Konzept zur Förderung blinder und sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher
Einleitung
Seit dem Schuljahr 1999/2000 erweiterte sich das Schulprogramm auch auf die Förderung von schwerstbehinderten blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler mit Therapie- und Pflegebedarf.
1 Voraussetzungen bei sehgeschädigten körperbehinderten Schulkindern
Die Entwicklung eines Kindes hängt sehr wesentlich von den Sinnesorganen ab. Beim Sehen, Hören, Tasten, Schmecken, Riechen lernt es seine Umwelt und auch sich selbst kennen. Fehlt eine dieser Empfindungen, dann entstehen zwangsläufig Lücken in der Vorstellungswelt. Durch die Körperbehinderung ist meist die Entwicklung und auch die Wahrnehmung eklatant eingeschränkt. Fällt darüber hinaus die Sehkraft weg bzw. ist stark eingeschränkt, können meist folgende Auswirkungen auf das Kind beobachtet werden:
- Das blinde Kind kann seinen Eltern oder den Geschwistern nichts „abgucken“. Dadurch fehlt der Anreiz, Bewegungen und auch Gebärden nachzuahmen.
- Impulse der Umwelt, Motivations- und Bewegungsanreize, die sich oft durch visuelle Eindrücke ergeben, fallen komplett weg.
- Die Kontakte zur Umwelt und den Mitmenschen sind schwieriger, wenn man diese nicht sieht. Mimik, Gestik sind für das Kind nicht sichtbar und fehlen auch im täglichen Miteinander. Das blinde Kind ist dadurch mehr auf sich bezogen und isoliert, verfällt oft in Eigenstimulation.
- Oft sind Minderwertigkeitsgefühle, Überforderung oder andere seelische Störungen bei ungünstigen Bedingungen nicht selten die Folge.
- Die Anreize, sich zu betätigen und zu bewegen, sind wesentlich geringer (Angst vor Neuem).
- Mobilität ist meist zusätzlich zur Körperbehinderung eingeschränkt, Orientierung äußerst schwierig.
- Das Kind ist meist auf Anreize von außen angewiesen. Fällt bei motorischen Einschränkungen die Möglichkeit weg zu tasten oder kommt es zu einer starken Einengung dieser Möglichkeit, wird es schwierig für das Kind, Gegenstände zu „begreifen“, eine Vorstellung über Gestalt, Größe und Umfang zu erhalten.
- Es seht nur geringe Spontanëität, Eigenaktivität und Selbstständigkeit hinsichtlich gezielter Lernaufgaben.
2 Die besondere Förderung
2.1 Grundsätze der Unterrichtsplanung
Zur umfassenden unterrichtlichen Förderung sehgeschädigter Körperbehinderter ist immer wieder intensiver Einzelunterricht erforderlich, in dem Angebote aus verschiedenen Sinnesbereichen gemacht werden.
Das Kind muss ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, aufeinander folgende Tasteindrücke als Gesamtheit zu erfahren und zu verstehen.
Somit muss bei der Vermittlung von Lerninhalten insbesondere beachtet werden, dass:
- Begriffe und Gegenstände mit vielen Sinnen erfahrbar gemacht werden,
- durch ständige Wiederholungsphasen das Gelernte zu festigen ist,
- der Unterricht ganzheitlich orientiert ist,
- mimische und gestische Signale versprachlicht werden,
- die Auseinandersetzung mit realen Gegenständen handelnd erfolgt,
- das Lernen in Kleingruppen erfolgt (idealerweise Einzelförderung).
Der Bedarf an Strukturierungshilfen bei sehgeschädigten Körperbehinderten geht über das normale Maß hinaus, so dass die Lehrkraft in ihrem Unterricht einen besonderen Stellenwert der Ordnung und Strukturierung zukommen lassen muss.
- Eine klar strukturierte Umwelt (räumlich und zeitlich) ist Grundvoraussetzung für die Orientierung.
- Die Beachtung von verlässlichen Ordnungskriterien ist unabdingbare Voraussetzung, um unangenehme Überraschungen oder auch Verletzungsrisiken zu vermeiden.
- Förderangebote müssen stets in ruhiger und reizarmer Umgebung an die SchülerInnen herangetragen werden.
