Arbeit mit schwierigen Schülerinnen und Schülern
Die Zusammensetzung der Schülerschaft an der Regenbogenschule weist wie auch in den meisten anderen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in NRW folgende Merkmale auf:
· Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler hat Lernbeeinträchtigungen.
· Der Anteil der Sch. ohne oder nur mit geringen Lernbeeinträchtigungen ist rückläufig.
· Der Anteil der Sch. mit einer geistigen Behinderung sowie der schwerstmehrfach-behinderten Sch. ist konstant hoch.
Neben der Förderung dieser Schülerschaft sind die Mitarbeiter in den letzten Jahren mit einer steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern konfrontiert, welche ein deutlich erhöhtes Maß an besonderer Aufmerksamkeit und Betreuung erfordern. Im Folgenden werden die speziell notwendigen Maßnahmen aufgeführt und näher erläutert. Die Förderung autistischer SchülerInnen wird in einem eigenen Kapitel behandelt.


Folgende Schritte müssen eingeleitet werden, falls ein Schüler nur noch mit Hilfe ständiger 1:1-Betreuung (Integrationshelfer/Schulbegleiter) am Schulleben Teil nehmen kann.
ð genaue Dokumentation der Situationen, die die Notwendigkeit des Einsatzes eines Integrationsbetreuers begründen
ð Gespräch mit Schulleitung und Eltern: Sensibilisierung und Mobilisierung
ð Vorstellung des Schülers / der Schülerin beim Schularzt: spricht Empfehlung zum Einsatz eines Integrationshelfers aus
ð Beantragung eines Integrationshelfers beim örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialämter): Den Antrag stellen die Eltern. Zugrunde liegt das Bundessozialhilfegesetz (BHG).
ð Anstellungsträger: In der Regel ist der LWL als unser Schulträger gleichzeitig Anstellungsträger für die Maßnahme. In manchen Fällen kommen auch andere mögliche Träger in Frage, z.B. das DRK, die Ambulanten Dienste, der Caritas Verband etc.
ð Anstellungsträger schreibt Stelle aus.
Folgendes neue Konzept zum Einsatz von Integrationshelfern an unserer Schule wurde in Zusammenarbeit mit dem LWL und den Sozialämtern angebahnt:
n Der Schule wird ein Pool von Betreuungskräften bewilligt, der sich nach der Anzahl der beantragten Integrationshelfer richtet.
n Die Entscheidung darüber, welcher Helfer für welchen Schüler / welche Schülerin zuständig ist, trifft die Schule.
n Anstellungsträger ist der LWL.
Vorteile: Bei Ausfall eines Helfers z.B. durch Krankheit kann einer der anderen Helfer einspringen, denn er ist nicht mehr an die Betreuung eines bestimmten Kindes gebunden. Kapazitäten können so effektiver genutzt werden.
ð Förderpläne: s. Kapitel "Förderung schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler"
ð Spiegeln: Eine beschreibende Rückmeldung über den angemessen Anteil des Verhaltens, sollte
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möglichst folgende 3 Teile beinhalten: |
- Beschreibung des Verhaltens - Erinnerung an Fortschritte und Bestätigung - Aufrechterhaltung der Anforderung |
ð Regeln: Bei der Aufstellung von Regeln sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
n Gebote nicht Verbote aufstellen
n Regeln einfach, konkret und bildhaft beschreiben
n beobachtbares Verhalten beschreiben
n kurze, schlicht Hauptsätze verwenden
n kein: „versuchen“, „sollen“, etc benutzen
n mit „ich/wir“ beginnen, nicht mit dem unpersönlichen „man“.
n Regeln gelten sowohl für Schüler als auch für Lehrer
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ð Rituale: Rituale können Sicherheit und Orientierung bieten: |
in der Zeit im Raum in der Abfolge in Krisen (Streit-Schlichtung) bei besonderen Anlässen |
ð Umlenken/Umgestalten: Aufmerksamkeit umlenken, zur Aufgabe zurück führen und. Situationen / Anforderungen umgestalten bevor Problemverhalten auftritt. Wichtig! Erste Anzeichen wahrnehmen und darauf reagieren, ob ein Schüler unsicher wird, sich überfordert fühlt, sich langweilt, frustriert ist.
ð Grenzen setzen: Grenze möglichst früh setzen („Ich will, dass du ... tust“), bevor sie zur Drohung wird und das Kind in eine unterlegene Position bringt oder der Konflikt sich bereits hochgeschraubt hat. Der Lehrer sollte distanziert bleiben und möglichst nicht aus Ärger oder persönlicher Verletztheit handeln.
