Impressum
 


Gebührenordnung der Musikschule Nienberge ab 1. Mai 2006
          Die Gebühren gelten pro Monat


Die monatlichen Gebühren werden pro Trimester berechnet und  grundsätzlich eingezogen, d.h. dreimal im Jahr wird der Beitrag für vier Monate fällig. Einmal im Jahr wird der Mitgliedsbeitrag pro Familie von derzeit 18 € fällig. Im Instrumentalbereich wird ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung von 10% gewährt.
Für den Unterricht im Instrumental- und Ensemblebereich für Erwachsene wird eine um 20% erhöhte Gebühr erhoben.

Für Instrumentalschüler (Kinder und Jugendliche) der Musikschule wird für die Teilnahme an Ensemblefächern eine Gebühr von 5 € erhoben.

Die Ferien der Musikschule sind identisch mit denen der allgemeinbildenden Schulen. Der jeweils letzte Schultag ist noch voller Unterrichtstag, vorbehaltlich individueller Regelungen.
Weitere Einzelheiten und Unterrichtsmodalitäten enthält die Schulordnung.

Unterrichtskündigungen sind sechs Wochen vor Trimesterende schriftlich an den Vorstand zu richten.