Regeln erleichtern das Zusammenleben
Regeln, die uns helfen, dass alle
sich in der Schule wohl fühlen
- Wir verhalten uns anderen gegenüber
rücksichtsvoll und ohne Gewalt und wollen nichts tun, was andere verletzt,
ihnen weh tut oder Angst macht.
- Wir wollen alle als Personen
mit eigenen Wünschen und Interessen ernst nehmen und nichts tun, was einen
anderen beleidigen oder kränken kann.
- Wir wollen anderen beim Lernen
und beim Spielen helfen und sie unterstützen.
- Wir behandeln die Sachen der
anderen und der Schule sorgfältig.
- Wir wollen, dass jeder in der
Schule in Ruhe und mit Erfolg lernen kann und verhalten uns daher so, dass
niemand bei seiner Tätigkeit gestört wird.
- Wir achten in der Pause auf andere
Kinder. Niemand darf beim Spielen gefährdet, belästigt oder verletzt werden.
Regeln, die uns helfen, dass alle
sich in der Klasse wohl fühlen
Jede Klasse hat individuelle Regeln,
die
- mit den Kindern besprochen werden,
- für die Kinder einsichtig sind,
- je nach Altersstufe von den Kinder
zunehmend eigenständiger aufgestellt werden.
Jedes Kind sollte sich bemühen, die
Vereinbarungen der Klassengemeinschaft einzuhalten.
Regeln, die sich aus der Fürsorgepflicht
der Schule ergeben
- Vor 8.00 Uhr betritt kein Kind
das Schulgebäude.
- In der Pause gehen die Kinder
auf den Schulhof. (Ausnahme: Regenpause)
- In Regenpausen bleiben alle Kinder
in den Klassen und toben nicht auf den Fluren herum.
- Kein Kind darf das Schulgelände
verlassen.
- Auf dem gesamten Schulgelände
darf während der Unterrichtszeit nicht Fahrrad (Roller, Inliner, Skateboard)
gefahren werden.
- Schuleingang ist immer und
für alle die Schlautstiege.
Regeln, die im Schulalltag notwendig
sind
- Sachbeschädigungen werden dem
Lehrer oder dem Sekretariat gemeldet, damit der Schaden behoben werden kann.
Für mutwillig verursachte Schäden muss der betreffende Schüler aufkommen.
- Ausgeliehene Schulbücher werden
sofort eingebunden. Beschädigte und verlorene Bücher müssen ersetzt werden.
- Im Krankheitsfall muss spätestens
am 3. Schultag eine schriftliche Entschuldigung eingereicht werden. Am 1.
Fehltag bitten wir jedoch um eine kurze Benachrichtigung (Nachbarkind oder
Anruf im Sekretariat).
- Beurlaubungen können nur aus
wichtigen Gründen erfolgen. Sie sollten rechtzeitig und schriftlich beantragt
werden.
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letzte Änderung
1.3.2001
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