Satzung der
Initiative
Rumänien e.V.
§ 1 Name und
Sitz
(1) Der Verein
führt
den Namen Initiative Rumänien e.V. und hat seinen Sitz in Dresden.
(2) Der Verein ist
im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden Mitte unter lfd. Nr. I/88
eingetragen.
§ 2 Zweck
(1) Der Verein
verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung.
(2) Der Zweck des
Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung.
(3) Der
Satzungszweck
wird verwirklicht:
(3.1) durch die
solidarische Hilfe für Arme, Kranke und soziale Randgruppen
in Rumänien durch langfristige Unterstützung caritativer
Projekte.
(3.2) durch die
Kontaktvermittlung zwischen Helfenden und Bedürftigen,
sowie das Angebot zur Koordination verschiedenster
Aktivitäten.
(3.3) mit dem Ziel
der "Hilfe zur Selbsthilfe"; sie soll den Empfänger motivieren
und orientiert sich an den Erfordernissen in Rumänien
und an den Vorstellungen der Empfänger.
(4) Die
Unterstützung
erfolgt unabhängig vom politischen Programm, weltanschaulicher
Position
und Nationalität, sofern die "Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte"
eingehalten wird, Gewalt nicht angewendet und zu Gewaltanwendung nicht
aufgerufen wird.
(5) Der Verein ist
selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(6) Die Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins.
§ 3 Erwerb
der
Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann
jede
natürliche oder juristische Person werden.
(2) Zwei Formen
der Mitgliedschaft sind möglich:
(2.1) Ordentliche
Mitgliedschaft
Alle ordentlichen Mitglieder haben Vorschlags-, Antrags- sowie
volles Stimmrecht mit je einer Stimme in der
Mitgliederversammlung.
Minderjährige unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis
der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
Stimmberechtigt
sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.
(2.2) Fördernde
Mitgliedschaft
Fördernde Mitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins
durch regelmäßige Spenden, haben kein Stimmrecht,
können jedoch aktiv in der Mitgliederversammlung teilnehmen.
(3) Über den
schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 4
Beendigung
der Mitgliedschaft
(1) Die
Mitgliedschaft
endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, der
schriftlich
gegenüber dem Vorstand zu erklären ist, durch Ausschluß
aus dem Verein oder durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das
Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand
ist.
§ 5
Beiträge
(1) Von den
Mitgliedern
werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird
von
der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 6 Vorstand
(1) Der
Gesamtvorstand
besteht aus 3 - 6 Mitgliedern.
(2) Vorstand
gemäß
§26 BGB sind alle Mitglieder des Vorstandes.
(3) Je zwei
vertreten
gemeinsam den Verein.
§ 7
Amtsdauer des
Vorstandes
(1) Der Vorstand
wird
von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren
gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem
Fall bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle der Beendigung der
Mitgliedschaft
im Verein endet auch das Vorstandsamt.
(2) Scheidet ein
Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, kann
der
Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung
durch
die nächste Mitgliederversammlung bedarf.
§ 8
Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche
Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie wird von einem
Vorstandsmitglied
mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Einladung unter
Angabe
der Tagesordnug einberufen.
(2) Die
Mitgliederversammlung
wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Falls kein Vorstandsmitglied
anwesend ist, wählt die Mitgliederversammlung einen
Versammlungsleiter.
Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
soweit
das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht.
§ 9
Beurkundung
der Beschlüsse
(1) Über den
Verlauf
der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom
Versammlungsleiter
zu unterzeichnen ist.
§ 10
Auflösung
(1) Bei
Auflösung
des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das
Vermögen
des Vereins an den Freundeskreis Rumänienhilfe e.V., PSF 04161,
09113
Chemnitz, der es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
Dresden am
7.12.1995