SeHT-NRW

27. 08. 2008

SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS

Abgelegt unter: Teilleistungsschwächen — SeHT @ 23:15

SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS

Informationen für Jugendliche

Meine Rechte – meine Pflichten

“Der Ausweis macht mich nicht kranker oder behinderter!

Aber er kann mir das Leben mit Krankheit oder Behinderung erleichtern.”


1. Was ist der Schwerbehindertenausweis?

Der Ausweis wird vielleicht selten gebraucht, kann aber sehr wichtig sein. Als Ausgleich für die Nachteile, die ein Leben mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung mit sich bringt, stehen Ihnen einige Rechte zu.

Das sind unter anderem:
- Der Schwerbehindertenausweis ist eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung einer chronischen Krankheit (Belastungsobergrenze bei der Zuzahlung / Fahrtkosten)
- steuerliche Vorteile Erleichterung bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
- Niedrigere Einkommensgrenze für die Beantragung des Erziehungsgeldes 1
- mögliche Vergünstigung beim Erwerb einer Immobilie
- Ermäßigungen beim Kauf von Fahrkarten, Eintrittskarten und innerdeutsche Flugtickets
- Anspruch auf Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Besondere Vergütung und Unterstützung während der Ausbildung oder dem Studium. Beim Studium erhalten Betroffene mit Schwerbehindertenausweis
eher (und, wenn gewünscht, wohnortnaher) einen Studienplatz
- finanzielle Anreize für Betriebe, die ausbilden oder chronisch Kranke / Behinderte einstellen
- Verbesserter Kündigungsschutz

Der Schwerbehindertenausweis diskriminiert nicht!

Sie sollten nicht aus falscher Angst darauf verzichten. Es ist besser, selbstbewußt zu seiner Krankheit oder Behinderung zu stehen – dann kann man auch andere von seinen Fähigkeiten überzeugen.

2. Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?

Der Ausweis wird beim Versorgungsamt der Stadt oder des Kreises beantragt. Im Ausweis finden sich neben Angaben zu Name, Adresse etc. vor allem Vermerke über den Grad der Behinderung (GdB) und einzelne Merkzeichen. Es geht nicht um Feststellung einer Erkrankung, sondern nach Leistungseinbuße. Diese wird in Grad der Behinderung zwischen 10 – 100 eingetragen. Je höher der Grad der Behinderung, je mehr Merkzeichen, desto mehr Nachteilsausgleiche erhält man durch den Medizinischen Dienst der Versorgungsämter nach Rückfrage bei den behandelnden Ärzten. Unter 50 Grad erhält man keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.


Mögliche Merkzeichen im Ausweis:

G bedeutet:
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt » Kfz-Steuerermäßigung 50% / Freifahrt mit 60,– € -Wertmarke
AG bedeutet:
Außergewöhnlich gehbehindert » Kfz-Steuerermäßigung 100% / Freifahrt mit 60,– €-Wertmarke
H bedeutet:
Hilflos
Kfz-Steuerermäßigung 100% / Freifahrt ohne Wertmarke auf Antrag; Pflegepauschbetrag von 924,– € bei der Steuererklärung
B bedeutet:
Ständige Begleitung notwendig » Freifahrt für Begleitperson
RF bedeutet:
Rundfunkgebührenbefreiung und Telefonanschlussgebühren-Ermäßigung und Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 €
GI bedeutet:
Gehörlos
Kfz-Steuerermäßigung / Freifahrt/Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 €

3. Wie erhalte ich den Ausweis und sie lange gilt er?

Das Versorgungsamt stellt nach einer Prüfung den Ausweis befristet für höchstens 5 Jahre aus, danach kann er zweimal verlängert werden. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss der Ausweis ein Lichtbild enthalten.
Jugendliche erhalten einen Ausweis, der bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres befristet ist. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hierzu ergeht ein Feststellungsbescheid, der zu Ihrer persönlichen Information dient. Er ist zugleich Grundlage für die Ausstellung des Ausweises. Fall Sie mit dem Ergebnis des Bescheides nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Bei der Einschätzung der Frage, ob ein Widerspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Ihnen die unten genannten Beratungsstellen helfen. Bei gesundheitlichen Veränderungen kann auch schon vor Ablauf der 5 Jahre beim Versorgungsamt ein Änderungsantrag (mit ärztlicher Stellungnahme) gestellt werden. Ein kurzer Zusatzantrag mit.

