Der Modellflugklub Münster e. V. stellt sich vor: 

Lieber Modellflugfreund,

um Dir die Entscheidung zu erleichtern, unserem Modellflugverein  beizutreten, haben wir einige Informationen über uns zusammengestellt.

Allgemeines:

Eintragung als eingetragener Verein (e. V.): 13. 7. 1971

Anzahl der Mitglieder: ca. 155

Zur Zeit haben wir kein eigenes Fluggelände

Vorteile der Mitgliedschaft im MFK Münster e. V.:

Hilfe für Anfänger

Jugendgruppe mit vereinseigenem Bastelraum

vereinseigene Schleppmodelle und Winden

keine Probleme mit Anwohnern

 Pflichten der Mitglieder:

einmal jährlich Platzdienst (Aufräumarbeiten und ähnliches),

striktes einhalten der Flugordnung (u. a.: Motorflug nicht von 12.30 bis 15.00 Uhr und nach 20.00 Uhr),

Flugbetrieb nur im erlaubten Flugraum nördlich der Landebahn,

80 dB A Lärmbegrenzung wird kontrolliert,

Flugbetrieb nur mit einem Flugleiter, der sich in das Flugleiterbuch eintragen muß.

Beiträge inklusive Versicherung beim DMFV:

fördernde Mitglieder

10,00 EUR

  / Jahr

passive Mitglieder

40,00 EUR

 / Jahr

aktive bis 18 Jahre

75,50 EUR

 / Jahr

aktive Auszubildende bis 25 J.

115,50 EUR

 / Jahr

aktive ab 18 J., Ausbildung abgeschlossen

134,00 EUR

 / Jahr
Aufnahmegebühren für Jugendliche (<18 J.)

53,00 EUR

 einmalig
Aufnahmegebühren für  Erwachsene (>=18 J.)

105,00 EUR

 einmalig
Die  Frequenzmarke muss für erworben werden.

10,00 EUR

 / Stück
Die Beitragszahlung ist nur per Lastschrifteinzug möglich. Der lfd. Beitrag wird am 15. 9. für das Folgejahr abgebucht.    

Service für angehende Mitglieder:

Für angehende Mitglieder besteht vor der Aufnahme in den MFK unter folgenden Bedingungen die Möglichkeit zu fliegen:

Ein Aufnahmeantrag wurde unterschrieben, die  Frequenz ist zugeteilt (siehe Frequenzzuteilung weiter unten), ein MFK Mitglied steht zur Seite und reserviert mit seiner Frequenzmarke den Kanal.

Sonstiges:

Alle Mitglieder werden automatisch durch den Verein im Deutschen Modellfliegerverband e. V. (DMFV) versichert.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt nur Quartalsweise zum 1. 1., 1. 4., 1. 7. und 1. 10. eines Jahres.

Frequenzzuteilung:

Um eine Funkfernsteuerung betreiben zu können, muß der Betreiber eine persönliche Genehmigung zur Nutzung der Frequenzen haben. Diese Genehmigung kann man recht einfach anfordern bei der "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Münster, Hansaring 66, 48155 Münster, Tel: 0251 / 6081-0". Die Unterlagen kann man sich per Post zuschicken lassen.


Fragen ??

Hast Du noch offene Fragen?

Schreibe uns eine Mail, rufe an oder komm einfach mal zum Flugplatz!

Einen Aufnahmeantrag kannst Du
hier herunterladen und mit irgendeiner Textverarbeitung einlesen und dann ausdrucken. Den ausgedruckten Antrag bitte handschriftlich ausfüllen und an den Vorstand schicken. Die Adresse findest Du im Impressum.

Mit Holm und Rippenbruch.

Der Vorstand des MFK Münster e. V.