In der Kritik am
Volksentscheid drückt sich oft ein großes
Mißtrauen gegenüber den Mitbürgern aus. Unsere
Erwiderungen auf die wichtigsten Gegenpositionen.
So platt kommt dieses
Argument natürlich nur selten daher. Statt dessen ist zu
hören, das Volk sei nicht kompetent genug, die Themen
würden immer komplexer usw. Die Annahme, das Volk
besäße nicht die nötige Intelligenz für
politische Entscheidungen, ist ein Argument gegen die Demokratie an
sich. Es wurde Mitte des vorigen und Anfang dieses Jahrhunderts gegen
die Einführung der parlamentarischen Demokratie angeführt.
Ebenso wurde das Frauenwahlrecht bekämpft. Die Geschichte zeigt
jedoch, daß die Menschen zu politischen Entscheidungen
fähig sind.
Vor Volksentscheiden findet eine öffentliche, zumeist
sachorientierte Diskussion statt. Hier besteht viel eher die Chance,
sich eine Meinung zu bilden, als dies bei Wahlen der Fall ist. Denn
bei Volksentscheiden geht es um ein Thema, bei Wahlen werden mehrere
Themen, häufig auf oberflächliche Weise, behandelt.
Selbstredend gibt es bei Abstimmenden verschiedene
Informationsniveaus. Die eine möchte es ganz genau wissen, ein
anderer begnügt sich damit, daß seine favorisierte Partei
eine bestimmte Sache unterstützt. Nur ist es ein Irrglauben, die
Abgeordneten seien in allen Fragen um- fassend informiert. Sie
entscheiden häufig ohne ausreichende Informationsgrundlage nach
Fraktionszwang. Die Bürger kennen keinen Fraktionszwang. Sie
entscheiden nach ihrem gesunden Menschenverstand.
Viele Themen sind komplex. Das ist richtig. Gerade deswegen ist die
Beteiligung vieler Menschen notwendig. Denn wenn viele angehört
werden, steigen die Chancen, gute Lösungen zu finden.
Für eine wohlabgewägte Entscheidung sind Informationen
nötig. Daher ist es im Gesetzentwurf von Mehr Demokratie
vorgesehen, daß jede/r Wahlberechtigte ein
Abstimmungsbüchlein vor dem Volksentscheid erhält. In
diesem wird das zu entscheidende Thema behandelt.
Mit diesem Argument wird
eine Hauptsorge angesprochen, die auch bei Befürwortern der
direkten Demokratie vorhanden ist. Der Einfluß der Medien
führt zu manipulierten Entscheidungen, aus denen dann nicht
gewünschte Ergebnisse resultieren, z. B. übertriebene
Steuersenkungen, Einführung der Todesstrafe oder Diskriminierung
von Minderheiten.
Zunächst einmal gibt es keine Gewähr für richtige
Entscheidungen. Ebenso wie bei Parlamentsentscheidungen gibt es
unglückliche Volksentscheidungen. Der Einfluß der Medien
wird dabei häufig überschätzt. Sicherlich bestimmen
sie die Themen, über die geredet wird; sie bestimmen jedoch
nicht, was die Menschen denken.
Freie und vielfältige Medien sind das Schmieröl einer
funktionierenden Demokratie. Sie müssen geschützt werden.
Das gilt aber für jede Form der Demokratie.
In der Tat wurde die
Todesstrafe in einigen US-Bundesstaaten durch Volksentscheid
eingeführt oder verschärft. Zuletzt geschah dies in Oregon
(1984), in Kalifornien (1978) und Washington State (1975). Allerdings
ist das kein zwingendes Argument gegen den Volksentscheid. Denn viel
häufiger sind Todesstrafen durch Parlamentsbeschlüsse
eingeführt worden. Dennoch wird nicht die Forderung erhoben,
Parlamente abzuschaffen. Es gibt eben nicht die Garantie für
?richtige" oder die ?besten" Entscheidungen. Die Gefahr, daß
demokratische Mehrheitsentscheidungen Grundrechte verletzen, gilt
für Parlamente ebenso wie für Volksentscheide. Dies zu
verhindern ist in allen demokratischen Systemen eine Aufgabe der
Verfassungsgerichte.
