MEHR DEMOKRATIE e.V.

/Contra

In der Kritik am Volksentscheid drückt sich oft ein großes Mißtrauen gegenüber den Mitbürgern aus. Unsere Erwiderungen auf die wichtigsten Gegenpositionen.

Das Volk ist zu dumm!

So platt kommt dieses Argument natürlich nur selten daher. Statt dessen ist zu hören, das Volk sei nicht kompetent genug, die Themen würden immer komplexer usw. Die Annahme, das Volk besäße nicht die nötige Intelligenz für politische Entscheidungen, ist ein Argument gegen die Demokratie an sich. Es wurde Mitte des vorigen und Anfang dieses Jahrhunderts gegen die Einführung der parlamentarischen Demokratie angeführt. Ebenso wurde das Frauenwahlrecht bekämpft. Die Geschichte zeigt jedoch, daß die Menschen zu politischen Entscheidungen fähig sind.
Vor Volksentscheiden findet eine öffentliche, zumeist sachorientierte Diskussion statt. Hier besteht viel eher die Chance, sich eine Meinung zu bilden, als dies bei Wahlen der Fall ist. Denn bei Volksentscheiden geht es um ein Thema, bei Wahlen werden mehrere Themen, häufig auf oberflächliche Weise, behandelt.
Selbstredend gibt es bei Abstimmenden verschiedene Informationsniveaus. Die eine möchte es ganz genau wissen, ein anderer begnügt sich damit, daß seine favorisierte Partei eine bestimmte Sache unterstützt. Nur ist es ein Irrglauben, die Abgeordneten seien in allen Fragen um- fassend informiert. Sie entscheiden häufig ohne ausreichende Informationsgrundlage nach Fraktionszwang. Die Bürger kennen keinen Fraktionszwang. Sie entscheiden nach ihrem gesunden Menschenverstand.
Viele Themen sind komplex. Das ist richtig. Gerade deswegen ist die Beteiligung vieler Menschen notwendig. Denn wenn viele angehört werden, steigen die Chancen, gute Lösungen zu finden.
Für eine wohlabgewägte Entscheidung sind Informationen nötig. Daher ist es im Gesetzentwurf von Mehr Demokratie vorgesehen, daß jede/r Wahlberechtigte ein Abstimmungsbüchlein vor dem Volksentscheid erhält. In diesem wird das zu entscheidende Thema behandelt.

 

Die Bürger sind leicht zu manipulieren!

Mit diesem Argument wird eine Hauptsorge angesprochen, die auch bei Befürwortern der direkten Demokratie vorhanden ist. Der Einfluß der Medien führt zu manipulierten Entscheidungen, aus denen dann nicht gewünschte Ergebnisse resultieren, z. B. übertriebene Steuersenkungen, Einführung der Todesstrafe oder Diskriminierung von Minderheiten.
Zunächst einmal gibt es keine Gewähr für richtige Entscheidungen. Ebenso wie bei Parlamentsentscheidungen gibt es unglückliche Volksentscheidungen. Der Einfluß der Medien wird dabei häufig überschätzt. Sicherlich bestimmen sie die Themen, über die geredet wird; sie bestimmen jedoch nicht, was die Menschen denken.
Freie und vielfältige Medien sind das Schmieröl einer funktionierenden Demokratie. Sie müssen geschützt werden. Das gilt aber für jede Form der Demokratie.

 

Die Todesstrafe wird eingeführt!

