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DEMOKRATIE e.V. ............Fragen
Wurde die Weimarer Republik durch Volksentscheide ins Chaos getrieben?
Auch wenn der Volksentscheid gegen den Youngplan kein Erfolg war, so könnten die verschiedenen Volksentscheidsinitiativen doch die Regierungsarbeit erschwert, stabile Koalitionen verunmöglicht und damit ein Chaos geschaffen haben, das zum Untergang der Weimarer Republik beitrug. Stefan Meineke vertritt diese Auffassung: "Im Wechselspiel einer von demagogischer Stimmenfängerei bestimmten Agitation und Gegenagitation konnten sich so gerade die Vertreter extremer Anschauungen in den Vordergrund spielen..."5 Während die Regierung komplizierte Kompromisse schließen musste, hätten die radikalen Parteien populistische Einfachlösungen propagiert. Dies habe zum Zerfall der politischen Mitte geführt und letztlich zum Untergang der Weimarer Republik. Der Volksentscheid habe dabei eine besonders verhängnisvolle Rolle gespielt, denn: "Der dem plebiszitären Verfahren immanente extreme Mobilisierungszwang honoriert nicht die sachliche begründete, sondern allein die propagandistisch wirksame Stellungnahme." Daher habe Theodor Heuss zurecht vom Volksentscheid als "Prämie für jeden Demagogen" gesprochen.6
Freilich gab es in der Weimarer Republik lediglich drei zugelassene Volksbegehren zur Einleitung eines reichsweiten Volksentscheids - eine Reihe von Initiativen auf Landesebene, die meist die Auflösung der Landtage zum Ziel hatten, entfaltete keine große Wirkung. Von den drei zugelassenen Volksbegehren kamen lediglich zwei zur Abstimmung, außer der Initiative gegen den Youngplan gab es noch einen Volksentscheid mit dem Ziel der Enteignung des Landbesitzes der Fürsten, betrieben u.a. von KPD und SPD. Beide Volksentscheide scheiterten an der 50% Hürde. Schon die geringe Zahl zeigt, dass man die direkte Demokratie nicht für den Untergang der Weimarer Republik verantwortlich machen kann. Schiffers resümiert: "In der Praxis blieben die Volksbegehren ein Nebenschauplatz der politischen Auseinandersetzung. Reichstags-, Landtags-, und Präsidentenwahlen boten erheblich größere Agitationsund Mobilisierungschancen als die Mehrzahl der Volksbegehren."7 Auch Meineke gesteht zu: "Zweifellos sind die in den zwanziger Jahren aufgebrochenen politischen und sozialen Konflikte durch das Plebiszit nicht eigentlich hervorgebracht, sondern nur noch weiter verstärkt worden."8 Verstärkt worden seien sie durch die polemische Propaganda während der Volksentscheidskampagnen.
Sicherlich eröffnete das Volksbegehrensrecht der Weimarer Republik den radikalen Parteien Mobilisierungschancen. Dies galt aber auch - und praktisch in viel höherem Maße - für andere demokratische Rechte, wie Presse- und Versammlungsfreiheit sowie Wahlrecht - ohne dass jemand deswegen heutzutage diese Grundrechte unter Verweis auf die Weimarer Republik in Frage stellen würde. Gewiß waren die Parolen bei den Volksentscheidskampagnen in mancher Hinsicht demagogisch und vereinfachend. Dies war aber auch bei Wahlkampagnen, Demonstrationen oder parlamentarischen Auseinandersetzungen der Fall. Meinekes Behauptung, Volksentscheide seien für Demagogie besonders anfällig, ist nicht überzeugend. Otmar Jung hat die Volksentscheidskampagne 1926 (Fürstenenteignung) mit der Propaganda des Reichstagswahlkampfs zwei Jahr vorher im einzelnen verglichen. Im direkten Vergleich erwies sich die Propaganda zum Volksentscheid als weniger polemisch. Er verweist zurecht darauf, dass "durch ein Volksgesetzgebungsverfah-ren oppositionelle Parteien und außerparlamentarische Bewegungen auf einen verfassungsmäßigen Lösungsweg geführt wurden..." während bei Wahlen auch über Ideologien gestritten wurde. Außerdem steht im Kern jeder Volksentscheidskampagne eine Sachfrage, zu deren Lösung verschiedene Alternativen abgewogen werden müssen. Dies spreche "mehr für Versachlichung als für Entrationalisierung", so jung.9
Auch das Ergebnis spricht gegen die These, die Volksabstimmungskampagne habe besonders gut zur demagogischen Politik Hitlers gepasst. Die Zahl der Ja-Stimmen beim Volksentscheid 1929 macht nur 84,5% der Zahl der Wähler aus, die bei den Reichstagswahlen 1928 für die Parteien der "Natio
nalen Opposition" gestimmt hatten. Bei der Reichstagswahl 1930 legte insbesondere die NSDAP enorm zu, ebenso wie bei der Wahl des Reichspräsidenten 1932. Die Volksbegehren und Volksentscheid boten also der NSDAP eher weniger Möglichkeiten Stimmen zu gewinnen als Wahlen.
