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Unterrichtsentgelt
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Unterrichtsentgeltordnung der Musikschule Nienberge ab 1. Januar 2011
Bildungsgutschein auch für Musikunterricht
Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) können für ihren Unterricht an der Musikschule Nienberge den Bildungsgutschein in
Höhe von monatlich 10 Euro anrechnen lassen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem
SGB II oder XII beziehen. Antragsformular und ausführliche Informationen zum "Bildungs- und Teilhabepaket" gibt es auf der
Homepage des Sozialamtes.
          Unterrichtsentgelt gültig pro Monat
UE


Das monatliche Entgelt wird pro Trimester berechnet und  grundsätzlich eingezogen, d.h. dreimal im Jahr wird der Beitrag für vier Monate fällig. Einmal im Jahr wird der Mitgliedsbeitrag pro Familie von derzeit 18 € fällig. Im Instrumentalbereich wird ab dem zweiten Kind eine Geschwisterermäßigung von 10% gewährt.
Für den Unterricht im Instrumental- und Ensemblebereich für Erwachsene wird ein um 20% erhöhter Betrag erhoben.

Für Instrumentalschüler (Kinder und Jugendliche) der Musikschule wird für die Teilnahme an Ensemblefächern ein Entgelt von 5 € erhoben.

Die Ferien der Musikschule sind identisch mit denen der allgemeinbildenden Schulen. Der jeweils letzte Schultag ist noch voller Unterrichtstag, vorbehaltlich individueller Regelungen.
Weitere Einzelheiten und Unterrichtsmodalitäten enthält die Schulordnung.

Unterrichtskündigungen sind sechs Wochen vor Trimesterende schriftlich an den Vorstand zu richten.