In der Tat wurde die Todesstrafe in einigen US-Bundesstaaten durch Volksentscheid eingeführt oder verschärft. Zuletzt geschah dies in Oregon (1984), in Kalifornien (1978) und Washington State (1975). Allerdings ist das kein zwingendes Argument gegen den Volksentscheid. Denn viel häufiger sind Todesstrafen durch Parlamentsbeschlüsse eingeführt worden. Dennoch wird nicht die Forderung erhoben, Parlamente abzuschaffen. Es gibt eben nicht die Garantie für ?richtige" oder die ?besten" Entscheidungen. Die Gefahr, daß demokratische Mehrheitsentscheidungen Grundrechte verletzen, gilt für Parlamente ebenso wie für Volksentscheide. Dies zu verhindern ist in allen demokratischen Systemen eine Aufgabe der Verfassungsgerichte.
Schließlich ist auch das Volk wie die Politiker an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Da die Verfassung die Todesstrafe verbietet, wäre ein entsprechen- der Volkentscheid unzulässig.
Minderheiten werden diskriminiert!
Es gibt Beispiele, in denen Minderheiten durch Volksentscheide diskriminiert wurden. Aber auch hier gilt wieder, daß dies durch Parlamente viel häufiger geschehen ist. Das Herzstück der Demokratie ist die sachliche, ausgewogene und öffentliche Diskussion. Problemen, denen wir heute in der Gesellschaft begegnen, kann nicht ohne Gespräche und Diskussionen entgegengetreten werden. Verschweigen, Leugnen oder Beschönigen wird solche Probleme nicht lösen. Wenn sich doch men- schenfeindliche Initiativen herausbilden, dann ist es die Aufgabe der Gegner, diesen Kräften offensiv entgegenzutreten und dafür zu sorgen, daß die Mehrheit auf ihrer Seite steht.
Der Volksentscheid verursacht die Konflikte nicht, sondern er deckt sie auf.

 

Minderheiten zwingen der Mehrheit ihren Willen auf!

Der Gedanke, der hinter diesem Argument steckt, besagt, daß an vielen Abstimmungen nur die Betroffenen teilnehmen und die ?schweigende Mehrheit" dann die Entscheidungen der ?Minderheit" hinnehmen muß. Diesem Argument liegt ein Bürgerschlafmützen-Modell zugrunde. Jede/r Stimmberechtigte hat die Chance, an einem Volksentscheid teilzunehmen. Das wird sie/er auch tun, wenn der Abstimmungsgegenstand ihr/ihm wirklich ein Anliegen ist. Wer sich der Stimme enthält, tut dies aus freier Entscheidung. Erfahrungen aus der Schweiz und den USA zeigen, daß mit einer durchschnittlichen Beteiligung von 40 Prozent gerechnet werden kann.
Interessanterweise wird hier das vorige Argument umgedreht: erst sind Minderheiten gefährdet, dann sind sie gefährlich.

 

Direkte Demokratie ist langsam und teuer!

Natürlich können direktdemokratische Entscheidungsprozesse länger dauern als rein parlamentarische. Aber die Tatsache, daß solche, vom Volk getroffene Entscheidungen eine größere Akzeptanz finden und die Menschen stärker am politischen Geschehen beteiligen, sollte dies wert sein. Häufig greifen erst Bürger/-innen Probleme auf und bringen Politiker/-innen dazu, sich um die Sache zu kümmern. So rückte das Volksbegehren ?Mehr Demokratie in Bayern" das Thema Bürgerbeteiligung überhaupt erst ins Bewußtsein der Öffentlichkeit.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, daß Bürger oftmals sparsamer als Politiker mit den Mitteln des Staates umgehen. Professor Hans Herbert von Arnim (Speyer) ist der Meinung, daß sich die direkte Demokratie in den USA als außerordentlich wirksam für Ausgabenbegrenzungen der öffentlichen Hand erwiesen hat. Auch die geringe Abgabenlast der Schweiz führt von Arnim auf die (entwickelte) direkte Demokratie zurück. Direkte Demokratie ist eine sinnvolle Investition.

 

Es kann doch nicht über alles abgestimmt werden!

Die direkte Demokratie soll die parlamentarische nicht ersetzen, sondern ergänzen. Nur wenn eine ausreichende Anzahl von Bürger/-innen dies wünscht, soll das Volk befragt werden. Dies wird in der Regel nur Kernfragen der Politik betreffen (z.B. Renten, Maastrichter Verträge, § 218 oder Steuerreform). 99 Prozent der Entscheidungen werden nach wie vor von Parlamenten, Regierung und öffentlicher Verwaltung getroffen und die Rechtsprech- ung der Gerichte bleibt unberührt.

 

Die Verwaltung und das politische Mandat werden ausgehöhlt!