Gegen eine Rückkehr Weimarer Verhältnisse spricht zudem, dass die politischen Rahmenbedingungen heutzutage andere sind. Selbst Meineke räumt ein: es "fand das in der Weimarer Republik durchgeführte plebiszitäre Experiment unter äußerst ungünstigen Rahmenbedingungen statt". Solange vergleichbare politische Spannungen fehlten, könne "sogar davon ausgegangen werden, dass ... die Einführung einer Volksgesetzgebung weitgehend folgenlos bleiben würde."10 Dass der Volksentscheid in der Schweiz problemlos funktioniere, schreibt er der stabileren Regierung und der Zusammenarbeit der Parteien zu. Sicherlich sind die politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik heute eher mit denen in der Schweiz als mit Weimar vergleichbar. Antidemokratische Parteien haben keinen Einfluß und müssen mit dem Verbot durch das Verfassungsgericht rechnen. Die Parteibindung der Wähler ist stark zurückgegangen. Die Parteien arbeiten regelmäßig in Koalitionen und im Vermittlungsauschuss zusammen. Dass in Deutschland erneut Spannungen wie in der Weimarer Republik mit harten weltanschaulich geprägten Auseinandersetzungen zwschen Kommunisten und Faschisten entstehen sollten, ist kaum vorstellbar.
Wegen Weimar keine Volksentscheide im Grundgesetz?
Häufig werden die Weimarer Erfahrungen als Grund dafür angesehen, dass Volksentscheide im Grundgesetz nicht explizit vorgesehen sind. Auch hier sind Zweifel angebracht. Zwar gab es im damaligen Parlamentarischen Rat ein generelles Misstrauen gegenüber dem .verführbaren' Volk" und die Auffassung, dass die Deutschen erst zu Demokraten erzogen werden müssten. Entscheidender waren aber kurzfristige politische Überlegungen. KPD und SED hatten bereits verschiedene Volksbegehren durchgeführt bzw. angekündigt, z.B. eines "Für die Einheit Deutschlands". Das wollte man abblocken. Die meisten Mitglieder des parlamentarischen Rates waren jedoch nicht grundsätzlich gegen direkte Demokratie, so Otmar Jung. "Die .Vision' der Gründer der Bundesrepublik für später war eindeutig: Wenn die Kommunisten domestiziert wären und die Teilung überwunden sei, sollte auf dem überlieferten Wege einer Nationalversammlung und/oder einer Volksabstimmung eine deutsche Verfassung gegeben werden, die dann selbstverständlich auch Elemente direkter Demokratie enthalten würde."11
Autor: Paul Tiefenbach
Fussnoten
1 Der spätere Bundespräsident Th. Heuss, zitiert nach Jung 1995, S.18
2 Adolf Arndt, zitiert nach Kirchgässner/ Feld / Savioz 1999, S. 154
3 Bullock, zitiert nach 0. jung: Direkte Demokratie in der Weimarer Republik. Frankfurt 1998. S. 130
4 0. Jung 1989, S. 131.
5 S. Meineke in: Jahrbuch für Politik 1992, S.218
6 S. Meineke in: Jahrbuch für Politik 1994, 5.144 ur)d 138. Ähnlich H. Matthiesen in Dürr/Walter 1999
7 R. Schiffers in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 1996, Heft 2, S. 354
8 S. Meineke in: Jahrbuch für Politik 1992, 8.225
9 0. Jung in: Jahrbuch für Politik 1995, 5.82 und 104. Ausführlicher in 0. Jung: Volksgesetzgebung. Die .Weimarer Erfahrungen' ... Hamburg 1990
10 S. Meineke in: Jahrbuch für Politik 1992,
S.225f
11 0. Jung in: Jahrbuch für Politik 1993, 5.87 . Ausführlich in: 0. )ung: Grundgesetz und Volksentscheid. Opladen 1994
Jung, Otmar: Direkte Demokratie in der Weimarer Republik. Frankfurt 1989
Jung, Otmar: Die Weimarer Erfahrungen" mit der Volksgesetzgebung: Kritik und Tragweite. Stellungnahme zum Beitrag Meineke im Jahrbuch für Politik 1992. In: Jahrbuch für Politik 1993, Band i Jung, Otmar: Grundgesetz und Volksentscheid. Opladen 1994
Jung, Otmar: Plebiszit und Diktatur: Die Volksabstimmungen der Nationalsozialisten. Tübingen 1995
Jung, Otmar: Zur Revision der Weimarer Erfahrungen" mit der Volksgesetzgebung. Stellungsnah-me zum Beitrag Meineke im Jahrbuch für Politik 1994. In: Jahrbuch für Politik 1995, Band i Kirchgässner, Gebhard; Feld, Lars P.; Savioz, Marcel R.: Die direkte Demokratie. Modern, erfolg
reich, entwicklungs- und exportfähig. Basel/Genf/ München 1999
Meineke, Stefan: Die antiplebiszitäre Grundsatzentscheidung des Parlamentarischen Rates - eine Fehlverarbeitung der Geschichte? In: Jahrbuch für Politik 1992, Band 2
Meineke, Stefan: Die Weimarer Erfahrungen mit der Volksgesetzgebung. Bilanz der Forschung und Kritik neuerer Revisionsversuche. Stellungnahme zum Beitrag Jung im Jahrbuch für Politik 1993. In: Jahrbuch für Politik 1994, Band i Schiffers, Reinhard: Elemente direkter Demokratie im Weimarer Regierungssystem. Düsseldorf 1971 Schiffers, Reinhard: Weimarer Erfahrungen": Orientierungshilfe für die Aufnahme plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz? (Zur Debatte zwischen-Meineke und Jung). In: Zeitschrift für Politikwissenschaft, Heft 2 /1996
ENDE