| |
Ökologisch-Demokratische
Partei
- Kreisverband Münster -
Junkerstr. 3, 48153 Münster
- Geschäftsstelle - |
Telefon: 0251/2017357
E-Mail: oedp@muenster.org
Homepage: www.muenster.org/oedp
|
-
P r e s s e m i t t e i l u n g -
Münster, 14.11.2006
ödp-NRW äussert sich zur Flüchtlingsstatus-Problematik
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) in NRW schreibt heute einen "offenen Brief" an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Ingo Wolf, in dem die ödp auf die Problematik des Flüchtlingsstatus aufmerksam macht.
Der Landesvorsitzende Gerd Kersting fordert eine Humanisierung der so genannten Duldungsreglung von Flüchtlingen, die hier schon Jahre lang leben, deren Kinder in die Schule gehen, und die einer legalen Arbeit nachgehen.
"Es kann nicht richtig sein, dass Familien getrennt werden, weil das Duldungsrecht in Verbindung mit der Arbeitserlaubnis von Migranten, verschiedene Wohnorte vorsehen kann, oder gar Elternteile von ihren Kindern wegen Abschiebung getrennt werden.
Genauso ist die Schaffung der Beschäftigungsmöglichkeiten von berechtigten Asylbewerbern dringend zu ändern, um den Gegensatz von arbeitswilligen Migranten und illegaler Arbeit zu beenden," so der ödp Landesvorsitzende Kersting in seinem "offenen Brief" an den Innenminister.
Der Landesverband der ödp-NRW fordert Innenminister Wolf auf, sich allein schon aus ethischen Gründen für eine Verbesserung dieser Bleiberechtsregelung bei der Innenminister-Konferenz am 16. und 17. November diesen Jahres einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerd Kersting
Landesvorsitzender der
Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) NRW
und Ratsherr der ödp im Rat der Stadt Münster
Kirchhellener Straße 3
46236 Bottrop
Kersting@oedp-nrw.de
www.oedp-nrw.de/
www.muenster.org/oedp
------------------------------------------------------------------------------
- O f f e n e r B r i e f -
Münster, 14.11.2006
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) NRW
Kirchhellener Straße 3
46236 Bottrop
An den Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Ingo Wolf
40190 Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,
die Situation geduldeter Flüchtlinge in Deutschland braucht dringend eine gesetzliche Regelung. Mit großer Erwartung sieht deshalb der Landesverband der ödp von NRW der Innenministerkonferenz am 16./17. November 2006 entgegen, von der wir eine menschlichere Problemlösung für verschiedene Menschengruppen erwarten, die bei uns Zuflucht und Heimat gefunden haben.
1.
Für die etwa 200.000 Migranten, davon etwa 65.000 in Nordrhein-Westfalen, die bei uns nur mit dem Status der Duldung leben: Wir befürchten nach den im Vorfeld von Politikern diskutierten Kriterien für die so genannte Altfallregelung, dass nur sehr wenige Betroffene eine Chance auf dauerhaftes Bleiberecht erhalten können, um dadurch die psychisch krank machenden Ängste und sozialen Belastungen der Kettenduldung überwinden zu können.
Wir unterstützen den flüchtlingspolitischen Aufruf von christlichen, Arbeitnehmer-, Flüchtlings- und Wohlfahrtsverbänden aus dem Münsterland nach einem dauerhaft gesicherten Aufenthaltstitel für Alleinstehende, die seit fünf Jahren, und für Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben. Auch Präses Huber, der Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, hat im November 2006 auf der Synode in Würzburg einen sicheren Aufenthaltstitel für die 200.000 geduldeten Zuwanderer verlangt.
