Fachberater Seelsorge
in den Feuerwehren NRW
| Presseinformation der Bezirksregierung Münster
vom 15. März 2000:
Fachberater Seelsorge in den Feuerwehren:
Wenn es einfach zu viel wird! Hilfe für Helfer Eingequetschte Personen in den Waggons, verstümmelte Leichen auf den Gleisen und unter Schock umherirrende Personen an der Unglücksstelle. Wer kann sich nicht noch an das tragische Zug-Unglück Anfang Februar in Brühl errinnern, als ein D-Zug von Amsterdam nach Basel entgleiste und acht Menschen getötet wurden. Hunderte von Feuerwehrleuten waren im Einsatz um zu retten, was zu retten war. Solche Ereignisse gehen den Einsatzkräften buchstäblich an die Nieren. Lebenslange Alpträume können die Folgen sein. Mit ihren Ängsten stehen die Feuerwehrleute bei Rettungseinsätzen und Bränden oft allein da. Dieses war Anlass für den Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen (LFW,) aktiv mit diesen Problemen umzugehen. Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven aus Münster hat diese Idee von Anfang an unterstützt. Er gab am Mittwoch (15. März) in Münster zusammen mit dem Vorsitzenden des LFW, Walter Jonas, den Startschuss für eine breit angelegte Informationsoffensive. Worum geht es? Feuerwehrleute sollen einen Ansprechpartner haben, um die teilweise tragischen Ereignisse bei ihren Einsätzen besser verarbeiten zu können. Helfen sollen die "Fachberater Seelsorge" (FBS), die von jedem Leiter der Feuerwehr oder Wehrführer berufen werden können. "Damit sich die erlebten Bilder nicht in die Seele einbrennen, soll vor, während und nach den Einsätzen den Feuerwehrleuten geholfen werden", meinte Twenhöven, der am Mittwoch, 15.03.2000 zusammen mit Jonas einen vom LFV finanzierten Flyer "Hilfe für Helfer" präsentierte. Im Fachjargon heißt das "Psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften". Das Konzept hat der LFV zusammen mit den Kirchen und dem Innenministerium entwickelt. Das Informationsblatt mit einer Auflage von 120 000 Exemplaren soll an alle knapp 112.000 Feuerwehrfrauen und -männer ab heute verteilt werden. Als "Vater der Aktion Fachberater Seelsorge" bezeichnete Twenhöven
den Bezirksbrandmeister a.D aus dem Regierungsbezirk Münster, Siegfried
Elkendorf. Er hat das Projekt 1996 auf den Weg gebracht, wohl wissend,
dass die Feuerwehrleute zu der Gruppe gehören, die mit am meisten
mit Leid, Sterben und Tod konfrontiert werden. Dies zeigen auch die nackten
Zahlen: 1998 verunglückten bei 1.426.127 Einsätzen in NRW fünf
Da ist Hilfe unentbehrlich. Die FBS werden von den Leitern der Feuerwehren oder den Wehrführern im Einvernehmen mit den Kirchen bestellt. Die "Hilfe für Helfer" kann nicht nur aus einer Richtung kommen. "Die Kirchen nehmen die seelsorgerische Aufgabe wahr, und die Feuerwehren sind für die persönliche Fürsorge verantwortlich. In einer modern organisierten Feuerwehr ist dies unabdingbarer Teil der Führungsaufgabe", appelliert Twenhöven an die Leiter der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen, der Seelsorge einen gebührenden Platz zu geben. Bisher gibt es in den 539 Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen 140 dem Landesfeuerwehrverband gemeldete Personen, die diese Aufgabe wahrnehmen. Somit ist es jetzt möglich, dass die Leiter der Feuerwehren die Seelsorger (FBS) in die örtliche Feuerwehr aufnehmen. Viele Pfarrer beider Konfessionen sind bereits in die Feuerwehr eingetreten. Die Aus- und Fortbildung der FBS als Führungskräfte der Feuerwehren
hat das Land NRW anerkannt und dafür im Institut der Feuerwehr in
Münster Seminare organisiert. Die FBS müssen die fachliche Qualifikation
wie zum Beispiel eine abgeschlossene und kirchlich anerkannte Seelsorge-Ausbildung
in einer der Kirchen im Arbeitskreis
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| In folgenden Städten und Kreisen sind "Fachberater Seelsorge"
gemeldet:
Aachen (3), Bielefeld (2), Bistum Münster (1), Bistum Essen (1), Bochum (1), Bonn (2), Kreis Borken (je 1 in Schöppingen und Gronau), Bottrop (1), Kreis Coesfeld (2 in Senden und 1 in Nottuln), Dortmund (1), Duisburg (3),Düsseldorf (3), Kreis Ennepe-Ruhr (je 2 in Gevelsberg und Witten, je 1 in Hattingen Herdecke), Erftkreis (2), Erzbistum Köln (1), Gelsenkirchen (1), Kreis Gütersloh (je 1 in Rheda-Wiedenbrück und Werther), Hagen (7), Heinsberg (2 in Hückelhoven), Kreis Herford (2 in Bünde, 1 in Hiddenhausen), Herne (2), Hochsauerlandkreis ( je 1 in Brilon, Meschede), Hörstel (1), Kreis Höxter (2 in Bad Driburg, je 1 in Beverungen, Marienmünster, Warburg), Kreis Kleve (je 1 in Emmerich, Geldern, Goch, Kleve, Rheurdt, Wachtendonk, Weeze), Köln (3), Krefeld (1), Leverkusen (1), Märkischer Kreis (je 2 in Altena, Hemer, Kierspe, je 1 in Halver, Herscheid, Lüdenscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Meinerzhagen, Schalksmühle); Kreis Mettmann (2 in Wülfrath, je 1 in Mettmann, Monheim am Rhein, Velbert), Kreis Minden-Lübbecke (2 in Porta Westfalica, je 1 in Lübbecke, Minden, Stemwede), Mönchengladbach (1), Kreis Neuss (je 1 in Dormagen, Jüchem, Neuss), Oberbergischer Kreis (je 1 in Reichshof, Radevormwald), Oberhausen (1), Kreis Olpe (je 1 in Drolshagen, Wenden), Paderborn (2), Kreis Recklinghausen (3 in Datteln, je 1 in Castrop-Rauxel, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick), Remscheid (1), Rheinisch-Bergischer Kreis (1), Rheinische Landeskirche (1), Rhein-Sieg-Kreis (je 1 in Alfter, Bad Honnef), Kreis Siegen-Wittgenstein (je 1 in Burbach, Siegen), Kreis Soest (2 in Soest, je 1 in Erwitte, Lippstadt), Solingen (3), Unna (2), Kreis Viersen (2 in Viersen und 1 in Nettetal), Kreis Warendorf (je 1 in Beckum, Drensteinfurt, Telgte, Wadersloh), Kreis Wesel (5 in Moers, je 1 in Dinslaken, Neukirchen-Vluyn), Wuppertal (2). |
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