Aufgaben der Notfallbegleitung
NFB übernimmt an den Einsatzstellen die "erste Hilfe für die
Seele" in Notfällen und Krisensituationen.
NFB ist eine gemeinsame Einsatzgruppe der Hilfsorganisationen, der
GEPS (NRW), der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche unter
Federführung des "Arbeitskreises Notfallbegleitung".
NFB wendet sich an primär Geschädigte und an andere Betroffene,
unabhängig von Konfession und Glaubensrichtung.
NFB wird dann tätig, wenn ihr Einsatz - im häuslichen Rahmen
- ausdrücklich gewünscht oder - im öffentlichen Rahmen -
von den Einsatzkräften vor Ort angefordert wird.
NFB kann innerhalb der Stadt Münster tätig werden.
NFB qualifiziert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Ausbildung
und ständige Fortbildung (z. B. Verhalten an Einsatzstellen, Erste-Hilfe,
Gesprächsführung in Krisensituationen, plötzlicher Säuglingstod,
...). |
Organisation der Notfallbegleitung
Der Arbeiter-Samariter-Bund (Regionalverband Münster e.V.), das
Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Münster e.V.), die evangelische
Kirche (Kirchenkreis Münster), die Feuerwehr der Stadt Münster,
die Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (NRW),
die Johanniter-Unfall-Hilfe (Regionalverband Münster e.V.), die katholische
Kirche (Stadtdekanat Münster), der Malteser Hilfsdienst (Stadtverband
Münster e.V.) und das Polizeipräsidium Münster betreiben
die Notfallbegleitung Münster als gemeinsame Einsatzgruppe.
Die in der Einsatzgruppe Notfallbegleitung tätigen ehrenamtlichen
Mitarbeiter/innen haben das 25. Lebensjahr erreicht und eine Ausbildung
in Humanmedizin, Psychologie/Psychotherapie, Sozialpädagogik/Sozialarbeit,
Seelsorge, Rettungsdienst, Krankenpflege oder haben sich qualifiziert in
Hilfsorganisationen, Feuerwehren, sozialen Diensten oder Kirchengemeinden.
Sie verfügen in einem dieser Bereiche über eine mehrjährige
Erfahrung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgerüstet mit Dienstausweis
und gelb-blauer Schutzweste mit der Aufschrift "Notfallbegleitung". |
Alarmierungsweg
Das Angebot an Betreuungsbedürftige und die Anforderung der Notfallbegleitung
zum Einsatz erfolgt durch die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes,
der Polizei, der Feuerwehr oder anderer Verbände vor Ort.
Bei Einsätzen ist aus rechtlichen Gründen das Einverständnis
der Betroffenen Voraussetzung.
Die Anforderung der Notfallbegleitung wird über die Leitstellen
der Feuerwehr oder der Polizei an die Einsatzzentrale des Arbeitskreises
weitergegeben. Die Einsatzzentrale alarmiert die diensthabenden Helfer/innen
und erteilt den Einsatzauftrag.
Die Einsatzzentrale organisiert ggf. ein geeignetes Transportmittel
für die Helfer/innen bei den Hilfsorganisationen, der Feuerwehr oder
der Polizei.
Über die Einsätze und Anforderungen werden Einsatzberichte
geführt, bei denen personenbezogene Daten anonymisiert sind. Die Einsatzberichte
werden bei der Geschäftsstelle gesammelt. |
Kontaktadressen
Die NFB wird alarmiert über die Leitstellen der Feuerwehr
oder der Polizei.
Die Leitung der NFB hat der "Arbeitskreis Notfallbegleitung".
Vertreter des Arbeitskreises:
Pastoralreferent
Bernd Kersken
Überwasserkirchplatz 8
48143 Münster
Telefon 02 51/4 51 36
Telefax 02 51/4 52 04
Jörg Thiemann
c/o Johanniter-Akademie
Weißenburgstr. 48
48151 Münster
Telefon 02 51/9 74 14 - 0
Telefax 02 51/9 74 14 - 99
|