Rolle und Aufgaben der Lehrerkonferenz
(1) Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
(2) Die Lehrerkonferenz berat über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu Antrage an die Schulkonferenz richten.
(3) Die Lehrerkonferenz berät über die fachliche und pädagogische Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule; sie fördert die Zusammenarbeit der Lehrer bei der Gestaltung und Durchführung des Unterrichts und unterstützt den einzelnen Lehrer und den Schulleiter bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.
1. Grundsätze für die Unterrichts Verteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
2. Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3. Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
4. Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
5. Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
6. weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen.
(4) Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer für die Schulkonferenz. Gewählte sind verpflichtet, die Wahl anzunehmen, wenn nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Die Lehrerkonferenz kann auch pädagogische oder sozialpädagogische Fachkräfte wählen, die im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören.
(5) Die Lehrerkonferenz kann die Einrichtung von Teilkonferenzen beschließen und ihnen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ganz oder teilweise übertragen. § 67 Abs. 1 und 6 gilt entsprechend.
(6) Wenn die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz dies beschließen, bestellt die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen.
An der Lehrerkonferenz nehmen auf der Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten besonderer Formen der Mitwirkung an Förderschulen neben den Lehrerinnen und Lehrern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem (nicht-lehrenden) Bereich der Pflege und Therapie teil. Lehramtsanwärterinnen und - anwärter sind nach § 62 Absatz 9 Lehrerinnen und Lehrern gleichgestellt.
Wegen der Größe der Lehrerkonferenz werden die Konferenzthemen oft in Stufen- oder Fachkonferenzen im Delegationsverfahren bearbeitet bzw. vorbereitet. Nur dann liegen die Voraussetzungen arbeitsfähiger Gruppengrößen vor im Sinne einer sorgfältigen inhaltlichen Themenbearbeitung.
Ein wichtiges Prinzip in Großgruppen der Lehrerkonferenz stellt die Visualisierung als hilfreiches Instrument einer transparenten Meinungsbildung bis hin zum Abstimmungsprozess dar.
Große Bedeutung kommt einer guten Moderation zu, die einen Meinungsbildungsprozess ermöglichen soll, bei der alle zu Wort kommen können. Dabei ist ein ruhiger gut vorbereiteter Dialog hinführend zu einem abgewogenen Konsens anzustreben.
Unkomplizierte Informationen, die keiner weiteren Erläuterung bedürfen, sollen aus Ökonomie-Gründen schriftlich veröffentlicht werden. Evtl. doch entstehender Erläuterungs- oder Diskussionsbedarf dazu sollte vor einer Konferenz angemeldet werden. Das Lesen von Infos ist in jedem Fall verbindlich.
Kurzdarstellung
| eingerichtet durch Beschluss der Lehrerkonferenz (Schulgesetz & 68, Absatz 5) | |||
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Mitglieder: |
· |
alle Lehrerinnen und Lehrer, die in der betreffenden Stufe arbeiten |
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| · | je ein Therapeut bzw. eine Therapeutin der Stufe | ||
| · | Kolleginnen und Kollegen mit Einsatz in mehreren Stufen: entscheiden sich für eine Stufe (können jedoch auch an beiden Stufen teilnehmen) | ||
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Aufgabe: Beratung der Schulleitung in allen Angelegenheiten |
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| Vorsitzende(r) und Stellvertreter: | |||
| · | gewählt aus der Mitte der Mitglieder in geheimer Wahl (in Delegation durch Schulleitung) | ||
| · | Wahlperiode: möglichst mindestens zwei Jahre | ||
| · | zwei Ermäßigungsstunden (davon eine für die Leitungsteamsitzung) |
Aufgaben
das Profil der betreffenden Stufe erarbeiten
das Konzept der Stufe weiterentwickeln
methodische und didaktische Grundsätze auf der Grundlage des
Profils fortentwickeln und umsetzen
Vorschläge erarbeiten für stufenspezifische Lehr- und
Lernmittel sowie Fachräume
Vorschläge erarbeiten und umsetzen zur Innen-, Pausenhallen-
und Hofgestaltung
stufenbezogene Feste oder Feiern planen und durchführen
Zusammensetzung
Acht Mitglieder:
|
·
Grundstufe
·
Mittelstufe
·
Abschlussstufe
|
Aufgaben
|
·
Fragestellungen aus den Gremien erörtern und miteinander
vernetzen ·
Entwicklungen, Verbesserungsvorschläge, ministerielle
Vorgaben reflektieren und zur Bearbeitung weiterleiten ·
Anfragen, Anregungen, Kritik an die Mitglieder des
Leitungsteams reflektieren, bearbeiten oder zur Bearbeitung weiterleiten ·
Lehrer- und Schulkonferenzen vorbereiten ·
Anfragen von außen, Einladungen usw. beraten und ggf.
