Satzung der Initiative Rumänien e.V.

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen Initiative Rumänien e.V. und hat seinen Sitz in Dresden.
(2) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden Mitte unter lfd. Nr. I/88 eingetragen.

§ 2 Zweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht:
(3.1) durch die solidarische Hilfe für Arme, Kranke und soziale Randgruppen in Rumänien durch langfristige Unterstützung caritativer Projekte.
(3.2) durch die Kontaktvermittlung zwischen Helfenden und Bedürftigen, sowie das Angebot zur Koordination   verschiedenster Aktivitäten.
(3.3) mit dem Ziel der "Hilfe zur Selbsthilfe"; sie soll den Empfänger motivieren und orientiert sich an den   Erfordernissen in Rumänien und an den Vorstellungen der Empfänger.
(4) Die Unterstützung erfolgt unabhängig vom politischen Programm, weltanschaulicher Position und Nationalität, sofern die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" eingehalten wird, Gewalt nicht angewendet und zu Gewaltanwendung nicht aufgerufen wird.
(5) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
(2) Zwei Formen der Mitgliedschaft sind möglich:
(2.1) Ordentliche Mitgliedschaft
      Alle ordentlichen Mitglieder haben Vorschlags-, Antrags- sowie volles Stimmrecht mit je einer Stimme in der   Mitgliederversammlung. Minderjährige unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern bzw. des gesetzlichen   Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.
(2.2) Fördernde Mitgliedschaft
      Fördernde Mitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins durch regelmäßige Spenden, haben kein Stimmrecht, können jedoch aktiv in der Mitgliederversammlung teilnehmen.
(3) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist, durch Ausschluß aus dem Verein oder durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist.

§ 5 Beiträge

(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 6 Vorstand

(1) Der Gesamtvorstand besteht aus 3 - 6  Mitgliedern.
(2) Vorstand gemäß §26 BGB sind alle Mitglieder des Vorstandes.
(3) Je zwei vertreten gemeinsam den Verein.

§ 7 Amtsdauer des Vorstandes

(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Vorstandsamt.
(2) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, kann der Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung bedarf.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie wird von einem Vorstandsmitglied mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnug einberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht.

§ 9 Beurkundung der Beschlüsse

(1) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 10 Auflösung

(1) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Freundeskreis Rumänienhilfe e.V., PSF 04161, 09113 Chemnitz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.  

Dresden am 7.12.1995