In einer Konfrontation sollten die Konsequenzen aufgezeigt werden. Neben der negativen Folge sollte auch die positive Folge genannt werden, wenn sich der Schüler für angemessenes Verhalten entscheidet. Die grundlegende Wertschätzung des Schülers durch den Lehrer sollte immer zum Ausdruck kommen.
Hilfen bei der Grenz-Setzung können sein:
- Erinnerung an die Regel
- Aus-Zeit (möglichst früh, so dass sie als Hilfe erlebt wird)
- ritualisierte Grenz-Setzung (Schimpf-Platz, auf den der Lehrer geht. Nicht zu häufig benutzen!)
ð Konfliktgespräch: folgende Schrittfolge wird vorgeschlagen.
n Situation strukturieren: sich Zeit nehmen, geeigneten Ort wählen, Gefühle spiegeln, noch nicht über Vorfall reden.
n Gesprächseröffnung: Beschreibung des äußeren Ablaufs der Krisensituation so, wie der Schüler es wahrgenommen hat. Der Lehrer / die Lehrerin sollte die eigene Wahrnehmung nicht „korrigierend“ einsetzen.
n Herausfinden des zentralen Problempunktes: Das Verhalten des Schülers steht mit seinen Gefühlen und Ängsten in Verbindung. Diese Verbindung ist der zentrale Problempunkt, den es gilt in Erfahrung zu bringen.
n Eine Lösung finden, die auf - für den Schüler – wichtigen Werten basiert: Hier können Fragen helfen wie: „Was wolltest / willst du erreichen? Wie kannst du dieses Ziel besser erreichen? Auf für alle Beteiligten annehmbare Weise? Was gewinnst du dabei? ...“ Wichtig: Der Schüler sollte die Lösung wirklich als „seine“ erleben.
n Den Erfolg der Lösung planen: Mit dem Schüler durcharbeiten, was passieren wird, wenn der Lösungsschritt beschritten wird. Wie werden sich die anderen verhalten? Wie werde ich mich fühlen und was fühlen die anderen? Hier können Rollenspiele helfen.
n Rückkehr in die Gruppe vorbereiten
vgl. Marita Bergsson / Heide Luckfield, Umgang mit „schwierigen“ Kindern, Berlin 1998
1) Die Eltern sind zu einem großen Teil nicht in der Lage, ihre Probleme im Umgang mit ihren Kindern konkret zu benennen und / oder ein eigenes schlüssiges Erziehungskonzept / - handeln zu benennen.
Ziel:
Eine enge Einbindung der Eltern in den Förderalltag der Schule als fester Bestandteil des Konzeptes: Lösungsorientierte Elternarbeit / Eltern als Partner.
Eltern nehmen möglicherweise an Erziehungs-/ Konfliktsituationen in der Schule teil, um gemeinsam mit den Mitarbeitern der Schule über diese Situationen zu reden. Bei den Eltern sollen durch diese intensive Erziehungsbegleitung neue Denkprozesse/ neue Handlungsressourcen in Gang gesetzt werden. Die Eigenverantwortung wird gestärkt, wenn Eltern in einem „offenen Gespräch“ über ihre Not/ Misserfolge reden können.
2) Positives Erleben statt Resignation
Zentrales Moment in der Elternarbeit sollte das Interesse für die Dinge sein, die „gut funktionieren“.
Ziel:
- Möglicher Transfer auf andere Problembereiche
- Gemeinsam mit den Eltern kleine und größere Verhaltensziele entdecken, die in der Schule und im häuslichen Rahmen umgesetzt werden können.
3) Entlastung statt Konfrontation
Die Eltern stehen unter großem Druck, weil ihre Kinder (schon im Kindergarten/ in der Nachbarschaft) in der Schule immer wieder negativ auffallen.
Ziel:
Nicht nur mit Problemen und Negativ- Meldungen an Eltern wenden, da die Eltern dann nur auf diese Vorgaben reagieren (müssen). Einen Entlastungseffekt bringt der regelmäßige Kontakt zwischen Schule und Elternhaus. Er ermöglicht eine Vertrauensbasis und gemeinsames „positives Nachdenken“, fördert die Bereitschaft zur Kooperation für konkrete Pläne und Ziele.
vgl. Stephan Ellinger, Lösungsorientierte Elternarbeit in der Ganztagsschule, in: Zeitschrift für Heilpädagogik 12/2002, S. 486 – 493