Schließlich ist auch das Volk wie die Politiker an die
Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Da die Verfassung die
Todesstrafe verbietet, wäre ein entsprechen- der Volkentscheid
unzulässig.
Minderheiten werden diskriminiert!
Es gibt Beispiele, in denen Minderheiten durch Volksentscheide
diskriminiert wurden. Aber auch hier gilt wieder, daß dies
durch Parlamente viel häufiger geschehen ist. Das Herzstück
der Demokratie ist die sachliche, ausgewogene und öffentliche
Diskussion. Problemen, denen wir heute in der Gesellschaft begegnen,
kann nicht ohne Gespräche und Diskussionen entgegengetreten
werden. Verschweigen, Leugnen oder Beschönigen wird solche
Probleme nicht lösen. Wenn sich doch men- schenfeindliche
Initiativen herausbilden, dann ist es die Aufgabe der Gegner, diesen
Kräften offensiv entgegenzutreten und dafür zu sorgen,
daß die Mehrheit auf ihrer Seite steht.
Der Volksentscheid verursacht die Konflikte nicht, sondern er deckt
sie auf.
Der Gedanke, der hinter
diesem Argument steckt, besagt, daß an vielen Abstimmungen nur
die Betroffenen teilnehmen und die ?schweigende Mehrheit" dann die
Entscheidungen der ?Minderheit" hinnehmen muß. Diesem Argument
liegt ein Bürgerschlafmützen-Modell zugrunde. Jede/r
Stimmberechtigte hat die Chance, an einem Volksentscheid
teilzunehmen. Das wird sie/er auch tun, wenn der
Abstimmungsgegenstand ihr/ihm wirklich ein Anliegen ist. Wer sich der
Stimme enthält, tut dies aus freier Entscheidung. Erfahrungen
aus der Schweiz und den USA zeigen, daß mit einer
durchschnittlichen Beteiligung von 40 Prozent gerechnet werden
kann.
Interessanterweise wird hier das vorige Argument umgedreht: erst sind
Minderheiten gefährdet, dann sind sie gefährlich.
Natürlich können
direktdemokratische Entscheidungsprozesse länger dauern als rein
parlamentarische. Aber die Tatsache, daß solche, vom Volk
getroffene Entscheidungen eine größere Akzeptanz finden
und die Menschen stärker am politischen Geschehen beteiligen,
sollte dies wert sein. Häufig greifen erst Bürger/-innen
Probleme auf und bringen Politiker/-innen dazu, sich um die Sache zu
kümmern. So rückte das Volksbegehren ?Mehr Demokratie in
Bayern" das Thema Bürgerbeteiligung überhaupt erst ins
Bewußtsein der Öffentlichkeit.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, daß Bürger
oftmals sparsamer als Politiker mit den Mitteln des Staates umgehen.
Professor Hans Herbert von Arnim (Speyer) ist der Meinung, daß
sich die direkte Demokratie in den USA als außerordentlich
wirksam für Ausgabenbegrenzungen der öffentlichen Hand
erwiesen hat. Auch die geringe Abgabenlast der Schweiz führt von
Arnim auf die (entwickelte) direkte Demokratie zurück. Direkte
Demokratie ist eine sinnvolle Investition.
Die direkte Demokratie soll
die parlamentarische nicht ersetzen, sondern ergänzen. Nur wenn
eine ausreichende Anzahl von Bürger/-innen dies wünscht,
soll das Volk befragt werden. Dies wird in der Regel nur Kernfragen
der Politik betreffen (z.B. Renten, Maastrichter Verträge,
§ 218 oder Steuerreform). 99 Prozent der Entscheidungen werden
nach wie vor von Parlamenten, Regierung und öffentlicher
Verwaltung getroffen und die Rechtsprech- ung der Gerichte bleibt
unberührt.
