Impressum
 


Gebührenordnung der Musikschule Nienberge ab 1. Mai 2006
          Die Gebühren gelten pro Monat


Die monatlichen Gebühren werden pro Trimester (d.h. dreimal im Jahr, für jeweils 4 Monate) eingezogen. Einmal im Jahr wird der Mitgliederbeitrag pro Familie von derzeit 18 € fällig.
Die Gebühren werden grundsätzlich eingezogen, Daueraufträge werden nicht akzeptiert.

Für Instrumentalschüler (nur Kinder und Jugendliche) der Musikschule werden für die Teilnahme an Ensemblefächern (Instrumentalspielkreise, Chöre, Orchester, Bigband) 5 € erhoben.
Besonders bedürftigen Schülern wird ein Stipendium erteilt. Im Elementarbereich können Schüler von arbeitslosen Eltern kostenlos teilnehmen, sofern ein Nachweis erbracht wird.

Im Instrumentalbereich wird ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung von 10 % gewährt.
Für den Unterricht mit Erwachsenen wird eine um 20% erhöhte Gebühr für den Einzel- und Ensembleunterricht erhoben.

Die Ferien der Musikschule sind identisch mit denen der allgemeinbildenden Schulen. Der jeweils letzte Schultag ist noch voller Unterrichtstag, vorbehaltlich individueller Regelungen.
Weitere Einzelheiten und Unterrichtsmodalitäten enthält die Schulordnung.
Unterrichtskündigungen sind sechs Wochen vor Trimesterende schriftlich an den Vorstand zu richten.