Die für dauerhaftes Bleiberecht zu Recht geforderte Integration sollte in erster Linie gemessen werden an der Größe der Bemühungen und nicht nur am Erfolg, d. h. Schul- und andere Bildungschancen sollten mit Eifer genutzt worden sein, soweit Möglichkeiten geboten wurden. Wenn aber z. B. Sprachkurse nicht vorhanden oder für den Sozialhilfeempfänger nicht finanzierbar waren, oder wenn ältere Menschen, die zumal in ihrer Kindheit nur mangelhafte Bildungschancen hatten, sich schwer tun, eine Fremdsprache zu lernen, sollte geringere Sprachkompetenz kein Zeichen für mangelnden Integrationswillen darstellen. Gleiches gilt auch für die erreichten schulischen Qualifikationen, zumal wenn Kinder erst in fortgeschrittenem Alter nach Deutschland kamen und in den ersten Schuljahren erst ausreichendes Sprachverständnis entwickeln mussten.
Wir halten es für widersinnig und inhuman, wenn ein Bleiberecht abhängig gemacht wird von der Tatsache, dass der Migrant seit zwei Jahren ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben oder von Leistungen unseres Sozialsystems unabhängig gewesen sein muss, wenn man ihm nicht die Chance gegeben hat, unter gleichen Bedingungen wie deutsche Bürger am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Gleiches gilt auch für weiterführende Schulbildung und berufliche Ausbildung, vor allem auch auf dem Hintergrund unserer Altersstrukturprobleme.
Auch Migrantinnen und Migranten, die schwer krank sind (eventuell sogar verursacht durch gesundheitsgefährdende Arbeiten im Interesse unserer Gesellschaft), und die im Zielland der Rückführung wegen fehlender medizinischer Infrastruktur, oder weil sie wegen Arbeitsunfähigkeit die Behandlung nicht bezahlen können, brauchen eine menschenwürdige Bleiberechtsregelung. Oft genügt auch die Fürsorge ihrer Familienmitglieder, die hier Bleiberecht und ausreichendes Einkommen haben.
Bei Traumatisierten kommt verstärkend noch die Gefahr der Retraumatisierung hinzu, wenn sie abgeschoben werden in das Land und die Situation, die Ursache ihres Traumas war und erneut ist. Deshalb ist nach Berichten von UNMIG und anderen Flüchtlingsorganisationen die Selbstmordrate unter abgeschobenen Menschen unverhältnismäßig hoch.
Der Begriff der Straffälligkeit als Kriterium für Verweigerung eines dauerhaften Bleiberechts sollte nur kriminelle Straftaten im Sinne des auch für Deutsche geltenden Strafrechts umfassen, nicht aber Straftatbestände nach Asyl- und Aufenthaltsgesetzen, vor allem, wenn die Übertretungen nur stattgefunden haben zur Vermeidung einer befürchteten Härtefallsituation. Auch was die Verjährung betrifft, sollten Migranten in diesem Zusammenhang mit Deutschen gleich behandelt werden.
2.
Kinder und Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen sind, werden durch Abschiebung heimatlos. Auf sie und ihre soziale Entwicklung, Integrations- und Ausbildungsförderung muss besonders Rücksicht genommen werden. Familienbeziehungen dürfen nicht durch Abschiebung auseinandergerissen werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz und Verlautbarungen der EKD wiederholt gefordert haben. Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie ist ein Menschenrecht.
3.
Illegal bei uns Lebende, laut dem Flüchtlingspolitischen Aufruf über eine Million Menschen, genießen - egal aus welchem Grund – keinen Schutz und keine öffentliche Hilfe. Da sie die Abschiebung befürchten müssen, können sie sich nicht gerichtlich gegen Ausbeutung wehren, die Kinder können keine Schule besuchen, bei Krankheit können sie nicht wagen, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, illegalisierten Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit eines legalen Aufenthalts zu geben, wie dies in vielen europäischen Staaten immer wieder geschehen ist.
Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, Menschen ohne Papiere den Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Mindestrechten zu ermöglichen.
