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UWG-MS und ödp Fraktionsgemeinschaft
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P r e s s e m i t t e i l u n g -
Münster, 23.11.2006
Pressekonferenz vom 23.11.2006
Zum Thema: Schulentwicklungsplan (SEP) der Stadt Münster
Die Ratsfraktion UWG-MS/ödp lehnen den Schulentwicklungsplan (SEP) in der vorgeschlagenen Form ab, insbesondere erzwingen die demografischen Prognosen derzeit keine Schulschließungen, vor allen Dingen nicht im gymnasialen Bereich.
Nach der Prognose steigen die Schülerzahlen in Gymnasien bis 2012 an und bleiben, soweit derzeit bis 2016 überschrieben, dann auf gleich hohem Nievau. Mit einem langsamen Abnehmen ist etwa ab 2019 zu rechnen, wenn die jetzt rückläufigen Grundschüler die Gymnasien erreichen. Der SEP darf nur auf mittelfristigen Prognosen beruhen, § 80 Abs. 5 Nrn. 2 und 3 Schulg.
Grund der Schließung des Schlaun-Gymnasiums ist nicht die Prognose, sondern die von Rösner empfohlene Gründung großer Schulsysteme, um eine größere Differenzierung bei der Kurswahl und bessere Fördermöglichkeiten zu erreichen. Hintergrund des größeren Stein-Gymnasiums war nicht die Begründung eines größeren Systems im Rösnerschen Sinn, sondern das große Einzugsgebiet.
Anders benötigt das Annette-Gymnasiums jetzt mehr Räume für das erwünschte, größere Schulsystem; ein solches System lehnen UWG-MS/ödp derzeit ab.
Bedingt durch das Zentralabitur und das Schulgesetz werden Grund- und Leistungskurse abgeschafft und die Fächerwahl durch festgelegte Abiturfächer eingeschränkt. Wir gehen davon aus, dass alle Gymnasien mit 3 Zügen das Fächerangebot vorhalten können. Von dieser Seite her ist ein größeres Raumangebot in Frage zu stellen.
Das Schulgesetz fordert, dass „sitzenbleiben“ die Seltenheit wird, also sowohl schwächere, aber auch begabte Schüler, besser gefördert werden sollen. Ob die Förderung in Gruppen bzw. „Klassen“ erfolgt, bleibt der Schule überlassen. Wir bezeifeln, dass die Bildung von Förderklassen der richtige Weg ist. Im übrigen wäre in diesem Bereich auch eine Kooperation des Schlaun- mit dem Ratsgymnasium denkbar.
Ein weiterer, wesentlicher Grund gegen die Schlaun-Schließung:
Wegen der Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre befinden sich Gymnasien im Umbruch. Durch Verkürzung der Stufe Sk. I von 6 auf 5 Jahre gibt es ab Klasse 5, wahlweise ab Klasse 6, Paralleljahrgänge mit unterschiedlichen Lehrplänen bis zum Abitur, so dass im Jahr 2012 bis 2013 die doppelte Anzahl von Schülern das Abitur ablegen. Im jetzt 4-zügigen Annette-Gymnasium wären dieses ca. 250, am Schlaun-Gymnasium immerhin noch ca. 150-180 Schüler. Auch wenn man die Abiturprüfungen halbjährlich auseinander zöge, verbliebe in diesen Jahren ein riesiger Schülerberg. In diese Zeit der Umstellung hinein sollten keine Änderungen der gymnasialen Schulsysteme wie Schließungen erfolgen. Erst wenn die jetzt neu einzuschulenden Schüler der Gymnasien nach 12 Jahren ihr Abitur ablegen, wird sich zeigen können, ob erfolgreichere Abiturienten aus großen oder kleinen Schulsystemen kommen. Das ist dann wegen des Zentralabiturs möglich und die Zeit, zu der Gymnasien aus demografischen Gründen evtl. zusammen zu legen wären.
Unter den gegenwärtigen Bedingungen, nämlich der Reform der Gymnasien durch das Schulgesetz, halten UWG-MS/ödp gegenüber Eltern, Schülern und Lehrern das Auslaufen des Schlaun-Gymnasiums für unverantwortbar.
Die Schließung der Wartburgschule wird abgelehnt:
Die Stärkung von Hauptschulen wird bundes- und landespolitisch gefordert. Der Rückgang von Schülern ist durch Bildung kleinerer Klassen aufzufangen, Ganztagsschule unverzichtbar bei günstigster Verkehrsanbindung.
Verlagerung Aegidii-/Ludgeri-Grundschule:
Hier liegt noch kein schlüssiges Konzept vor.
Wir lehnen den Schulweg über den Ludgerikreisel ab.
Elternwillen nach Aufhebung der Schuleinzugsbereiche bleibt abzuwarten.
Einzige Innenstadtschule!
Der SEP verletzt nach Auffassung von UWG-MS/ödp das Schulgesetz. Es fordert vor Schulschließungen rechtzeitige (neu im Schulgesetz) Beteiligung von Schulen.
Beteiligen heißt für uns: In Überlegungen einbeziehen. Das ist bei allen drei Schulen nicht der Fall gewesen. So ist z. B. Frau Strässer-Panny als Sprecherin der Bezirksrektorenkonferenz in diesem Sinne nicht beteiligt worden, beteiligt werden müssen die betroffenen Schulen (§ 76 Abs. 1, Nrn. 1 und 2 Schulg).
Wir halten es für fraglich, ob der SEP rechtmäßig ist.
Ratsfraktion UWG-MS/ödp
RF Hannelore Wiesenack-Hauss RH Gerd Kersting
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