- (Lern-)Situationen müssen sprachlich begleitet werden.
- Sehgeschädigte Kinder benötigen mehr Zeit als sehende.
- Visuelle Reize sollen möglichst nicht mit anderen Reizen (z.B. taktil oder auditiv) gekoppelt werden, da diese oft die visuellen dominieren.
2.2 Mobilität, Orientierung und Raumerfahrung
Grundlegende Voraussetzung zur Förderung der Orientierung und Mobilität ist die Fähigkeit und Bereitschaft zur selbstständigen Fortbewegung (gehend oder fahrend), Ausdauer und Koordination sowie die Fähigkeit zur Übertragung gelernter Muster.
Des Weiteren ist eine Schulung der Restsinne (Hören, Tasten, Riechen, Tiefensensibilität und Raumlage) für eine gesicherte Raumorientierung unabdingbar.
Das benötigt zur Orientierung in der Klasse/im Gebäude:
- markante, nicht veränderbare Punkte, die leicht zu finden und wieder zu erkennen sind (z.B. tastbare Kennzeichnung von Fächern, Stühlen, usw.)
- Hinweise, die das Erkennen der Raumlage vereinfachen (z.B. Tisch steht immer an der gleichen Stelle).
- Kind muss sich mit der Schulumgebung vertraut machen können, damit keine Ängste und Unsicherheiten entstehen.
- Kind benötigt immer wieder interessante Anreize im Klassenzimmer/Gebäude.
Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Kinder sollen aus versicherungstechnischen Gründen beim Verlassen des Schulgeländes (z.B. Unterrichtsgänge, Ausflüge) mit zwei Armbinden versehen werden.
3 Schulorganisatorische Aspekte für die pädagogische Arbeit
Die besonderen Bedürfnisse des skizzierten Personenkreises machen die Berücksichtigung besonderer schulorganisatorischer Aspekte notwendig:
3.1 Individuelle Bedürfnisse im Klassenunterricht
Die Vielschichtigkeit der Schädigung macht es erforderlich, dass die Förderung möglichst oft in 1:1-Situationen stattfindet. Unterrichtsstunden und Förderprogramme müssen so ausgearbeitet werden, dass die Bedürfnisse der Kinder Berücksichtigung finden. U.U. muss bei der Gestaltung des Stundenplanes hierauf Rücksicht genommen werden. Z.B. Besetzung innerhalb des Teams, zeitliche Verringerung der Unterrichtsstunde, ...
3.2 Einzelunterricht
Die Förderung in Einzelunterricht als Unterstützung bzw. als Begleitung des Klassenunterrichts ist notwendig, d.h. der Lehrerstellenbedarf der Klasse erhöht sich.
3.3 Mediale und räumliche Ausstattung (Lern- und Arbeitsmittel, Klassenraumgestaltung, Schulgestaltung)
Der geeignete Lernort muss die Bedingungen des Lernens mit Hilfe des Tastsinns erfüllen und eine optimale Nutzung des verbliebenen Sehvermögens ermöglichen, z.B. durch:
- vielfältige Angebote zum Bereich Low Vision (z.B. Lichtkoffer, Schwarzlicht, Materialien mit hohem visuellen Aufforderungscharakter),
- prägnante Gestaltung von Medien, Arbeits- und Hilfsmitteln,
- orthopädische Gestaltung des Arbeitsplatzes (mit ausreichend Lichteinfall),
- visuelle Hilfen (Lupen, Monokulare, Fernsehlesegeräte),
- Orientierungshilfen im Schulgebäude (z.B. in den Aufzügen).
3.4 Beratungsfunktion im Bereich der sehgeschädigten Körperbehinderten:
An der Regenbogenschule ist eine Lehrkraft mit dem Fach Blindenpädagogik eingestellt. Bei Bedarf berät diese Person bei Anfragen andere KollegInnen in Bezug auf individuelle Fördermöglichkeiten eines jeweiligen Kindes. Kollegiumsinterne Fortbildungen zur Förderung von sehgeschädigten Kindern und Jugendlichen werden angeboten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich fachkundige Unterstützung und Beratung durch die benachbarte Schule für Blinde und Sehbehinderte zu holen.