Tierschutz
Tiere werden in unserer Gesellschaft immer noch als Sache angesehen, auch wenn im Grundgesetz vor kurzem eine Änderung zu Gunsten des Tierschutzes eingefügt wurde. Eine Sensibilisierung für das Tier als Geschöpf tritt in der Gesellschaft mehr als zögerlich ein; beispielhaft hierfür sind oft die nicht artgerechte Haltung von Tieren, Tierversuchslabors sowie die Schlachtung von Tieren in der Fleischproduktion.
Frei lebende Tiere haben durch immer mehr Bebauung und Versiegelung von Grundstücken und Landschaft immer weniger Lebensraum.
Die ödp in Münster meint dazu:
Die ödp sieht Tiere als Mitgeschöpfe an, die zu achten und vor unnötigen Leiden zu schützen sind. Die Artenvielfalt ist auch in Münster zu erhalten.
In der Innenstadt Münsters sind dringend so genannte "Grüne Oasen" zu schaffen, da es im Promenadenring kaum öffentliche Parks gibt. Auch in der City kann der Mensch von der Natur profitieren. Eingebettete Natur bietet Pflanzen, Tieren und damit den Bewohnern unserer Stadt eine angenehme Atmosphäre. Beispiel: Der Stubengassenparkplatz wird in eine grüne Parklandschaft als Biotop mit Erholungsfunktion umgewandelt (Ü siehe Stadtentwicklung)
Um die Artenvielfalt insgesamt zu erhalten, sollte Münster einen Beitrag dazu leisten, unter anderem das Europa-Vogelreservat Rieselfelder und weitere Gebiete zum Schutz der Natur und Arten dauerhaft auszuweisen. (Ü siehe Umwelt, Natur und Landwirtschaft)

ödp-Konzept:
Sofortige Abschaffung von Legebatterien für Hennen, Schnellmast für Kälber, Standboxen für Schweine ohne langfristige Umstellungsfristen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Landwirte mit artgerechter Tierzucht werden in Münster bevorzugt behandelt.
Tiertransporte nach Münster auf möglichst kurzem Weg (nicht über 100 km)
Keine tierquälerischen Versuche in Labors bzw. Zuchtanstalten. Wir befürworten ausdrücklich friedliche Demonstrationen vor Werksgeländen, jedoch keine strafbaren Handlungen, z. B. Nötigung von Betriebsangehörigen
Einreichung einer Petition der Stadt Münster bzw. Stellung einer so genannten kleinen Anfrage über ihre politischen Mandatsträger an den Land- bzw. Bundestag, um eine Gesetzesänderung zu Gunsten der Tiere herbeizuführen; Beispiel: Tierversuchslabor in Münster
Initiieren einer Klage durch die Kommune bis vor das Bundesverfassungsgericht zur Änderung der Rechtsgüterabwägung des Tierschutzes gegenüber dem Datenschutz von Betriebsangehörigen; Beispiel: Videoüberwachung im nichtöffentlichen Raum zum Schutz der Tiere in Tierversuchslabors mit verstärkter Kontrolle durch das Veterinäramt
Besondere Berücksichtigung von Firmen, die tierversuchsfreie Produkte wie z. B. Kosmetika herstellen, bei der Ausschreibung neuer Gewerbegebiete. (Ü siehe Wirtschaft) und bei der Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Hygieneartikeln (Seifen, Putzmittel u. a.)
Unterstützung des Münsterschen Imkerbundes bei seiner Initiative "gesunder Honig", da der deutsche Honig immer mehr belastet ist, z. B. durch ein ausreichendes Angebot an geeigneten bienenfreundlichen Freiflächen (Brachen, Säume, Schutzgebiete) mit einer großen Blütenvielfalt für die Imkerei
Schlachtungen ausschließlich mit Betäubung, d. h. die Vertreter der Stadt Münster sollen sich in den kommunalen Spitzenverbänden für die Verabschiedung einer Gesetzesänderung einsetzen (vgl. oben Klageweg zur Rechtsgüterabwägung: Tierschutz gegenüber Datenschutz)
Erstellung eines kundenfreundlichen Einkaufsführers durch die Kommune mit Hinweisen auf ortsansässige Firmen und Höfe, die Tierschutz bzw. eine artgerechte Tierhaltung betreiben
Beitrag zum langfristig gesicherten Erhalt von überregional tätigen Bildungseinrichtungen mit Schwerpunkten im Arten- und Tierschutz, die aufgrund von Kürzungen der öffentlichen Mittel in ihrem Bestand gefährdet sind; Beispiel: Biologisches Institut Metelen mit der bundesweiten Artenschutzschule im Kreis Steinfurt
Eine Bekämpfung von Tauben darf im Siedlungsgebiet nur mit tierschutzgerechten Maßnahmen erfolgen, z. B. durch die Einrichtung von Futterhäusern nach dem Baseler Modell (Ü siehe Gesundheit)