delegieren ·
Fragen zur Außenvertretung der Schule beraten ·
Beratung der Schulleitung in personellen Angelegenheiten
bzgl. Lehrereinsatz, Klassenbildung ·
Evaluation des Leitungsteams |
Durchlässigkeit und Transparenz der Arbeit
Gegenseitige
Loyalität, d.h. getroffene Entscheidungen werden von den Mitgliedern des
Leitungsteams mitgetragen
Weitergabe aller zur Entscheidung anliegenden
Angelegenheiten aus dem Leitungsteam an die jeweiligen Konferenzen,
Gremien und Abteilungen bzw. in das Leitungsteam
Protokollierung sowie Veröffentlichung
aller Themen und Ergebnisse der Leitungsteamsitzungen (Protokollmappe im
Lehrerzimmer)
Arbeitsweise
Das Leitungsteam trifft sich in der Regel einmal wöchentlich zur Beratung
Zur Rolle und den Aufgaben der Stufenleitung
Die
Stufenleitung ist gekoppelt an die Mitgliedschaft im Leitungsteam.
Es
besteht die Bereitschaft, sich fortzubilden in den Bereichen
Projektmanagement und Moderation innerhalb der ersten Monaten
(Fortbildungsveranstaltungen oder Bücher).
Loyalität
gegenüber Schulleitung
Es
besteht die Bereitschaft, Leitungsverantwortung für die Stufe zu übernehmen,
auch bei der Beratung und Gestaltung in personellen Fragen.
Die
Wahlperiode sollte mindestens zwei, maximal drei Jahre dauern.
Der
Mitarbeiterrat wird 1 x jährlich für 1 Schuljahr vom Kollegium in geheimer
Wahl gewählt.
Ihm gehören 4 LehrerInnen und ein(e) aus ihrem Kreis gewählte TherapeutIn
/ Kinderpflegerln an.
Der/Die Vorsitzende und sein/ihr Vertreter werden von den Mitgliedern aus ihrer
Mitte gewählt.
Der Mitarbeiterrat begrüßt/verabschiedet, beglückwünscht, kondoliert und beschenkt KollegInnen im Namen aller MitarbeiterInnen der Regenbogenschule bei folgenden Anlässen:
· Begrüßung neuer KollegInnen beim Dienstantritt (kleiner Blumengruß)
· Glückwünsche zu runden Geburtstagen
· Glückwünsche zur Hochzeit
· Glückwünsche zur Geburt eines Kollegium-Kindes
· Glückwünsche zum Dienstjubiläum
· Genesungsgrüße bei längerer Erkrankung
· Verabschiedung von KollegInnen - sowohl kurzfristig, mittelfristig, langfristig und bei Pensionierungen
· Glückwünsche zum 2. Lehrerexamen (LAA)
· Beileid in Trauerfällen bei nahe stehenden Familienmitgliedern (EhepartnerInnen/PartnerInnen, Kind)
Das Kollegium wird in einem Mitteilungsbuch über Freud- und Leidgrüße informiert.
Zur
Finanzierung von Glückwünschen und Geschenken unterhält der Mitarbeiterrat
eine Kasse.
An dieser Kasse werden alle fest angestellten MitarbeiterInnen beteiligt aus
· Unterricht
· Therapie/Pflege
· Büro
· Küche
· Technik (Hausmeister der Schule)
In der Regel wird zu Beginn eines neuen Schuljahres ein Betrag von 10 € eingesammelt.
Je nach Belastung der Kasse muss evtl. ein 2. Mal Geld eingesammelt werden. Am Ende eines jeden Schuljahres werden in der letzten Gesamtkonferenz die entstandenen Kosten aufgeführt.
Innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Aufgabenbereiche versuchen wir im Mitarbeiterrat in verschiedenen Problemlagen Hilfestellungen zu geben, wobei wir uns bemühen, eine faire, würdige und unparteiische Problembearbeitung vorzunehmen.
1. Der Mitarbeiterrat „berät den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrer“ - nach Schulgesetz § 69 Absatz 2
− SchulleiterIn kann sich mit dem Mitarbeiterrat bzgl. der Angelegenheiten der Lehrer beraten.
Grundlage der Beratung: Unabhängigkeit und Nicht-Parteilichkeit gegenüber allen Gremien und Personen der Schule.
− Position des Mitarbeiterrates: Welche Hilfen können wir an unserer Schule anbieten? - Einbehaltung des richtigen Weges
− Evtl. Einschalten oder Anfragen weiterer Beratungsstellen
2. Der Mitarbeiterrat „vermittelt auf Wunsch in ... dienstlichen Angelegenheiten“ der Lehrerinnen und Lehrer – Schulgesetz § 69 Abs. 2
− Der Mitarbeiterrat kann von einzelnen KollegInnen in dienstlichen Angelegenheiten um Vermittlung oder Beratung gebeten werden.
− Streng vertraulich
− Klärende, unterstützende und unabhängige Arbeit des Mitarbeiterrates mit Grundposition: Welche Hilfen können wir an unserer Schule anbieten?
− Weiterbearbeitung oder bei Bedarf Einschaltung weiterer Stellen nur in Absprache
3. Über diese im Schulmitwirkungsgesetz geregelten Aufgabenbereiche hinaus möchten wir dort, wo wir deutlichen Handlungsbedarf wahrnehmen und erkennen, aus eigener Initiative im Sinne unseres Auftrages aktiv werden.
C: Neue Aufgabe des Mitarbeiterrates - Schulgesetz § 69 Absatz 3
„Bei Einstellungen in befristete Arbeitsverhältnisse zur Sicherung eines unvorhersehbaren Vertretungsunterrichtes ist die Zustimmung des Lehrerrates erforderlich.“
− Damit übernimmt der
Mitarbeiterrat einen Aufgabenbereich der Personalvertretung, für
deren Beteiligung formale Anforderungen vorliegen
(kurzfristige, unvorhersehbare Erkrankung - befristetes Arbeitsverhältnis
- Beschäftigung nicht über das Schuljahresende hinaus - etc).
Rolle und Aufgaben der Qualitätsmanagement - Gruppe
Die Qualitätsmanagement-Gruppe übernimmt die Aufgabe der Koordination und Steuerung des gesamtschulischen Entwicklungsprozesses. Sie besteht zzt. aus vier Sonderschullehrerinnen, einer Fachlehrerin, der leitenden Therapeutin und der Schulleiterin. Eine Lehrerin ist die Sprecherin der Gruppe.
Die Qualitätsmanagement-Gruppe ist in fünf Handlungsfeldern aktiv:
q Sie organisiert die Zielklärung für den schulischen Entwicklungsprozess; d.h. sie organisiert und moderiert die Auseinandersetzung der Schule, des Kollegiums um die Ziele, die als Schule verfolgt werden. Dabei achtet sie auf eine realistische und konkrete Zielformulierung.
q Sie organisiert, plant und strukturiert den Ablauf des Schulentwicklungsprozesses.
q Sie sichert den Informationsfluss innerhalb der Schule und stellt Transparenz her über ihre eigene Arbeit und über den Stand der schulischen Entwicklung.
q Sie durchläuft einen Teamentwicklungsprozess und ist mit dieser Erfahrung in der Lage, Teamentwicklung innerhalb des Kollegiums zu unterstützen.
q Sie entwickelt sich zu einem kompetenten Moderations- und Präsentationsteam. Techniken und Instrumente der Moderation und Präsentation gehören zu ihrem Handwerkszeug.
Aufgaben
der Schulkonferenz
an
der Regenbogenschule
Einleitung
Die Schulkonferenz hat im Rahmen der Schulmitwirkung eine entscheidende Bedeutung. Sie ist für viele wichtige Bereiche der Gestaltung des Schullebens das entscheidungstragende Gremium.
Einzelne Aspekte der Organisation, zur Zusammensetzung, den Aufgaben und Grenzen der Mitwirkung der Schulkonferenz sind im Schulgesetz geregelt: §§ 65 – 67 sowie § 75 Absatz 1.
