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Mitgliedsbeiträge:
Jahresbeitrag: 49,00 EUR (Aufnahmegebühr 15,00 EUR) Der Beitrag gilt für ein Zeitjahr, wird also für das laufende Kalenderjahr anteilig mit monatlich 4,08 EUR berechnet (bzw. 3,58 EUR bei sozialer Ermäßigung). Ermäßigter Jahresbeitrag: 43,00 EUR (Aufnahmegebühr 15,00 EUR) Der ermäßigte Beitrag gilt für ALGII-, Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger, Studenten usw. Mit Beginn der Mitgliedschaft ist ein Jahresbeitrag zu entrichten. Mindestdauer der Mitgliedschaft:
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens 24 Monate.
Kündigung:
Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Kündigung zum Ende eines Kalenderjahres beendet werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Mitglieder, die nachweisen, dass sie einem anderen Mieterverein in einer anderen Stadt beigetreten sind, können - ohne Einhaltung der Mindestdauer der Mitgliedschaft - mit einer 3-Monatsfrist zum Jahresende kündigen.
Prozesskostenversicherung:
Sie können bei uns zu sehr günstigen Bedingungen eine Versicherung gegen Gerichts- und Anwaltskosten in Mietrechtsstreitigkeiten abschließen. Das ist wichtig, wenn Ihr Vermieter Sie verklagt oder Sie ihn verklagen müssen. Die Versicherung übernimmt die auf Sie zukommenden Prozesskosten, falls Sie den Prozess ganz oder teilweise verlieren sollten (Selbstbeteiligung 50 EUR). Ein Abschluss der Versicherung ist sehr zu empfehlen, denn für den geringen Betrag von nur 21,00 EUR jährlich (das entspricht 1,75 EUR monatlich) sind Sie auch gegen Prozessrisiken abgesichert.
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verantwortlich: Mieter/innen-Schutzverein, Mieterschutzverein Münster
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