Dieses Argument geht von einem Gegensatz zwischen Verwaltung und Politik einerseits und Bürger/-innen andererseits aus. Das ist eine eigentümliche Vorstellung. Denn Verwaltung und Politik sollen doch für das Wohl der Bürger/-innen arbeiten! Häufig werden aber Verwaltung und Politik als undurchdringbar erlebt. Direkte Demokratie führt zu mehr Dialog zwischen Politikern, Beamten und Bürgern.
Politisch engagierte
Menschen wissen um den Frust, der entsteht, wenn man nur als
Bittsteller an Politker/-innen herantreten kann. Das Potential an
Sachverstand und Lösungsstrategien verpufft ungenutzt. Die
bestehenden Volksrechte wie das Petitionsrecht sind fast
ausschließlich ?Bittstellerrechte" ohne entscheidungswirk-samen
Einfluß. Für eine lebendige Teil- habedemokratie reichen
sie nicht aus.
Jedes zu entscheidende
Problem wird auf Ja/Nein verkürzt, ansonsten wäre eine
Entscheidung nicht möglich. Allerdings werden in
direktdemokratischen Prozessen Entscheidungen frühzeitig auf
Ja/Nein verkürzt. Abwägungsprozesse, wie sie der
parlamentarische Entscheidungsprozeß kennt, sind nicht im
gleichen Maße möglich. Dies ist durchaus ein Nachteil der
direkten Demokratie. Diesem Mangel kann durch eine
kompromißfreundliche Gestaltung des direktdemokratischen
Verfahrens entgegenge- wirkt werden. Nach dem Gesetzentwurf von Mehr
Demokratie haben die Initiatoren die Möglichkeit, nach der
Volksinitiative - das ist der erste Schritt der Volksgesetzgebung,
bei dem eine parlamenta- rische Behandlung vorgesehen ist - die
Abstimmungsvorlage inhaltlich noch zu verändern, so daß
Diskussionsergebnisse mit dem Parlament berücksichtigt werden
können. Zudem hat das Parlament das Recht, nach dem
Volksbegehren - das ist der zweite Schritt der Volksgesetzgebung -
einen eigenen Abstimmungsvorschlag (Konkurrenzvorlage) beim
Volksentscheid vorzulegen. Dadurch erhält die Bevölkerung
mehr Auswahlmöglichkeiten, wodurch die Volksgesetzgebung
flexibler wird.
Egal, ob eine Entscheidung
vom Volk oder vom Parlament getroffen wird: die Folgen tragen immer
die betroffenen Menschen. Politiker/-innen treten bestenfalls
zurück oder werden abgewählt. Das Volk hat seine falschen
Entscheidungen vor sich selbst zu verantworten und kann daraus
lernen.
Das
Grundgesetz schreibt eine rein repräsentative Demokratie
vor!
Die herrschende juristische
Meinung behauptet dies noch immer. Allerdings zeigen neuere Studien
von Dr. Wilfried Heidt, Dr. Claus-Henning Obst oder Dr. Otmar Jung
daß die Mütter und Väter unserer Verfassung den
Volksentscheid ermöglichen wollten. Das Grundgesetz (GG)
läßt die Frage offen; es schreibt keinesfalls eine rein
repräsenative Demokratie vor. Artikel 20, Absatz 2 GG ist in
dieser Hinsicht eindeutig: ?Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie
wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe
der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung
ausgeübt." Viele Staatsrechtler behaupten allerdings, das Wort
?Abstimmungen" beschränke sich auf Volksentscheide über
Länderneugliederungen.
Der Wortlaut des Grundgesetzes läßt eine Ausdehnung des
Begriffs ?Abstimmung" zu. Wenn nun eine Mehrheit der deutschen
Bevölkerung das Recht auf Volksabstimmung wünscht Umfragen
bestätigen das , wäre es äußerst
fragwürdig, diese Reform durch eine enge (und zudem
zweifelhafte) Auslegung des Grundgesetzes zu blockieren.
Klarheit kann auch dadurch geschaffen werden, daß das
Grundgesetz entsprechend geändert wird.
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