Dieses Argument geht von einem Gegensatz zwischen Verwaltung und Politik einerseits und Bürger/-innen andererseits aus. Das ist eine eigentümliche Vorstellung. Denn Verwaltung und Politik sollen doch für das Wohl der Bürger/-innen arbeiten! Häufig werden aber Verwaltung und Politik als undurchdringbar erlebt. Direkte Demokratie führt zu mehr Dialog zwischen Politikern, Beamten und Bürgern.

 

Die bisherigen Volksrechte reichen völlig aus!

Politisch engagierte Menschen wissen um den Frust, der entsteht, wenn man nur als Bittsteller an Politker/-innen herantreten kann. Das Potential an Sachverstand und Lösungsstrategien verpufft ungenutzt. Die bestehenden Volksrechte wie das Petitionsrecht sind fast ausschließlich ?Bittstellerrechte" ohne entscheidungswirk-samen Einfluß. Für eine lebendige Teil- habedemokratie reichen sie nicht aus.

 

Probleme werden auf eine Ja/Nein-Entscheidung verkürzt!

Jedes zu entscheidende Problem wird auf Ja/Nein verkürzt, ansonsten wäre eine Entscheidung nicht möglich. Allerdings werden in direktdemokratischen Prozessen Entscheidungen frühzeitig auf Ja/Nein verkürzt. Abwägungsprozesse, wie sie der parlamentarische Entscheidungsprozeß kennt, sind nicht im gleichen Maße möglich. Dies ist durchaus ein Nachteil der direkten Demokratie. Diesem Mangel kann durch eine kompromißfreundliche Gestaltung des direktdemokratischen Verfahrens entgegenge- wirkt werden. Nach dem Gesetzentwurf von Mehr Demokratie haben die Initiatoren die Möglichkeit, nach der Volksinitiative - das ist der erste Schritt der Volksgesetzgebung, bei dem eine parlamenta- rische Behandlung vorgesehen ist - die Abstimmungsvorlage inhaltlich noch zu verändern, so daß Diskussionsergebnisse mit dem Parlament berücksichtigt werden können. Zudem hat das Parlament das Recht, nach dem Volksbegehren - das ist der zweite Schritt der Volksgesetzgebung - einen eigenen Abstimmungsvorschlag (Konkurrenzvorlage) beim Volksentscheid vorzulegen. Dadurch erhält die Bevölkerung mehr Auswahlmöglichkeiten, wodurch die Volksgesetzgebung flexibler wird.

 

Die Verantwortlichkeiten werden verwischt!

Egal, ob eine Entscheidung vom Volk oder vom Parlament getroffen wird: die Folgen tragen immer die betroffenen Menschen. Politiker/-innen treten bestenfalls zurück oder werden abgewählt. Das Volk hat seine falschen Entscheidungen vor sich selbst zu verantworten und kann daraus lernen.
 

Das Grundgesetz schreibt eine rein repräsentative Demokratie vor!

Die herrschende juristische Meinung behauptet dies noch immer. Allerdings zeigen neuere Studien von Dr. Wilfried Heidt, Dr. Claus-Henning Obst oder Dr. Otmar Jung daß die Mütter und Väter unserer Verfassung den Volksentscheid ermöglichen wollten. Das Grundgesetz (GG) läßt die Frage offen; es schreibt keinesfalls eine rein repräsenative Demokratie vor. Artikel 20, Absatz 2 GG ist in dieser Hinsicht eindeutig: ?Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt." Viele Staatsrechtler behaupten allerdings, das Wort ?Abstimmungen" beschränke sich auf Volksentscheide über Länderneugliederungen.
Der Wortlaut des Grundgesetzes läßt eine Ausdehnung des Begriffs ?Abstimmung" zu. Wenn nun eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung das Recht auf Volksabstimmung wünscht Umfragen bestätigen das , wäre es äußerst fragwürdig, diese Reform durch eine enge (und zudem zweifelhafte) Auslegung des Grundgesetzes zu blockieren.
Klarheit kann auch dadurch geschaffen werden, daß das Grundgesetz entsprechend geändert wird.


Zurück zum Textanfang

©99