SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
Informationen für Jugendliche
Meine Rechte – meine Pflichten
“Der Ausweis macht mich nicht kranker oder behinderter!
Aber er kann mir das Leben mit Krankheit oder Behinderung erleichtern.”
1. Was ist der Schwerbehindertenausweis?
Der Ausweis wird vielleicht selten gebraucht, kann aber sehr wichtig sein. Als Ausgleich für die Nachteile, die ein Leben mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung mit sich bringt, stehen Ihnen einige Rechte zu.
Das sind unter anderem:
- Der Schwerbehindertenausweis ist eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung einer chronischen Krankheit (Belastungsobergrenze bei der Zuzahlung / Fahrtkosten)
- steuerliche Vorteile Erleichterung bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
- Niedrigere Einkommensgrenze für die Beantragung des Erziehungsgeldes 1
- mögliche Vergünstigung beim Erwerb einer Immobilie
- Ermäßigungen beim Kauf von Fahrkarten, Eintrittskarten und innerdeutsche Flugtickets
- Anspruch auf Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Besondere Vergütung und Unterstützung während der Ausbildung oder dem Studium. Beim Studium erhalten Betroffene mit Schwerbehindertenausweis
eher (und, wenn gewünscht, wohnortnaher) einen Studienplatz
- finanzielle Anreize für Betriebe, die ausbilden oder chronisch Kranke / Behinderte einstellen
- Verbesserter Kündigungsschutz
Der Schwerbehindertenausweis diskriminiert nicht!
Sie sollten nicht aus falscher Angst darauf verzichten. Es ist besser, selbstbewußt zu seiner Krankheit oder Behinderung zu stehen – dann kann man auch andere von seinen Fähigkeiten überzeugen.
2. Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?
Der Ausweis wird beim Versorgungsamt der Stadt oder des Kreises beantragt. Im Ausweis finden sich neben Angaben zu Name, Adresse etc. vor allem Vermerke über den Grad der Behinderung (GdB) und einzelne Merkzeichen. Es geht nicht um Feststellung einer Erkrankung, sondern nach Leistungseinbuße. Diese wird in Grad der Behinderung zwischen 10 – 100 eingetragen. Je höher der Grad der Behinderung, je mehr Merkzeichen, desto mehr Nachteilsausgleiche erhält man durch den Medizinischen Dienst der Versorgungsämter nach Rückfrage bei den behandelnden Ärzten. Unter 50 Grad erhält man keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Mögliche Merkzeichen im Ausweis:
G bedeutet:
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt » Kfz-Steuerermäßigung 50% / Freifahrt mit 60,– € -Wertmarke
AG bedeutet:
Außergewöhnlich gehbehindert » Kfz-Steuerermäßigung 100% / Freifahrt mit 60,– €-Wertmarke
H bedeutet:
Hilflos
Kfz-Steuerermäßigung 100% / Freifahrt ohne Wertmarke auf Antrag; Pflegepauschbetrag von 924,– € bei der Steuererklärung
B bedeutet:
Ständige Begleitung notwendig » Freifahrt für Begleitperson
RF bedeutet:
Rundfunkgebührenbefreiung und Telefonanschlussgebühren-Ermäßigung und Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 €
GI bedeutet:
Gehörlos
Kfz-Steuerermäßigung / Freifahrt/Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 €
3. Wie erhalte ich den Ausweis und sie lange gilt er?
Das Versorgungsamt stellt nach einer Prüfung den Ausweis befristet für höchstens 5 Jahre aus, danach kann er zweimal verlängert werden. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss der Ausweis ein Lichtbild enthalten.
Jugendliche erhalten einen Ausweis, der bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres befristet ist. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hierzu ergeht ein Feststellungsbescheid, der zu Ihrer persönlichen Information dient. Er ist zugleich Grundlage für die Ausstellung des Ausweises. Fall Sie mit dem Ergebnis des Bescheides nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Bei der Einschätzung der Frage, ob ein Widerspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Ihnen die unten genannten Beratungsstellen helfen. Bei gesundheitlichen Veränderungen kann auch schon vor Ablauf der 5 Jahre beim Versorgungsamt ein Änderungsantrag (mit ärztlicher Stellungnahme) gestellt werden. Ein kurzer Zusatzantrag mit.
4. Ist es sinnvoll, einen Ausweis zu beantragen?
Allgemein lässt sich diese Frage nicht beantworten, da der Gesundheitszustand jedes chronisch Kranken oder Behinderten, aber auch die Lebensumstände jedes Menschen, unterschiedlich sind.
Jeder Betroffene, aber auch die Eltern, sollten für sich entscheiden, ob ein derartiger Ausweis persönlich hilfreich sein kann. Für Jugendliche sollte vor der Entscheidung -neben einem Gespräch mit dem betreuenden Arzt – auch immer ein Gespräch mit dem Behindertenberater des Arbeitsamtes stattfinden.
Es gibt Betroffene, die aus Furcht vor Schwierigkeiten bei der Such nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz keinen Ausweis möchten. Allerdings sind Unternehmen gehalten, eine bestimmte Zahl Schwerbehinderter einzustellen. Ab einem GDB von 60% erhalten Unternehmen, die Behinderte ausbilden, eine hohe Aufwandsentschädigung. Daher sollte man nicht von vornherein auf einen Ausweis verzichten, vor allem dann nicht, wenn die Krankheit oder Behinderung keine Beeinträchtigung für den angestrebten Beruf darstellt. Darüber hinaus erscheint es nicht ratsam, eine Krankheit oder Behinderung im Vorstellungsgespräch zu verschweigen. Beim ersten krankheitsbedingten Ausfall wird sonst das Vertrauensverhältnis erschüttert sein.
Im Übrigen kann der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf Nachfrage seine Behinderung nicht angegeben hat.
Auf den Ausweis zu verzichten bedeutet auch, die genannten sozialen und finanziellen Vorteile nicht in Anspruch nehmen zu können.
5. Wer hilft mir weiter, wenn ich noch Fragen habe?
- Ihr betreuender Arzt, Sozialarbeiter, Psychologe
- Selbsthilfegruppen
- Behörden (Versorgungsämter, Landessozialämter)
- allgemeine Behindertenverbände, wie zum Beispiel die BAGH
- Kindernetzwerk e.V.
Informationen zusammengestellt von:
Kindernetzwerk e.V. – Aschaffenburg Aufbereitet für SeHT:
Telefon: 0 60 21/1 20 30 Hartwin Schleuß