SICHERE AUFBEWAHRUNG von Schußwaffen

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Erste Schützenpflicht !

Vier gute Gründe

Waffentransport

Es gibt zumindest vier gute Gründe, Schußwaffen sicher
aufzubewahren, unerreichbar für Nichtberechtigte :

1 - Keine kriminellen Handlungen mit gestohlenen Waffen !

2 - Kein Diebstahl teurer, wertvoller Waffen und Zubehör !

3 - Mit einem guten Gewissen läßt es sich gut leben !

4 - Keine unangenehmen Überraschungen bei Kontrollen !

 

Aufbewahrung in unserer SLG

Unsere SLG hat seit Januar 2009 den großen Vorteil, alle
Waffen an 2 sehr sicheren Orten aufbewahren zu können,
jedoch NICHT in einem Vereinshaus, das wäre uns zu un-
sicher. Jeder von uns hat an diesen Orten 1 eigenen Lang-
waffenschrank und 1 eigenen Kurzwaffen-Tresor, siehe Bil-
der unten. So müssen wir privat keinen Platz reservieren.

Weshalb diese Seite ?

Infos für Waffengegner

Diese Seite "Sichere Aufbewahrung von Schußwaffen" ist in erster Linie für Neulinge gedacht,
die sich für den Schießsport interessieren, aber auch für Außenstehende. Die alten Hasen wis-
sen, wie Waffen sachgerecht und somit sicher aufbewahrt werden, und sie richten sich danach.

Es geht uns Schützen nicht darum, dem Gesetz genüge zu tun - das müssen wir ohnehin - es geht
uns darum, den Mißbrauch unserer Waffen für kriminelle Delikte zu verhindern. Wie muß sich ein
Besitzer legaler Waffen fühlen, wenn mit einer ihm entwendeten Waffe ein Mord begangen wird ?
Er wird vermutlich seines Lebens nicht mehr froh. Zwar werden sehr viel mehr Morde mit Messern
und anderen Gegenständen als mit Schußwaffen begangen, doch jeder Mord mit einer Schuß-
waffe ist ein Mord zuviel, den es zu verhindern gilt.

Grundsätzliches

Jeder Schütze muß sich Gedanken darüber machen, wie er seine Waffen und seine Munition si-
cher aufbewahrt, wie er sie sicher zur Schießanlage hin und zurück transportiert, und wie er mit ih-
nen auf dem Schießstand sicher umgeht, so daß keine Unfälle passieren können. Zwar ist der
Schütze auf jedem gesetzlich zugelassenen Schießstand versichert, aber die Versicherung kann
keine Unfälle verhindern, das muß der Schütze selbst tun.

Besitzer legaler Waffen sollten diese "nicht nur" stur nach Vorschrift aufbewahren, sondern auch
eigene Ideen entwickeln, wie sie ihre Waffen und ihre Munition sicher aufbewahren. Zusätzliche
Maßnahmen über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus sind manchmal sehr einfach, kosten
nichts oder nicht viel und sind deshalb sehr sinnvoll.

Strafvorschriften

Wird eine unvorschriftsmäßig aufbewahrte Waffe entwendet, so drohen dem Besitzer 3 Jahre
Gefängnis. Diese Vorschrift soll am 31.12.2009 inkrafttreten.

zu den Details Strafvorschriften

Waffenschrank 'A' für Langwaffen

Defintion für Langwaffen siehe bitte die Seite 'Begriffe' unserer Homepage.
Ein Waffenschrank für Langwaffen muß mindestens die "Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992
Ausgabe Mai 1995" besitzen. In einem A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen aufbewahrt wer-
den. Wer mehr als 10 Langwaffen hat, muß diese in einem B-Schrank oder in 2 A-Schränken auf-
bewahren. Hat der A-Schrank ein abschließbares Innenfach, so darf dort die Langwaffen-Muni-
tion aufbewahrt werden.

Hat der legale Waffenbesitzer Langwaffen und Kurzwaffen, so empfehlen wir, im abschließbaren
Innenfach des Langwaffenschrankes die Kurzwaffen-Munition aufzubewahren und im Kurzwaffen-
B-Tresor die Langwaffen-Munition. Das ist eine sogenannte kreuzweise Munitions-Aufbewahrung
und NICHT gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige, zusätzliche Maßnahme.

Der Doppelbartsi-
cherheitsschlüssel

Ein angeschraubter Qualitätswaf-
fenschrank Firma Wagner Sicher-
heitstechnik GmbH -- 62 kg

12 Schrauben 8 mm
x 150 mm mit großen
Unterlegscheiben

In diesen Schrank passen 6
Langwaffen. Oberhalb der Waf-
fen: abschließbares Innenfach

Zertifikat im Schrank A nach VDMA 24992.
Zertifikate von Waffenschränken sind fast im-
mer an der Tür-Innenseite aufgeklebt.

Im abschließbaren Innenfach des Langwaffen-
schrankes ist Kurzwaffen-Munition:

Waffentresor 'B' für Kurzwaffen

Defintion für Kurzwaffen siehe bitte die Seite 'Begriffe' unserer Homepage.
Ein Waffentresor für Kurzwaffen muß mindestens die "Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992
Ausgabe Mai 1995" besitzen. In einem B-Tresor unter 200 kg dürfen bis zu 5 Kurzwaffen aufbe-
wahrt werden. Wer bis zu 10 Kurzwaffen hat, muß diese in einem B-Schrank mit über 200 kg Ge-
wicht aufbewahren. Haben diese B-Tresore keine abschließbaren Innentresore, darf die Kurz-
waffen-Munition nicht im B-Tresor (gemeinsam mit den Kurzwaffen) aufbewahrt werden. In die-
sem Fall empfiehlt es sich, die Kurzwaffen-Munition im Innenfach des A-Schrankes einzuschlie-
ßen und die Langwaffen-Munition im B-Tresor (kreuzweise Aufbewahrung).

