedeutung.<br>Ihre Beschl\u00fcsse sind f\u00fcr Mitglieder und Vorstand bindend.<\/li>\n\n\n\n<li>Jeder ordnungs- und satzungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliedersammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der<br>Erschienen beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder des SRM (\u00a7 6, Ziff. 1) sowie Ehrenvorsitzende und<br>Ehrenmitglieder(\u00a7 7, Ziff. 2).<br>Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur bei Anwesenheit abgegeben werden kann.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br>4.1 Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes mit dem Jahresabschluss und des<br>Berichtes der Kassenpr\u00fcfer\/innen.<br>4.2 Entlastung des Vorstandes<br>4.3 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes<br>4.4 Wahl der Kassenpr\u00fcfer\/rinnen<br>4.5 Beschlussfassung \u00fcber Mitgliederbeitr\u00e4ge<br>4.6 Beschlussfassung \u00fcber eingereichte Antr\u00e4ge<br>4.7 Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins<br>4.8 Beschlussfassung \u00fcber Beschwerden in letzter Instanz sowie \u00fcber die Berufung gegen einen<br>Ausschlie\u00dflichkeitsbeschluss des Vorstandes<br>4.9 Ernennung von Ehrenmitgliedern\/Ehrenvorsitzenden<\/li>\n\n\n\n<li>Ordentliche Mitgliederversammlungen werden von dem\/der Vorsitzenden, bei dessen\/deren Verhinderung<br>von einem\/einer stellvertretenden Vorsitzenden j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Quartal einberufen.<br>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf oder Verlangen von mindestens. Einem<br>F\u00fcnftel der stimmberechtigten Mitglieder mit Angabe von Gr\u00fcnden einberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Einladungen zu Mitgliederversammlungen erfolgen schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung<br>sowie mit Hinweisen zu Antragstellung und zur Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung laut<br>Satzung (\u00a79, Ziff. 7 und 2). In der Tagesordnung m\u00fcssen die Beschlussgegenst\u00e4nde eindeutig<br>bezeichnet werden. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt vier Wochen. Zur Wahrung der Einladungsfrist<br>gen\u00fcgt die rechtzeitige Aufgabe der Einladung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten<br>Mitgliederanschrift.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge au\u00dferhalb der vom Vorstand erstellten, in der Einladung mitgeteilten Tagesordnung werden<br>in der Mitgliederversammlung nur dann behandelt, wenn sie sp\u00e4testens vierzehn Tage vor dem Tag<br>der Mitgliederversammlung beim Vorstand (Gesch\u00e4ftsstelle) eingereicht seid. Nicht fristgerecht<br>eingegangene Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur \u00fcber einen Dringlichkeitsantrag nachtr\u00e4glich in die Tagesordnung<br>aufgenommen werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zwei\u0002Drittel-Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden, bei dessen\/deren Verhinderung von<br>einem\/einer stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser\/diese verhindert, w\u00e4hlt die<br>Versammlung per Akklamation einen\/eine Versammlungsleiter\/in. Der Versammlungsleiter oder die<br>Versammlungsleiterin hat dem Versammlungsrecht \u201eHaus- und Ordnungsrecht\u201c.<\/li>\n\n\n\n<li>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand vorgelegte Tagesordnung<br>ge\u00e4ndert und\/oder erg\u00e4nzt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Annahme von Beschlussnatr\u00e4gen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen<br>Mehr der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nicht eine andere Mehrheit bestimmt<br>(vgl. \u00a7\u00a7 14, 15). Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Art der Abstimmung wird grunds\u00e4tzlich von dem \/der Versammlungsleiter\/in festgesetzt. Sie<br>erfolgt in der Regel \u201eoffen\u201c durch Handaufheben. Eine schriftliche Abstimmung muss jedoch<br>erfolgen, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder dieses verlangt.