4. Ist es sinnvoll, einen Ausweis zu beantragen?

Allgemein lässt sich diese Frage nicht beantworten, da der Gesundheitszustand jedes chronisch Kranken oder Behinderten, aber auch die Lebensumstände jedes Menschen, unterschiedlich sind.
Jeder Betroffene, aber auch die Eltern, sollten für sich entscheiden, ob ein derartiger Ausweis persönlich hilfreich sein kann. Für Jugendliche sollte vor der Entscheidung -neben einem Gespräch mit dem betreuenden Arzt – auch immer ein Gespräch mit dem Behindertenberater des Arbeitsamtes stattfinden.
Es gibt Betroffene, die aus Furcht vor Schwierigkeiten bei der Such nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz keinen Ausweis möchten. Allerdings sind Unternehmen gehalten, eine bestimmte Zahl Schwerbehinderter einzustellen. Ab einem GDB von 60% erhalten Unternehmen, die Behinderte ausbilden, eine hohe Aufwandsentschädigung. Daher sollte man nicht von vornherein auf einen Ausweis verzichten, vor allem dann nicht, wenn die Krankheit oder Behinderung keine Beeinträchtigung für den angestrebten Beruf darstellt. Darüber hinaus erscheint es nicht ratsam, eine Krankheit oder Behinderung im Vorstellungsgespräch zu verschweigen. Beim ersten krankheitsbedingten Ausfall wird sonst das Vertrauensverhältnis erschüttert sein.
Im Übrigen kann der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer bei der Einstellung auf Nachfrage seine Behinderung nicht angegeben hat.
Auf den Ausweis zu verzichten bedeutet auch, die genannten sozialen und finanziellen Vorteile nicht in Anspruch nehmen zu können.

5. Wer hilft mir weiter, wenn ich noch Fragen habe?

- Ihr betreuender Arzt, Sozialarbeiter, Psychologe
- Selbsthilfegruppen
- Behörden (Versorgungsämter, Landessozialämter)
- allgemeine Behindertenverbände, wie zum Beispiel die BAGH
- Kindernetzwerk e.V.

Informationen zusammengestellt von:
Kindernetzwerk e.V. – Aschaffenburg Aufbereitet für SeHT:
Telefon: 0 60 21/1 20 30 Hartwin Schleuß

Fachtagung 2008

Abgelegt unter: Allgemein — SeHT @ 23:04
Stark sein trotz Schwächen
Persönliche Kompetenzen entwickeln und fördern
Kooperationsveranstaltung Bundesvereinigung SeHT e.V.,
Katholisch Soziales Institut (KSI), Bad Honnef und
Bundesvereinigung Aufmerksamkeitsstörung Deutschland (BVAD)
am 18./19. Oktober 2008 in Bad Honnef
Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. Menschen mit Teilleistungsschwächen oder AD(H)S sind oft primär mit ihren Schwächen konfrontiert, fühlen sich auf ihre Fehler reduziert. Gerade für Menschen mit ausgeprägten Schwächen ist es umso wichtiger, auf anderen Gebieten Stärken bei sich zu entdecken und zu entwickeln. Eltern, aber auch Erzieher(innen) und Lehrer(innen) können ihren Kindern dabei helfen und diese Stärken fördern.Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen lernen, ein realistisches Selbstbild zu entwickeln, Belastungen und Enttäuschungen wegzustecken, das eigene Gefühlsleben auszubalancieren und ihre sozialen Fähigkeiten zu verbessern. Dann können sie kompetent und selbstbewusst den Anforderungen des Alltags, des Familienlebens, der Schule und des Berufs gegenübertreten. Eltern, Erzieher(innen) und Lehrer(innen) müssen Kinder bei diesem Lernprozess ermutigen und ihnen Rückhalt geben. Das geht aber nur, wenn sie sich selbst stark und nicht schwach erleben.Die Tagung möchte in Vorträgen Wege aufzeigen, wie persönliche Kompetenzen entwickelt und gefördert werden können, und in Workshops praktische Impulse dazu geben. Für Kinder und Jugendliche gibt es eigene Programmteile.

Herzlich eingeladen sind:
Alle daran Interessierten, speziell aber Menschen mit Teilleistungsschwächen oder einem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (AD(H)S). Davon selbst Betroffene, Eltern von Betroffenen, aber auch Pädagog(inn)en und andere Fachleute, die Betroffenen helfen möchten.

