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Aufgaben der Notfallbegleitung
Organisation der Notfallbegleitung
Einsatzindikationen
Alarmierungsweg
Kontaktadressen

Aufgaben der Notfallbegleitung

NFB übernimmt an den Einsatzstellen die "erste Hilfe für die Seele" in Notfällen und Krisensituationen.
NFB ist eine gemeinsame Einsatzgruppe der Hilfsorganisationen, der GEPS (NRW), der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche unter Federführung des "Arbeitskreises Notfallbegleitung".
NFB wendet sich an primär Geschädigte und an andere Betroffene, unabhängig von Konfession und Glaubensrichtung.
NFB wird dann tätig, wenn ihr Einsatz - im häuslichen Rahmen - ausdrücklich gewünscht oder - im öffentlichen Rahmen - von den Einsatzkräften vor Ort angefordert wird.
NFB kann innerhalb der Stadt Münster tätig werden.
NFB qualifiziert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Ausbildung und ständige Fortbildung (z. B. Verhalten an Einsatzstellen, Erste-Hilfe, Gesprächsführung in Krisensituationen, plötzlicher Säuglingstod, ...).


Organisation der Notfallbegleitung

Der Arbeiter-Samariter-Bund (Regionalverband Münster e.V.), das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Münster e.V.), die evangelische Kirche (Kirchenkreis Münster), die Feuerwehr der Stadt Münster, die Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (NRW), die Johanniter-Unfall-Hilfe (Regionalverband Münster e.V.), die katholische Kirche (Stadtdekanat Münster), der Malteser Hilfsdienst (Stadtverband Münster e.V.) und das Polizeipräsidium Münster betreiben die Notfallbegleitung Münster als gemeinsame Einsatzgruppe. 
Die in der Einsatzgruppe Notfallbegleitung tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen haben das 25. Lebensjahr erreicht und eine Ausbildung in Humanmedizin, Psychologie/Psychotherapie, Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Seelsorge, Rettungsdienst, Krankenpflege oder haben sich qualifiziert in Hilfsorganisationen, Feuerwehren, sozialen Diensten oder Kirchengemeinden. Sie verfügen in einem dieser Bereiche über eine mehrjährige Erfahrung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgerüstet mit Dienstausweis und gelb-blauer Schutzweste mit der Aufschrift "Notfallbegleitung". 


Einsatzindikationen

Die Notfallbegleitung kann in den folgenden Einsatzsituationen gerufen werden:

  • Einsätze mit vielen Verletzten und Beteiligten
  • Einsätze mit Toten (z. B. erfolglose Reanimation im häuslichen Bereich) 
  • Überbringen von Todesnachrichten in besonderen Fällen und nach Absprache mit der Polizei
  • Betreuung Angehöriger bei plötzlichem Säuglingstod
  • Vermisstensuche/Auffinden einer Leiche
  • Einsätze mit besonderen psychischen Belastungen für Betroffene
  • Betreuung von unverletzten Personen an Schadensstellen
  • Betreung bei Evakuierungen z. B. nach größeren Schadensfeuern 
  • wenn Geschädigte nach geistlichem Beistand fragen
  • sowie sonstige Fälle, in denen es die Einsatzleiter/innen für notwendig halten.
Stark alkoholisierte Personen sowie bekannt psychisch Erkrankte gehören nicht zu der Klientel. Die Notfallbegleitung ist kein Ersatz für den Kriseninterventionsdienst der Stadt Münster.

Alarmierungsweg

Das Angebot an Betreuungsbedürftige und die Anforderung der Notfallbegleitung zum Einsatz erfolgt durch die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr oder anderer Verbände vor Ort. 
Bei Einsätzen ist aus rechtlichen Gründen das Einverständnis der Betroffenen Voraussetzung.
Die Anforderung der Notfallbegleitung wird über die Leitstellen der Feuerwehr oder der Polizei an die Einsatzzentrale des Arbeitskreises weitergegeben. Die Einsatzzentrale alarmiert die diensthabenden Helfer/innen und erteilt den Einsatzauftrag.
Die Einsatzzentrale organisiert ggf. ein geeignetes Transportmittel für die Helfer/innen bei den Hilfsorganisationen, der Feuerwehr oder der Polizei.
Über die Einsätze und Anforderungen werden Einsatzberichte geführt, bei denen personenbezogene Daten anonymisiert sind. Die Einsatzberichte werden bei der Geschäftsstelle gesammelt.


Kontaktadressen

 Die NFB wird alarmiert über die Leitstellen der Feuerwehr oder der Polizei.

Die Leitung der NFB hat der "Arbeitskreis Notfallbegleitung".
 

Vertreter des Arbeitskreises:
Pastoralreferent
Bernd Kersken
Überwasserkirchplatz 8
48143 Münster
Telefon 02 51/4 51 36
Telefax 02 51/4 52 04

Jörg Thiemann
c/o Johanniter-Akademie
Weißenburgstr.  48
48151 Münster
Telefon 02 51/9 74 14 - 0
Telefax 02 51/9 74 14 - 99
 


 
 
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