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das unter Angabe von Ort<br>und Zeit der Versammlung sowie der Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder die<br>Beschl\u00fcsse mit dem jeweiligen Abstimmungs- und Wahlergebnissen festh\u00e4lt. Das Protokoll ist von<br>dem\/der Versammlungsleiter\/en und dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in zu unterschreiben.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse und Wahlergebnisse von Mitgliederversammlungen werden allen Mitgliedern ab der<br>vierten Woche nach dem Tag der Mitgliederversammlung \u00f6ffentlich gemacht (N\u00e4heres regelt die<br>Gesch\u00e4ftsordnung.<br>\u00a7 10 Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus h\u00f6chstens 6 Mitgliedern. Dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden<br>Vorstand geh\u00f6ren an:<br>. der\/die Vorsitzende.<br>. zwei gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der\/die Schatzmeister\/in<\/li>\n\n\n\n<li>der\/die Beauftrage f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/li>\n\n\n\n<li>Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in<br>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist f\u00fcr die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins sowie f\u00fcr die Aufgaben<br>zust\u00e4ndig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Entscheidung und Erledigung bed\u00fcrfen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Gesamtvorstand des SRM besteht aus max. 16 Mitgliedern.<br>Ihm geh\u00f6ren an:<br>. die Mitglieder des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes (gem. Ziffer 1.) und<br>. bis zu 10 Beisitzer\/innen<br>Der Gesamtvorstand f\u00fchrt und verwaltet den Verein nach seiner Zweckbestimmung (\u00a7 2) und setzt die<br>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung um. Bei der Entwicklung und Gestaltung von Projekten erhh\u00e4lt er<br>fachliche Unterst\u00fctzung von \u201eArbeitskreisen\u201c (\u00a7 10, Ziff.8).<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder f\u00fcr die Vorstandsgremien (\u00a7 10, Ziff. 1 u. 2) werden von der Mitgliederversammlung auf eine<br>Amtszeit von 3 Jahren gew\u00e4hlt (\u00a7 12, Ziff. 2.).<\/li>\n\n\n\n<li>Scheidet ein Mitglied des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes vor Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit aus, so ist<br>der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch<br>bis zur Wahl (Erg\u00e4nzungswahl) auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung einzusetzen. \u201eBeisitzer\u201c oder<br>\u201eBeisitzerinnen\u201c, die vorzeitig ausscheiden, werden nicht gleich durch neue kommissarisch beauftragte<br>Beisitzer\/innen ersetzt. \u00dcber die Erg\u00e4nzung entscheidet erst die n\u00e4chste Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Auslagenersatz (soweit die<br>Kassenlage des Vereins es zul\u00e4sst).<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand unterh\u00e4lt eine Gesch\u00e4ftsstelle. Mit der ehrenamtlichen Verwaltung der Gesch\u00e4ftsstelle ist ein<br>Mitglied des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes zu beauftragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und regelt in einem \u201eGesch\u00e4ftsverteilungsplan\u201c die<br>Zust\u00e4ndigkeiten und Verantwortung der Vorstandsgremien sowie der Vorstandsmitglieder f\u00fcr bestimmte<br>Sachgebiete und Aufgaben. Die Gesch\u00e4ftsordnung wird vom Gesamtvorstand mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit<br>der abgegebenen, g\u00fcltigen Stimmen beschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand kann Arbeitskreise einsetzen, die st\u00e4ndig oder projektbezogen f\u00fcr eine befristete Zeit<br>arbeiten (N\u00e4heres regelt die Gesch\u00e4ftsordnung).