Fachliche Auskunft:
Annette Mund, Vorsitzende der Bundesvereinigung SeHT e.V.,
Zeisigweg 4, 53639 Königswinter, e-mail: tagung@seht.de


Tagungsprogramm

Samstag, den 18. Oktober 2008
9.45 Uhr Treffen Schüler- und Kinderbetreuung im Vortragssaal
10.00 Uhr Begrüßung, Grußworte: Hubert Hüppe, MdB, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen; Waltraud Polenz, Schirmherrin SeHT e.V. u.a.
Impulse zum Tagungsthema
11.00 Uhr Vortrag: „Vom Kind zur Person. Wie können Eltern ihre Kinder in der emotionalen
Selbstwerdung unterstützen?“

Dr. med. Khalid Murafi, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Lüdinghausen-Seppenrade
12.15 Uhr Vorstellung der Arbeitskreise
12.30 Uhr Mittagessen
14.30 Uhr Arbeitskreise
AK 1: Stärken entwickeln: Der emotionale Entwicklungsprozess vom Baby- bis zum Jugendalter
Dr. med. Khalid Murafi
AK 2: Stärken fördern: Die Rolle der Eltern; wo ist Hilfe möglich, wo ist Hilfe begrenzt?
Karl Gajewski, Realschullehrer und Schulpsychologe beim Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung (IFB) Speyer in der Außenstelle Pirmasens
AK 3: Förderung sozialer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen
Stefanie Wekenmann, Dipl.-Pädagogin, Dipl.-Psychologin, Universität Tübingen, Psychotherapeutische Hochschulambulanz am psychologischen Institut, Arbeitsbereich Kinder und Jugendliche
AK 4: Stärken sehen: Wie sehe ich mich selbst – wie sehen mich die Anderen? (Rollenspiele)
Inge Diefenbacher, Dipl.-Psychologin, Psychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin, Psychologische Beratungsstelle Caritasverband Mannheim e.V.
AK 5: Tanz-Workshop
Fehmi Taneri, Tanz- und Theaterpädagoge, Münster
AK 6: Hörbuch-Workshop: Erstellen eines Hörbuches unter Anleitung eines Studiotechnikers. Für 8 bis 10 Personen.
Voraussetzung: Flüssiges Lesen.
Maximale Vortragslänge pro Person: 5 Minuten
Schülertreff und Kinderbetreuung:
16.00 Uhr Kaffe, Fortsetzung der Arbeitskreise bis 17.30 Uhr
18.30 Uhr Abendessen
20.00 Uhr Abendprogramm

Sonntag, den 19. Oktober 2008
8.00 Uhr Gottesdienst (offenes Angebot)
8.30 Uhr Frühstück
10.00 Uhr Vortrag: „Entwicklung und Förderung von sozialen Kompetenzen“
Stefanie Wekenmann, Dipl.-Pädagogin, Dipl.-Psychologin, Universität Tübingen, Psychotherapeutische Hochschulambulanz am psychologischen Institut, Arbeitsbereich Kinder und Jugendliche
10.00 Uhr Selbstbehauptungsworkshop: Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene
Jürgen Flamm, Polizeibeamter, 2. Kyu Shotokan Karate
11.15 Uhr Erfrischungen
11.30 Uhr Fishbowl: Berichte aus den Arbeitskreisen
Moderation: Dr. Roman Nitsch, Dipl.-Psych., Leiter der Abteilung Kind, Jugend, Familie und der Psychologischen Beratungsstelle des Caritasverbandes Mannheim e.V.
12.45 Uhr Schlussworte zur Tagung
13.00 Uhr Mittagessen
Ende der Veranstaltung
14.00 Uhr Offene Mitgliederversammlung Bundesvereinigung SeHT e.V.
Wir laden auch Gäste herzlich dazu ein.
Hinweis: Die Tagung kann als berufsbezogene Fortbildungsveranstaltung durch die jeweilige Schulleitung genehmigt werden.

Anmeldung/Tagungsort: ab sofort bis spätestens 15. September 2008
Bitte drucken Sie das Anmeldeformular aus und senden es ausgefüllt und unterschrieben an:

KSI
Selhofer Str. 11
53604 Bad Honnef
Stichwort: SeHT-Tagung

Tel.: (0 22 24) 955-401, Fax (0 22 24) 955-101, Email: dampke@ksi.de


Fachliche Auskunft:
Annette Mund, Zeisigweg 4, 53639 Königswinter, Tel. (0 22 44) 87 33 83, Email: tagung@seht.de

Kosten der Tagung (Tagungskosten, Unterkunft, Verpflegung)
- Erwachsene 130 EUR
- Jugendliche bis 17 Jahre, Studenten und Arbeitslose 75 EUR
für SeHT-Mitglieder:
- Erwachsene 75 EUR
- Jugendliche bis 17 Jahre, Studenten und Arbeitslose 30 EUR
Kinder bis 3 Jahre und jedes 3. und weitere Kind einer Familie sind frei
Tagessatz ohne Übernachtung: 60 EUR, SeHT-Mitglieder 35 EUR

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