Gesundheit
Wir befürworten jegliche Art der Vorsorge und Aufklärung zur Gesundheit der Bevölkerung. Um selbst ihre Gesundheit optimal zu schützen, bedarf es der regelmäßigen Informationen der Bürger durch die Stadtverwaltung.
Lärm
Recht auf Ruhe durch Schutz vor
Lärm:
Viele Bundesbürger leiden an unzumutbarem Lärm.
Hierdurch werden verschiedene Krankheiten, z. B.
Herz-Kreislauferkrankungen, Konzentrations- und Schlafstörungen
sowie Gehörschädigungen verursacht.

ödp-Konzept:
Befürwortung eines Ruheschutzgesetzes und entsprechende Überarbeitung durch den Rat der Stadt Münster der derzeit gültigen Fassung der Immissionsschutz-Verordnung (VO) vom 09.07.1984 sowie der Einsatz der Vertreter der Stadt Münster in den kommunalen Spitzenverbänden für die Verabschiedung eines Ruheschutzgesetzes
Verkehrslärm (Straßen- und Flugverkehr):
Für Kraftfahrzeuge gilt innerstädtisch gewöhnlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Vielfach wird deutlich schneller gefahren, so dass Anwohner durch Lärm stark belästigt werden.
Für den Flugverkehr am FMO gilt derzeit kein Nachtflugverbot.
ödp-Konzept:
Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm (Ü siehe Verkehr). Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf allen Einfall- und Ringstraßen durch Polizei und Ordnungsamt
Beim Bau neuer Schallschutzwände sind begrünte Steilwände den Erdwällen gegenüber zu bevorzugen, wenn durch die Platzersparnis Gartenfläche erhalten bleibt; Negativbeispiel: Weseler Straße ab Boeselager Straße
Zum Schutz der Anwohner des FMO, wie auch für die in den angrenzenden Gebiete der Stadt Münster wohnenden Menschen, ist ein Nachtflugverbot für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuführen (Ü siehe Verkehr)
Maschinen- und Gewerbelärm:
Gewerbliche und öffentliche Betriebe setzen derzeit häufig massiv Lärm verursachende Maschinen ein. Das geht zu Lasten von Benutzern und Anwohnern. Die oben aufgeführte Immissionsschutz-Verordnung der Stadt Münster umfasst nicht die Richtlinien der europäischen Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung vom 29.08.2002.
ödp-Konzept:
Angleichen der oben aufgeführte Immissionsschutz- Verordnung der Stadt Münster an die EU-Richtlinien
Öffentliche Betriebe und Behörden der Stadt Münster (als Vorreiter für gewerbliche Betriebe) sollten zum Schutz der Bediensteten und der Anwohner entsprechende Vorsorge zu deren Gesundheitsschutz treffen
Neben den gesundheitlichen Gründen ist der Einsatz z. B. von motorbetriebenen Laubbläsern/saugern, Rasenmähern, Straßenreinigern auch aus ökologischen Gründen in der Häufigkeit des Einsatzes zu überdenken
Durch die von der ödp vorgeschlagenen Lärm verringernden Maßnahmen in den Bereichen Recht auf Ruhe, Verkehrslärm sowie Geräte- und Maschinenlärm kann die Wohn- und Lebensqualität der Bürger verbessert werden
Gesunde Nahrung
Die ödp unterstützt eine aktive Gesunderhaltung durch Lebensmittel aus kontrolliert ökologischem Landbau.
Lebensmittel sollten so wenig verändert werden wie möglich.
Die sogenannte grüne Gentechnik birgt weitere Gefahren für unsere Gesundheit (z.B. Allergien). Nach aktuellen Statistiken ist jedes fünfte Kind in der Deutschland überernährt (zu dick)! Durch "Fast-Food" wird diese Entwicklung weiter voranschreiten.
Viele Menschen werden durch falsche Ernährung krank.

ödp-Konzept:
Aufklärung aller Bevölkerungskreise über aktive Gesunderhaltung durch sinnvolle Ernährung und Lebensführung, beginnend z. B. durch Ernährungsberater in Kindergärten und Schulen
Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung (u. a. Vollwerternährung) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Küchen, Kantinen oder Mensen, insbesondere in Krankenhäusern
Wir fordern eine "Gentechnikfreie Zone". Ein Antrag an den Rat der Stadt Münster ist gestellt, um ein vertragliches Bündnis aller landwirtschaftlichen Grundbesitzer anzustoßen (Ü siehe Landwirtschaft)
Aufklärung der Bürger seitens der städtischen Behörden über die Anbaugebiete gentechnisch veränderter Pflanzen und gegentechnisch veränderter Lebensmittel
Auf kommunaler Ebene sollte an einem Runden Tisch mit dem Einzelhandel für möglichst größte Transparenz bzgl. gesunder Ernährung gesorgt werden. Für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist derzeit nicht ausreichend gesorgt, z.B. von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch, Eiern und Enzyme (gentechnisch veränderte Tierfuttermittel)
Reduzierung von Rückständen in Lebensmitteln und Trinkwasser durch Umstellung der Landwirtschaft auf ökologischen Landbau
Mobilfunk
Elektrosmog und Belastung durch die Strahlungen sind heute schon von Fachleuten erwiesen. Folgende Schäden durch Mobilfunkstrahlen bei Menschen und Tieren wurden in Versuchen nachgewiesen (siehe auch www.land-sbg.gv.at/celltower bzw. Internationale Experten-Konferenz in Salzburg am 7./8. Juni 2000): Unfruchtbarkeit, Gedächtnisstörungen, Störungen des Nervensystems, Krebs, Störungen des Immunsystems, Störung der Blut-Hirn-Schranke (Gifte können in das Gehirn eindringen), Erbgutschäden u. v. m.. Ein häufiger Aufenthalt in der Nähe von Mobilfunksendern begünstigt die Schädigung.

