Allgemeine Informationen 

Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst sind recht neue Gebiete kirchlicher Seelsorge. 


"Notfallseelsorge

Notfallseelsorge als Obergriff meint das Wirken von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, die in besonderen Situationen Menschen beistehen und sie begleiten. Diese Sondersituationen sind große und kleine Schadensereignisse oder Katastrophen, die außerhalb der Normalität liegen und mit denen häufig Versagens- und Schulderfahrungen sowie Enttäuschung und Verzweiflung verbunden sind.

Eine Besonderheit ergibt sich durch die Unterscheidung der Begriffe Feuerwehrseelsorge und Notfallseelsorge

Feuerwehrseelsorge meint die Arbeit für und mit Feuerwehren und Rettungsdiensten. Hier steht die „Hilfe für Helfer“ im Vordergrund. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger arbeiten hier für die Rettungsdienste und Feuerwehren und stellen sich ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst ist eine langfristigen Begleitung der Helfenden. 

Notfallseelsorge im engeren Sinne meint in erster Linie die Hilfe für Opfer, Angehörige und andere Beteiligte. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger arbeiten hier zusammen mit den Rettungsdiensten und Feuerwehren. 

Beide Bereiche sind eng miteinander verzahnt. Durch den unterschiedlichen Ansatz und die unterschiedlichen Rollen empfiehlt sich aber die begriffliche und gedankliche Unterscheidung.


Notfallseelsorge als Ganzes wendet sich demnach an drei verschiedene Personengruppen: 

  • Primär Geschädigte (Unfallopfer oder durch Notfälle direkt geschädigte Menschen ) 
  • Sekundär Geschädigte (Unverletzte Beteiligte, Unfallzeugen, Angehörige der primär Geschädigten. ) 
  • Helfende (Seelsorgerischer Beistand für Angehörige der Rettungsorganisationen, um ihre oft belastende Arbeit bewältigen zu können.)

Kirchliche Seelsorgerinnen und Seelsorger haben einige entscheidende Vorteile im Bereich der Notfallbetreuung: 

  • Die Kirchen sind die einzigen Organisationen, die flächendeckend über Mitarbeiter/innen verfügen, die in Seelsorge und damit auch in Gesprächsführung ausgebildet sind. 
  • Kirchliche Mitarbeiter/innen genießen das besondere Vertrauen der Bevölkerung.
  • Seelsorger/innen genießen ein umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht, das sie als Gesprächspartner in schwierigen Situationen besonders prädestiniert. 
  • Im Einsatz haben kirchlichen Mitarbeiter/innen keine anderen Aufgaben. Sie können sich ganz den jeweiligen Gesprächspartnern widmen. 
  • Kirchliche Seelsorger/innen verfügen über Rituale, die besonders in Krisensituationen hilfreich sein können (Krankensalbung, Abendmahl,  Kreuzzeichen, Gebete) 
  • Notfallseelsorger/innen können Verbindungen zur Klinikseelsorge, zu den Heimatpfarreien oder zu psychologischen Fachleuten anbahnen. 

 



Letztes Update: 1. Februar 2007
Impressum
Redaktion: Bernd Kersken: kersken@muenster.de



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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