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BGH: Keine Einliegerkündigung in Haus mit drei Wohnungen, wenn Vermieter 2 Wohnungen nutzt,17.11.10

Ein Wohnhaus, in dem sich neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine selbständig als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung im Untergeschoss befindet, ist auch dann kein "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" im Sinne des § 573a Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt.

Urteil vom 17. November 2010 – VIII ZR 90/10

AG Friedberg (Hessen) – Urteil vom 7. August 2009 – 2 C 529/09

LG Gießen – Urteil vom 24. Februar 2010 – 1 S 239/09

Karlsruhe, den 17. November 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
 
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