ödp-Konzept:
Kein Ausbau des Mobilfunknetzes
Senkung der Strahlengrenzwerte für Mobilfunkanlagen und Handys. (Grenzwert von 0,1mW/m2 bzw. von 0, 01mW/m2 in reinen Wohngebieten und nahe der Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen, z.B. Kindergärten und Schulen, sowie Krankenhäusern)
Einigung mit Netzanbietern schaffen, um die Strahlungen auf die möglichen 1/5000 der Leistung, die in Deutschland erlaubt ist, zu reduzieren. Die Handys funktionieren auch so hervorragend; Beispiel: Stadt Salzburg
Mobilfunksendeanlagen nur mit behördlicher Genehmigung aufstellen, damit die Gemeinde ein Mitspracherecht für die Gesundheit der Anwohner hat
Initiieren einer Aufklärungskampagne durch die Stadtverwaltung, um Handybenutzer für die Gesundheitsproblematik der Strahlen und des Elekro-Smogs zu sensibilisieren
Suchtmittelproblematik
Verbot von Tabakwerbung, Alkoholwerbung und öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten. Verbesserter Nichtraucherschutz durch Initiative von Vertretern der Stadt Münster, die sich in kommunalen Spitzenverbänden für die Verabschiedung eines wirkungsvollen Nichtraucherschutzgesetzes einsetzen. Die Kosten der Schäden durch Tabak- und Alkoholgenuss müssen entsprechend dem Verursacherprinzip wie in den USA von den jeweiligen Industrien getragen werden.
Deshalb
mehr Aufklärung in der Bevölkerung, z. B. durch zur
Verfügung gestellte öffentliche Wände zur
Visualisierung von Kampagnen gegen Sucht; insbesondere Vorsorge in
Schulen (Ein Sozialarbeiter pro Schule!).

ödp-Konzept:
Tabak:
Nichtraucherlokalitäten unterstützen
Keine Zigarettenautomaten öffentlich zugänglich machen, d. h. vorwiegend an öffentlichen Gebäuden sollen diese nicht angebracht sein, so dass sie möglichst nicht erreichbar für Kinder sind. Veröffentlichte Studien zeigen auf, dass immer mehr Kinder (12 15jährige) zur Zigarette greifen.
Keine Zigarettenwerbung in den Kinos (zumindest bei Kinderprogrammen) und auf städtischen Werbewänden
Die Vertreter der Stadt Münster sollen sich in den kommunalen Spitzenverbänden für die entsprechende Verabschiedung im Kinderschutzgesetz oder einem ähnlichen Gesetz bundesweit einsetzen
Alkohol:
Verschärfte Kontrollen in Kiosken und Supermärkten, ob tatsächlich kein Alkohol an Kinder verkauft wird
Andere Drogen:
In einem gesunden sozialen
Gesellschaftsgefüge ist einer Suchtgefahr (!) besser zu
begegnen. Persönliche Probleme ohne Halt im Umfeld fördern
jedoch oft den Drogenkonsum.
In einer funktionierenden sozialen
Gesellschaft wären andere Rauschmittel weniger problematisch,
wenn jede/r in persönlicher Zufriedenheit im Einzelnen und in
sozialer Sicherheit im Allgemeinen leben könnte. In der
heutigen Zeit sind auch die so genannten "weichen" Drogen
prekär, da in die (illegal) auf dem Markt gehandelten
Rauschmitteln immer mehr Zusatzstoffe (Gifte) beigemischt werden. So
kann auch z. B. der Konsum von Cannabis für Abhängigkeiten
sorgen und/oder zusätzlich die Gesundheit schwer schädigen.
Aus diesem Grunde nehmen Todesfälle bei "harten"
Drogen immer mehr zu.
Damit der Drogenkonsum nicht "ausufert", sollten Abhängige in einem sozialen Netz aufgefangen werden (Ü siehe Soziales)
Gesundheitsbelastung durch Emissionen:
Allgemeine Umweltbelastung, d.h.
Emissionen durch Verkehr und Industrie:
=> Flugbenzin, Ruß,
Kohlendioxid, Ozongase

ödp-Konzept:
Durch eine Verringerung des gesamten Verkehrsaufkommens würden die o. g. Emissionen rückläufig (Ü siehe Verkehr)
Keine weiteren Parkhäuser, die noch mehr Verkehr anziehen (Ü siehe Stadtentwicklung)
Verstärkte Erforschung der toxischen Gesamtsituation des Menschen und der Beseitigung schädlicher Umwelteinflüsse. Verlässliche Kontrolle der Einhaltung von MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) bei Giftstoffen
Aufklärung der Bevölkerung über Risiken der Emissionen
Weitere Gesundheitsgefährdung:
Verwilderte Tauben greifen zunehmend durch ihren Kot die Gebäude in unserer Stadt an. Durch den verursachten Schmutz können Krankheiten übertragen werden.

ödp-Konzept:
Wir befürworten eine bessere Bestandskontrolle durch tierschutzgerechte Vertreibungsmaßnahmen bzw. ein gezieltes Angebot von Taubenhäusern. (Ü siehe Tierschutz)