Das Ziel der Mitwirkung besteht darin, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken.
Diese gemeinsame Übernahme der Verantwortung für die Bildung und Erziehung erfordert, dass das Zusammenwirken der am Schulleben Beteiligten partnerschaftlich und vertrauensvoll geschieht (§ 65 Schulgesetz).
Auf der Grundlage des Schulgesetzes § 75, Absatz 1 setzt sich die Schulkonferenz an der Regenbogenschule abweichend von der in § 66 Schulgesetz festgelegten Regelung aus 6 gewählten Mitgliedern zusammen.
Im Einzelnen werden 2 Lehrervertreterlnnen, zwei Elternvertrerlnnen, ein(e) Vertreterln der Therapie sowie ein(e) Schülervertreterln gewählt.
Die Vertreterlnnen der Lehrerlnnen und Therapeutlnnen werden in der Gesamtkonferenz (in der Regel in der letzten Konferenz eines Schuljahres mit Wirkung für das nächste Schuljahr), die Vertreterlnnen der Erziehungsberechtigten von der Schulpflegschaft (Anfang des Schuljahres) und die Vertreter der Schülerlnnen vom Schülerrat (Anfang des Schuljahres) für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und Schülerrat wählen zu allen gewählten Vertreterlnnen jeweils eine(n) Stellvertreterln.
Die gewählten Vertreterinnen / Vertreter sind verpflichtet, die Wahl anzunehmen es sei denn, dass ein wichtiger Grund vorliegt (dies entscheidet letztendlich das Schulamt).
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, der/die Vorsitzende der Schulpflegschaft sowie der Schülersprecher bzw. die Schülersprecherin sind geborene Mitglieder der Schulkonferenz. Der Schulträgervertreter wird eingeladen und erhält das Protokoll.
Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin hat den Vorsitz der Schulkonferenz. Er/Sie hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Er/Sie hat jedoch ebenso wie im Falle seiner/ihrer Verhinderung ihr ständiger Stellvertreter kein ihre Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit in der Schulkonferenz ihre Stimme den Ausschlag.
Der/die stellvertretende SchulleiterIn nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Der/die von den Schülerlnnen gewählte Verbindungslehrerln nimmt als beratendes Mitglied an der Schulkonferenz teil.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind sehr umfangreich und haben eine große Bedeutung für die Gestaltung des Schullebens.
Im Einzelnen sind die Aufgaben in § 65 Schulgesetz geregelt (im Folgenden haben wir nur die für die Regenbogenschule relevanten Aufgaben aufgelistet):
q Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
q Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a. in folgenden Angelegenheiten:
· Schulprogramm (§ 3 Abs. 2),
· Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 3),
· Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern (§ 4 Abs. 3, § 5, § 9 Abs. 3),
· Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. 2),
· Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2) sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
· Organisation der Schuleingangsphase (§ 11 Abs. 2 und 3),
· Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen {§ 29 Abs. 2),
· Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind {§ 96),
· Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5),
· Information und Beratung (§ 44),
· Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (§ 49 Abs. 2),
· Wirtschaftliche Betätigung (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. 1),
· Schulhaushalt (§ 59 Abs. 7),
· besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
· Mitwirkung beim Schulträger (§. 76),
· Erlass einer Schulordnung,
· Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot (§ 54 Abs. 5).
· Einrichtung
In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, entscheidet der Schulleiter gemeinsam mit je einer von der Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewählten Vertretung der in der Schulkonferenz vertretenen Gruppen. Die Mitglieder der Schulkonferenz sind darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen (Schulgesetz & 67 Absatz 4).
Grundlagen und Bezüge zur Rolle und den Aufgaben einer Schulleitung finden sich an verschiedenen Stellen in Gesetzen, Erlassen, Veröffentlichungen. Genannt seien hier:
- Schulgesetz & 59
- ADO §§ 18 - 30
- Schrift des Ministeriums: MSWWF (November 1999), Anforderungsprofile Schulleitung, Seminarleitung, Schulaufsicht, SS 6 – 10
An der Regenbogenschule verpflichtet sich die Schulleitung dem gemeinsamen Leitbild. Im Selbstverständnis der Schulleitung steht daher das Streben nach einer möglichst optimalen Förderung der Schülerinnen und Schüler unserer Schule an erster Stelle. Dazu gehören an der Regenbogenschule als Besonderheit die Sicherstellung und Gewährleistung sowie die Weiterentwicklung und Integration von Pflege, Therapie, Erziehung und Unterricht. Die Umsetzung geschieht gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen sowie den Eltern als den wichtigsten Partnern in der Bildungsarbeit für die Kinder und Jugendlichen unserer Schule.