<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben betrauen sowie Mitglieder des Vorstandes<br>zu Mitwirkung in kommunalen Gremien und Senioren relevanten Vereinigungen ohne oder mit<br>ausdr\u00fccklicher Weisung des Vorstandes benennen (soweit deren Satzungen dem nicht entgegenstehen).<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorsitzende oder die Vorsitzende leitet die Sitzungen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des<br>\u201eGesamtvorstandes\u201c, bei seiner\/ihrer Verhinderung einer\/eine der stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladene Sitzung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden- oder des Gesamtvorstandes ist<br>beschlussf\u00e4hig, wenn jeweils mehr als die H\u00e4lfte der jeweiligen Anzahl von Vorstandsmitgliedern erschienen<br>ist.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen, die von dem\/der Leiter\/in der Sitzung und von<br>dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen sind. Dei Beschl\u00fcsse des Gesamtvorstandes sind unter Angabe<br>des Abstimmungsergebnisses im Protokoll festzuhalten. Sitzungsprotokolle sind innerhalb von vier Wochen<br>an die Mitglieder des jeweiligen Vorstandsgremiums zu versenden.<br>\u00a7 11 Vertretungsmacht des Vorstandes nach \u00a7 26 BGB<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB f\u00fcr die gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Vertretung des Seniorenrates<br>M\u00fcnster e.V. (SRM) ist der Vorsitzende oder die Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Jeweils zwei Vorstandsmitglieder haben gemeinsame Vertretungsbefugnis. Die Verhinderung des<br>Vorsitzenden oder der Vorsitzenden braucht nicht mehr nachgewiesen zu werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes im Sinne \u00a7 26 BGB vor Ablauf der Amtsperiode aus dem Vorstand<br>aus, so kann der Gesamtvorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin aus der<br>Mitte der Vorstandsmitglieder bestellen (vgl. \u00a7 10. Ziff. 4).<br>\u00a7 12 Wahlen des Vorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr ein Vorstandsamt k\u00f6nnen nur Einzelpersonen gew\u00e4hlt werden, die Mitglieder des Seniorenrates<br>M\u00fcnster e.V. sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder des Vorstandsgremiums (\u00a7 10, Ziff. 1 u. 2) werden von der Mitgliederversammlung auf eine<br>Amtszeit von drei Jahren \u2013 vom Tag der Wahl an gerechnet \u2013 mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br>g\u00fcltigen Stimmen gew\u00e4hlt; sie bleiben jedoch auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen<br>Bestellung des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>W\u00e4hlbar sind grunds\u00e4tzlich nur anwesende Mitglieder. Nicht anwesende Mitglieder oder verhinderte<br>Kandidaten\/Kandidatinnen sind dann w\u00e4hlbar, wenn dem\/der Vorsitzendeen (Wahlleiter\/in) vor Wahlbeginn<br>eine schriftliche Erkl\u00e4rung vorliegt, aus der die Bereitschaft zur Kandidatur und zur Annahme des Wahlamtes<br>hervorgeht.<br>4.\u201cGeheime\u201c Wahlen (mit Stimmzetteln) m\u00fcssen durchgef\u00fchrt werden, wenn mehrere Kandidaten oder<br>Kandidatinnen f\u00fcr das Amt zur Wahl stehen oder wenn ein Mitglied der Versammlung \u201egeheime Wahl\u201c<br>beantragt. \u201eOffene\u201c Wahlen (Handzeichen, Stimmkarte) sind bei nur einem\/einer Kandidaten\/Kandidatin f\u00fcr<br>das Wahlamt oder bei einer \u201eEn-bloc-Wahl\u201c zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr das Wahlergebnis z\u00e4hlen als g\u00fcltige Stimme nur die Ja- und Nein-Stimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl der Kandidaten\/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen<br>statt; bringt auch dies keine Ergebnis, so entscheidet das Los.