Wir bitten die politisch Verantwortlichen, sich dafür einzusetzen, dass „Illegale“ ihre Lohnansprüche und andere Schutzrechte vor Gericht wirksam einklagen können ohne Angst vor eigener Bestrafung wegen ihres illegalen Aufenthaltes.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, sich dafür einzusetzen, dass Personen und Organisationen, die sich aus humanitären Gründen um Menschen ohne Papiere hilfreich kümmern, straffrei bleiben.
4.
Abschiebungspolitik. Wir halten es für inhuman und absolut inakzeptabel, wenn immer wieder Menschen in Gebiete abgeschoben werden, wo zwar offiziell Waffenstillstand herrscht oder laut Zusicherung von Politikern Sicherheit und die medizinische und soziale Versorgung der Rückgeführten gewährleistet sein soll, aber die Wirklichkeit nach Berichten der UNMIG und anderer Flüchtlingsorganisationen und Medien ein ganz anderes Bild abgibt.
Beispiele: Sri Lanka und andere Länder Asiens und Afrikas. Im Kosovo, wo zwar offiziell kein Krieg und kein staatlicher Terror mehr herrschen, werden Rückgeführte ethnischer Minderheiten rücksichtslos von vermummten Banden ausgeraubt und ermordet. Landesweit und in vielen Flüchtlingslagern gibt es für existenz- und wohnungslose Rückkehrer keine öffentliche Unterstützung. Ärztliche Versorgung, Wohnung und Nahrungsmittel sind oft nur gegen Bezahlung zu bekommen.
Migranten, die oft „nur“ aus ihrem Heimatland geflohen sind, weil ihre Familie keine Existenzchance hatte – sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge – sind bei Abschiebung in Diktaturen dort Folterungen und unmenschlichen Gefängnisstrafen ausgesetzt, weil sie durch ihren Asylantrag „ihren Heimatstaat im Ausland in Verruf gebracht haben“. Amnesty International und Pro Asyl sowie andere Flüchtlingsorganisationen haben das vielfach dokumentiert. Wenn wir diese Tatsachen bei unserer Entscheidung für Abschiebung nicht berücksichtigen, machen wir uns ungewollt mitschuldig an diesen Menschenrechtsverletzungen.
Wir verstehen, wenn im Einzelfall Ausreisepflichtige in Abschiebehaft genommen werden, um einem Untertauchen in die Illegalität entgegenzuwirken. Die Haftbedingungen dürfen aber nicht der Haft von Schwerverbrechern gleichen, und Minderjährige und Traumatisierte müssen von Inhaftierung in Gefängnissen verschont bleiben.
Das Vorgehen der Sicherheitskräfte bei der Festnahme von Abzuschiebenden bedarf auch des Öfteren einer Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, um für die Zukunft unverhältnismäßige und unnötige Härten oder gar Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.
Wir erkennen an, dass Deutschland in den vergangenen Jahren viel an Leistungen für Kriegs- und andere Flüchtlinge aufgebracht hat.
Unser Volk müsste aber auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte ein besonderes Verständnis für diese Problematik aufbringen können, da unter uns viele leben, die als Kriegsgeschädigte oder Heimatvertriebene aus dem Osten selbst einmal auf die Hilfe anderer angewiesen waren. Wir sollten uns daran erinnern, dass zuvor viele Flüchtlinge aus Deutschland im Ausland Schutz und Sicherheit fanden.
Deshalb sind zu Recht im Grundgesetz das Asylrecht für Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte sowie die soziale Verantwortung für Hilfsbedürftige festgeschrieben.
Wir verkennen auch nicht, dass Politik sich nicht darin erschöpfen kann, alle Hilfesuchenden aufzunehmen. Die beste Politik ist die, deren außen- und weltwirtschaftspolitische Entscheidungen eine Situation schaffen, in der die Menschen gar nicht erst flüchten müssen, sondern in ihrer Heimat ausreichend Sicherheit und Lebensgrundlage finden.
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag des Landesvorstandes der ödp-NRW
gez. Sieglinde Nowak
(Stellvertretende Landesvorsitzende)
|
|