Frauen
Solidarität zwischen Frau und Mann
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt". So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. In Absatz 2 ist konkretisiert: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Obwohl die Gleichstellung von Frauen Verfassungsrang hat, werden Frauen immer noch in vielen Dingen mehr oder minder benachteiligt.
Die Unterbewertung von Erziehungs- und Betreuungsarbeit in unserem Sozialrecht lässt sich teilweise damit erklären, dass diese Arbeit überwiegend von Frauen geleistet, die Gesetze aber überwiegend von Männern gemacht wurden. Die Emanzipationsbewegung der Frauen hat zwar inzwischen zu besseren Chancen der Frauen im Erwerbsleben geführt, aber leider nicht zu einer Gleichberechtigung der Erziehungsarbeit. So verschiebt sich die Diskriminierung auf die Eltern. Eine wirkliche Gleichberechtigung wird aber erst dann möglich sein, wenn gleichwertige Arbeit innerhalb und außerhalb der Familie auch gleichwertig behandelt wird, unabhängig davon, ob sie von Frauen oder Männern geleistet wird.
Die ödp in Münster meint:
Die tatsächliche
Gleichberechtigung kann nicht alleine durch Gesetze und
Diskriminierungsverbote erreicht werden. In beruflichen
Führungspositionen sind Frauen nach wie vor in der Minderheit.
Auch von einer gleichrangigen Mitwirkung an politischen und
gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen kann noch keine Rede sein.
Die Rahmenbedingungen für ein gleichberechtigtes Miteinander
müssen stimmen!
Die Erziehungs- und Versorgungsarbeit für
eigene Kinder ist für die gesamte Gesellschaft von Nutzen und
damit der Erwerbsarbeit gegenüber gleichwertig anzusehen. Daraus
resultiert der Anspruch auf ein Erziehungsgehalt. (Ü
siehe Bundesprogramm)

ödp-Konzept:
Teilzeitarbeitsplätze sind auch in Münster in mannigfacher Weise zu fördern (z.B. auch als Heimarbeitsplätze), damit die herkömmliche Erwerbsarbeit mit der Familienarbeit sowohl für Mütter als auch für Väter in Einklang gebracht werden kann. Dabei kommt dem Erziehungsgehalt eine ausschlaggebende Funktion zu. Der zweite Arbeitsplatz in der Familie (die Familienarbeit) ist dann nicht wie seither unentgeltlich auszufüllen. Durch die Teilzeitbeschäftigung der Eltern entstehen keine untragbaren finanziellen Einbrüche und auch die Väter können verstärkt Familienarbeit übernehmen.
Konsequente Förderung von Teilzeitarbeit, Job-Sharing und Modellen flexiblerer Arbeitszeitgestaltung mit Unterstützung und Blickrichtung der Genderperspektive (Gleichberechtigung von Frau/Mann). Dabei sollte die Stadtverwaltung eine Vorbildfunktion haben.
Ansätze zu einer Neudefinition sowie zu einer neuen und gerechteren Verteilung von Arbeit unter verstärkter Berücksichtigung der unbezahlten Arbeitsleistungen sollten von der Stadt im Rahmen ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten aufgegriffen und unterstützt werden. Wichtige Anstöße in diese Richtung liefern z.B. das Frauen-Euregio-Projekt und die in dessen Rahmen erstellte Dokumentation.
Förderung von Frauenprojekten, z.B. im Sinne der Lokalen Agenda, die Nachhaltigkeit in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht umsetzen z. B. Eine-Welt-Projekte, fairer Handel mit Blumen, unbedenkliche Kleidung.
Günstige, städtisch geförderte Baugrundstücke, frauenfreundliche Investorenprojekte, günstige Mieten in städtischem Eigentum, die es Frauen erleichtern in die Selbständigkeit zu gehen, um ein frauen- und familienfreundliches Gewerbe zu schaffen.
Ausreichende Finanzmittel für die Beratung von Opfern häuslicher Gewalt. Die Opfer häuslicher Gewalt sind meist Frauen und Kinder sie benötigen besonderen Schutz und Aufmerksamkeit. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle des Vereins "Frauen helfen Frauen" berichteten, dass die münstersche Polizei über 800 Einsätze wegen häuslicher Gewalt im Jahr 2003 habe fahren müssen. Ähnlich äußert sich auch der Polizeipräsident Hubert Wimber. (Ü siehe Sicherheit)
Kindern und Jugendlichen durch pädagogische Maßnahmen deutlich machen, dass Mädchen gegenüber Jungen sowie Frauen gegenüber Männern gleichberechtigt sind.