Die Schulleitung fördert und fordert bei allen Kolleginnen und Kollegen eine weitest mögliche Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in der Tagesarbeit, bei der Entwicklung von Zielen für die Bildungsarbeit mit dem einzelnen Kind, für die Lerngruppe und für die gesamte Schülerschaft.
Die Schulleitung
> unterstützt die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen durch
- Respekt und Achtung der Individualität jeder einzelnen Kollegin und jedes einzelnen Kollegen
- dialogische und partnerschaftliche Arbeitsweisen
- Transparenz und Klarheit in den Vorgaben, gestuften Entscheidungsgängen und der letztlichen Gesamtverantwortung
- die gemeinsame (Weiter-)Entwicklung schulinterner Arbeits- und Organisationsstrukturen
- Maßnahmen zur Fortbildung, Qualifizierung und fachlichen Innovation
- eine effiziente und entlastende Administration
- Motivation, Anerkennung und Mitverantwortung für das kollegiale Miteinander
- die Beachtung der Fürsorgeverpflichtung gegenüber dem / der Einzelnen
> nimmt die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder ernst durch
- regelmäßige Information der Eltern über die aktuelle Schulsituation und perspektivische Entwicklungen
- einen möglichst weitgehenden Einbezug der Mitwirkungsrechte / -pflichten der Eltern in der Bildungsarbeit
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Eltern in der Gremienarbeit
- Ausgleich unterschiedlicher Interessen zwischen den Eltern
- Unterstützung von Elterninteressen auch über den schulischen Rahmen hinaus
> kooperiert mit Schulaufsicht und Schulträger
- bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die schulische Arbeit (Sach- und Personalressourcen)
- mit Verantwortung für einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz
- bei der Wahrung der Interessen der einzelnen Kollegin und des einzelnen Kollegen sowie der gesamten Schule
> ist offen für Innovationen, bringt Ideen und richtungsweisende Entwicklungen in die Schule ein
> nimmt Mitverantwortung wahr in der Umsetzung gesellschaftlicher und politischer Anforderungen in der Schule
> fordert von allen Kolleginnen und Kollegen
- ein hohes Maß an Engagement, Eigenverantwortung und Umsicht für die Schule insgesamt
- Bereitschaft zur Verlässlichkeit, zur Kooperation und zur Offenheit auch in kritischen Situationen
- permanente Anstrengungen für die persönliche Fortbildung und die konzeptionelle Weiterentwicklung der schulischen Arbeit
- Loyalität gegenüber getroffenen Entscheidungen, die gemeinsam umzusetzen sind
> überträgt im Einzelfall / nach Absprache Schulleitungsaufgaben auf geeignete KollegInnen
> steht für vertiefende Beratungen mit Kolleginnen und Kollegen und Eltern zur Verfügung
> moderiert bei unterschiedlichen Zielvorstellungen und Interessenlagen
> erhält sich unmittelbare Zugänge zur pädagogischen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern durch Erteilung von Unterricht
> kooperiert im Binnenverhältnis zwischen Schulleiter und Stellvertreter
- in partnerschaftlicher Arbeit unter Anstrebung konsensualer Entscheidungen
- auf der Grundlage einer internen Geschäftsordnung (siehe Anlage), welche die – neben der Vertretung bei Abwesenheit – jeweils selbstständig wahrgenommenen Aufgabenfelder umreißt
> nutzt das Sekretariat
- zur Aufgabenentlastung
- für den Aufbau und Erhalt guter interner Kommunikationsstrukturen
- für eine schnelle Informationsweitergabe
- für unbürokratische Koordination
- zur selbstständigen Erledigung insbesondere ständig wiederkehrender Aufgaben im Rahmen verabredeter Vorgaben, die an das Sekretariat übertragen werden
> bildet sich selber regelmäßig fort in
- pädagogischen
- schulpolitischen
- administrativen/schulrechtlichen Angelegenheiten