Anmerkung: Ein Jäger oder ein Sportschütze mit 5 oder mehr Kurzwaffen ist kaum anzutreffen.
Ein Sportschütze, der mehr als 2 Kurzwaffen benötigt, muß dieses Bedürfnis glaubhaft machen
und nachweisen. Mit der geplanten Waffenrechts-Änderung in 2009 werden Sportschützen vor-
aussichtlich nicht mehr als 2 Kurzwaffen besitzen dürfen.

Der Doppelbartsi-
cherheitsschlüssel

6 Schrauben 8 mm x
150 mm mit großen
Unterlegscheiben

Ein angeschraubter Qualitäts-Waffentresor der
Firma Burg-Wächter KG -- 33,5 kg

 

Zertifikat für Tresor B nach VDMA 24992.
Zertifikate von Waffentresoren sind fast immer
an der Tür-Innenseite aufgeklebt.

Geöffneter B-Tresor, Inhalt: abgeschlossener
Kurzwaffenkoffer, abgeschlossene Stahlkas-
sette ( siehe unten), Langwaffen-Munition

Abgeschlossener Kurzwaffenkoffer

Geöffneter Kurzwaffenkoffer, es passen 1 gro-
ße und eine kleinere Kurzwaffe hinein

1 abschließbare Stahl-Kassette

mit 7 Ladestreifen à 5 Patronen
= 35 Großkaliber-Patronen

6 Schachteln à 50 Patronen
= 300 Kleinkaliber-Patronen

2 Großkaliber-Verschlüsse
1 Kleinkaliber-Verschluß

Geschlossene, stabile Stahl-Kassette mit Langwaffen-Zubehör, zur Unterbringung
im doppelwandigen B-Tresor für Kurzwaffen, sogenannte kreuzweise Aufbewahrung

Die geöffnete Kassette mit dem oben beschriebenen Inhalt: Langwaffen-Munition und Verschlüsse

Freiwillige Maßnahmen :

Die Verwendung von abgeschlossenen Kurzwaffen-Koffern und Stahl-Kassetten in Waffen-
schränken und Waffen-Tresoren, die separate Aufbewahrung von Büchsen-Verschlüssen
und Pistolen-Magazinen und die Aufbewahrung von Langwaffen-Munition im Kurzwaffen-
Tresor sind nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Maßnahme. -- Der oben gezeigte

Waffen-Schrank und -Tresor müßten NICHT angeschraubt sein:

Waffenschränke

 

Informationen für Waffengegner

Hier können Sie nachlesen, weshalb eine weitere Verschärfung des Waffenrechts keinen Sinn
macht. Und die ca. 20 Millionen illegalen Schußwaffen würden davon ohnehin nicht betroffen.

Sie sehen anhand der obigen Beschreibungen und Bilder, daß die Vorschriften für das Aufbe-
wahren von Schußwaffen sehr streng sind. Besitzer legaler Waffen müssen ihre Waffen und ihre
Munition gut einschließen. Tun sie das nicht, handeln sie gesetzwidrig und grob fahrlässig, und
das gilt auch für Autofahrer, die unaufmerksam, grob fahrlässig und rücksichtslos unterwegs
sind, dabei im Jahr 2008 über 4.600 Menschen getötet und 406.000 verletzt haben,1970 waren
es sogar 21.000 Tote im Straßenverkehr. Jedes Jahr sterben in Deutschland durchschnittlich
über 4.000 Menschen im Straßenverkehr und durchschnittlich 4 Menschen durch Amokläufe in
der Art wie in Erfurt und in Winnenden. Mit diesen Zahlen werden die Relationen deutlich.

Geschichte und 'Moral' von Waffen

Volk unter Waffen ?

Am Ende bleibt der Mensch

Orte der größten Kränkung

Messer ist häufigstes Mordwerkzeug

Links zu weiteren Seiten

Hier unten gibt es 3 Links zu Waffenaufbewahrungs-Vorschriften, 1 Link für den Transport von
Waffen und 2 Links zu Vorschriften, wie sich Schützen auf Schießständen zu verhalten haben.
Auch Waffengegener sollten sich bemühen und diese Seiten mal durchlesen, das trägt zur
Allgemeinbildung über den Schießsport bei :

Service Polizei Schwelm

<

Grafische Übersicht der Aufbewahrungs-Möglichkeiten

Sichere Aufbewahrung

<

Empfehlungen Bundes- und Länder-Innenminister

Vorschriften von ECBS

<

Europäische Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen

Waf- u.Munitions-Aufbewahr.

<

Ausführlich von dem Sachverständigen Axel Kuckart

Sachverständiger Kuckart

<

Direkt-Schaltung zum Sachverständigen Kuckart

Waffen-Aufbewahrung

<

Tabellarische Übersicht von Klaus Harm

Wenn es zweimal klingelt

<

Nützliche Tipps von Sylvie Meller, Forum Waffenrecht

Transport von Waffen

<

Gesetzliche Vorschriften und freiwillige Maßnahmen

BDMP-Sportordnung

<

Auszug aus der Sportordnung des BDMP e.V

Schießstandordnung

<

Von Schießsport-Vereinen verwendete Standordnug

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