Münster, 12.03.08 - P r e s s e m i t t e i l u n g - An die Lokalredaktion ödp solidarisiert sich mit Verkaufspersonal .
Bereits vor drei Jahren hat die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) die jetzt wieder aktuell im Münsterschen Rat aufgelegte Vorlage zur „Ergänzung der Leitlinien zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufsonntagen nach dem Ladenschlussgesetz“ nicht zugestimmt.
gez. Michael Krapp
„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren ! Man könnte glauben, bei dieser Vorlage über das „Offenhalten von Verkaufstellen“ handele es sich ja NUR um
Nun – wie das Wort „Verkaufssonntag“ schon sagt – und diesen Begriff finden wir gleich in der Vorlage 27 auch noch mal – der Sonntag wird hier im wahrsten Sinne des Wortes verkauft! Aus diesem Grunde hat die ödp bisher allen Vorlagen – was verkaufsoffene Sonntage angeht – seid dem ich im Rat bin – nicht zugestimmt! Denn im Artikel 139 i. V. m. 140 des Grundgesetzes steht doch deutlich: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Was das heißt, brauche ich Ihnen hier nicht näher erläutern. Da frage ich mich aber allen Ernstes, wie kann eine Landesregierung über das Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten das Grundgesetz dermaßen aushebeln?! Da frage ich mich, wie können wir das auf kommunaler Ebene akzeptieren?! Zumal es mich doch etwas befremdet, wenn in dieser Vorlage auf Seite 2 – ganz unten – steht: … die Sozialpartner wie Kirchen und Gewerkschaften … seien informiert worden – jedoch in den Leitlinien zu diesem Thema – beschlossen vom Rat mit der Vorlage 691 aus 2005 (Seite 4) gibt vor, „…Stellungnahmen der Sozialpartner sind einzuholen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen…“ Das scheint hier ja gar nicht der Fall gewesen zu sein! Da zieht die ödp nicht mit – das scheint mir ja quasi ein doppelter Betrug am Bürger zu sein! Meine Damen und Herren ! Zur Arbeitsruhe an Sonntagen dürfen – nach Auffassung der ödp – nur Ausnahmen zugelassen werden, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen; hierzu zählt beispielsweise die Feuerwehr, Polizei und Krankenversorgung. Ansonsten können wir es nicht zulassen, dass nur aus Profitsucht die Ladenöffnungszeiten aufgeweicht werden. Das kann auch nicht mit einem Einzelhandelskonzept – an dem ich übrigens nicht mitgewirkt habe – begründet werden. Nicht nur dass - in meinen Augen - die Arbeitnehmer die Leidtragenden sind, nein auch die Familien, die ja oft nur am Wochenende zusammen sein können, werden belastet. Da will man die Tarife nicht erhöhen, die Arbeitszeit verlängern – und auch noch sonntags arbeiten lassen. Wo soll das den hinführen – etwa zu mehr Konsumrausch. Nein ich glaube eher zu mehr Politikverdrossenheit. Und ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das macht der einfache Arbeiter, der Facharbeiter oder Ingenieur nicht mehr lange mit. Und die CDU muss nicht glauben, dass das unbeschadet an euch vorüber geht. Auch der christliche Wähler merkt über kurz oder lang, dass es euch nicht um ethische Wertmaßstäbe – auch in eurer Wirtschaftspolitik – geht, sondern darum das der Rubel rollt. So eine Wirtschaftshörigkeit habe ich in Münster schon lange nicht mehr erlebt. Mit Straßenfesten oder dem Send auf dem Hindenburgplatz sind die geplanten Verkaufsonntage nicht zu begründen. Übrigens: Wenn im Mai die Vorlage zum verkaufsoffenen 1. Adventssonntag kommt, werde ich in dieser Sache noch etwas deutlicher werden müssen. Ja – zu diesem Thema gibt’s dann gleich zum TOP 27 noch mehr von mir zu hören. Ich lehne auf jeden Fall diese Vorlage kategorisch ab.“ zur Vorlage 27/2008: „Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren ! Bei dieser Vorlage geht es ja um die „Ergänzung der Leitlinien zur Genehmigungspraxis bei Verkaufsonntagen“. Den Begriff, den ich so liebe, das habe ich ja vorhin deutlich gemacht „Verkaufsonntage“. Diese Leitlinie habe ich im Jahr 2005 nicht unterstützt. Und auch hier bei der Ergänzung macht die ödp nicht mit! Und zwar aus folgenden drei Gründen:
So möchte ich mal vermitteln, oder es den Herrschaften von der CDU und der SPD etwas leichter bei ihrer Entscheidung machen: Ich appelliere an Ihr christliches (CDU) und Ihr soziales Gewissen (SPD) und wünsche mir, dass Sie sich mir anschließen und diese Vorlage ablehnen. – Vielen Dank –“
In den letzten Tagen konnte ich lesen, es wäre eine Gewissensentscheidung bei den Parteien im Rat, die Ladenöffnungszeit am 1. Adventssonntag zuzulassen. Dieses wird aber erst in der Ratssitzung im Mai entschieden. Es wurde suggeriert, die Sonntagsöffnungszeiten werden gewissenhaft behandelt. Anscheinend wurde in der Ratssitzung am Mittwoch, 12. März die Entscheidung, an Sendsonntagen die Geschäfte zu öffnen, von den meisten Parteien ohne Gewissenprüfung abgestimmt. Die Fraktionen CDU/ FDP, SPD und Grüne haben für eine Aufweichung der Ladenöffnungszeiten gestimmt. Dagegen hat sich die ÖDP aus christlichen und sozialen Gründen grundsätzlich gegen die Öffnung an Sonntagen entschieden. Durch die Öffnung der Innenstadtgeschäfte werden andere Einkaufszonen – insbesondere solche der wohnortnahen Versorgung deutlich benachteiligt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Innenstadt an Sendsonntagen geöffnet werde. Hier bestehe keine enge räumliche Verbindung zwischen dem Volksfest und der Innenstadt, die eine entsprechende Privilegierung der Innenstadt nachvollziehbar erscheinen lasse. Durch die Sonntagsöffnung von Geschäften wird der Schutz des Sonntags weiter zurückgedrängt. Für die Beschäftigten und deren Familien werden so mehrere Wochenenden im Jahr zerstört. Nach Art. 140 des Grundgesetzes unseres Landes ist der Sonntag ein Tag der Ruhe und Besinnung. Als lebenswerteste Stadt der Welt hatte Münster die Chance, ein Zeichen zu setzen und damit gesellschaftspolitisch und nicht wirtschaftspolitisch zu handeln.
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