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Wahl des\/der Vorsitzenden hat in einem gesonderten Wahlgang vor den Wahlen der weiteren<br>Mitglieder f\u00fcr den Vorstand zu erfolgen. Dem\/der gew\u00e4hlten Vorsitzenden steht nach Annahme des Amtes<br>das Recht zu, Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Besetzung der noch offenen \u00c4mter im Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<br>sowie f\u00fcr die Beisitzer und Beisitzerinnen im Gesamtvorstand zu machen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die weiteren Mitglieder des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes werden in getrennten Wahlg\u00e4ngen gew\u00e4hlt.<br>Es gilt der Kandidat oder die Kandidatin f\u00fcr das Amt als gew\u00e4hlt, der oder die bei mehreren Kandidaten die<br>meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Wiederwahl ist eine \u201eEn-bloc-Wahl\u201c zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Wahl der Beisitzer und Beisitzerinnen im Vorstand erfolgt in einem gesonderten Wahlgang auf der<br>Grundlage eines gemeinsamen schriftlichen Wahlvorschlages. Jeder\/jede Wahlberechtigte hat so viele<br>Stimmen wie Anzahl der Beisitzer und Beisitzerinnen, die zu w\u00e4hlen sind. (Die Anzahl der<br>Beisitzer\/Beisitzerinnen wird auf Antrag der Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt bzw.<br>ver\u00e4ndert). Gew\u00e4hlt als Beisitzer\/innen sind die Bewerber\/innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenden<br>Stimmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Nachwahlen (Erg\u00e4nzungswahlen) f\u00fcr freigewordene \u00c4mter oder Sitze im Gesamtvorstand finden auf der<br>n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung statt. Die Amtszeit eines nachgew\u00e4hlten Vorstandsmitglieds endet<br>zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die des ausgeschiedenen Mitgliedes geendet h\u00e4tte, (F\u00fcr die<br>Kassenpr\u00fcfer\/innen gilt Entsprechendes).<\/li>\n\n\n\n<li>Zur Wahl der Kassenpr\u00fcfer\/innen und ihrer Vertreter\/innen siehe \u00a7 13. Einzelheiten zu Wahlen jeglicher<br>Art regelt eine \u201eWahlordnung\u201c (vom Gesamtvorstand zu erstellen).<br>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer \/ Kassenpr\u00fcfung<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen und zwei Vertreter\/innen f\u00fcr eine Amtszeit von<br>drei Jahren mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Kassenpr\u00fcfer\/innen d\u00fcrfen dem Vorstand<br>nicht angeh\u00f6ren. Wiederwahl ist einmal m\u00f6glich (gilt ebenso f\u00fcr die Vertreter\/innen, wenn sie t\u00e4tig geworden<br>sind) Die gleichzeitige Beendigung der Amtsperiode der beiden Kassenpr\u00fcfer\/innen ist zu vermeiden.<\/li>\n\n\n\n<li>Zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen pr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte gemeinsam nach Ablauf eines jeden<br>Gesch\u00e4ftsjahres innerhalb von zwei Monaten. Das Ergebnis der Pr\u00fcfung ist in einem Kassenpr\u00fcfungsbericht<br>festzuhalten, der von den Pr\u00fcfern oder Pr\u00fcferinnen zu unterschreiben ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer\/innen berichten auf der Mitgliederversammlung \u00fcber das Pr\u00fcfungsergebnis und<br>schlagen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kasse die Entlastung des Schatzmeisters oder der<br>Schatzmeisterin vor.<\/li>\n\n\n\n<li>Zwischenpr\u00fcfungen durch die Kassenpr\u00fcfer\/innen sind jederzeit m\u00f6glich; sie pr\u00fcfen entweder von sich<br>aus oder werden vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand beauftragt.<br>\u00a7 14 Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n\n\n\n<li>Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen in der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung als ein eigener<br>Tagesordnungspunkt ausgewiesen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der<br>abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht mit. \u00dcber<br>Dringlichkeitsantr\u00e4ge kann weder eine Satzungsbestimmung noch eine Ordnung ge\u00e4ndert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr bestimmte F\u00e4lle kann die Mitgliederversammlung dem Vorstand Satzungs\u00e4nderungsvollmacht<br>erteilen. Dazu