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MEHR DEMOKRATIE e.V. |
Artikel 20
Grundlagen staatlicher Ordnung,
Widerstandsrecht (2) Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durchbesondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die
Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
(1)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.