geh\u00f6ren: Satzungs\u00e4nderungen, die aus rechtlichen Gr\u00fcnden zur Eintragung in das<br>Vereinsregister und\/oder zur Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit durch die Finanzverwaltung bzw. zur<br>Aufrechterhaltung notwendig sind oder werden; ferner solche Satzungs\u00e4nderungen, die zur Behebung von<br>Beanstandungen bei Anmeldung von Satzungs\u00e4nderungsbeschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung zur<br>Eintragung in das Vereinsregister notwendig sind oder werden. Die Satzungs\u00e4nderungsvollmacht gilt unter<br>dem Vorbehalt, dass die \u00c4nderungen dem Wesensgehalt der Satzung nicht widersprechen.<br>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer allein zu diesem Zwecke einberufene \u201eau\u00dferordentliche\u201c<br>Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Drei-Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen<br>werden. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt vier Wochen.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des<br>Vereins nach Tilgung aller Schulden an die Stadt M\u00fcnster zu Gunsten der Seniorenarbeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse bzgl. der \u00dcbertragung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes<br>durchgef\u00fchrt werden.<br>\u00a7 16 Inkrafttreten der Satzung<br>Diese Satzung ist eine Neufassung der Gr\u00fcndungssatzung des Seniorenrates M\u00fcnster e.V. vom 27.06.1988<br>mit ihrer letzten Satzungs\u00e4nderung vom 14.11.2000, eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht<br>M\u00fcnster am 18.01.2001 unter der Reg.Nr. 3034.<br>Die Neufassung wurde auf der 16. Mitgliederversammlung des Seniorenrates M\u00fcnste e.V. am 20.02.2003 in<br>M\u00fcnster beschlossen.<br>Sie tritt zusammen mit der Eintragung in das Register beim Amtsgericht M\u00fcnster in Kraft.<br>Die Bestimmungen der Gr\u00fcndungssatzung von 1988 mit den nachfolgenden \u00c4nderungen sind damit<br>aufgehoben.<br>M\u00fcnster, den 29.01,2007 (Name nicht leserlich oder bekannt)<br>Der Vorsitzende des Seniorenrates M\u00fcnster e.V.<br>Die vorstehende Satzung wurde am 29.01.2007 von der Mitgliederversammlung beschlossen und ersetzt die<br>am 16.09.2003 in das Vereinsregister des Amtsgerichts M\u00fcnster unter der Nummer VR 3034 eingetragenen<br>Satzung vom 23.05.2<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"cDg4mo1DBC\"><a href=\"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/ziele\/beitrittserklaerung-2\/\">Beitrittserkl\u00e4rung<\/a><\/blockquote><iframe loading=\"lazy\" class=\"wp-embedded-content\" sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" style=\"position: absolute; visibility: hidden;\" title=\"&#8222;Beitrittserkl\u00e4rung&#8220; &#8212; Seniorenrat M\u00fcnster e.V.\" src=\"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/ziele\/beitrittserklaerung-2\/embed\/#?secret=OzT5Zb5fLt#?secret=cDg4mo1DBC\" data-secret=\"cDg4mo1DBC\" width=\"500\" height=\"282\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\"><\/iframe><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verein f\u00fcr die Interessen und Belange der Menschen in M\u00fcnster ,\u00fcber 55 Jahre. \u00dcberparteilich, Unabh\u00e4ngig , Gesellschaftsf\u00e4hig, Informativ und Gemeinschaftsf\u00f6rdernd. F\u00fcr Senioren, mit Senioren von Senioren ,von Mensch zu Mensch, offen und frei. Beitrag : z.Zt. pro Monat 2.-\u20ac ,Abrechnung einmal im Jahr 24.-\u20ac http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/ziele\/beitrittserklaerung-2 Senioren Rat M\u00fcnster e.V. \/ SRM Beitrittserkl\u00e4rung<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4"}],"version-history":[{"count":105,"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6241,"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4\/revisions\/6241"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.muenster.org\/seniorenrat\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}