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Strategien zur Reorganisation der Staatsordnung

Ein Crash wird dazu führen, Defizite der bisherigen Staatsordnung zu korrigieren, wenn diese Defizite in der Krise nicht nur aufbrechen, sondern auch offen genannt werden und sich Korrekturbewegungen rechtzeitig bilden. Solche notwendigen Krisenkorrekturen ergaben sich nach Ansicht der Arbeitsgruppe vor allem in folgenden Punkten:

l. Auf oberer europäischer Ebene darf es kein Rätesystem mehr geben und keine euroföderalistische Struktur. Soll die EU für Demokratien gelten, muss sie selbst auch demokratisch werden, also die Gewaltenteilung akzeptieren, sich von einem Parlament kontrollieren lassen und dieses Parlament entscheidende Rechte haben gegenüber der derzeitig dominierenden Macht der Kommissare. Es darf nicht mehr möglich sein, dass selbst der Korruption überführte Kommissare ihr Unwesen weiter treiben können, weil das Parlament und die Mehrheit der Mitgliedsländer diese Kommissare nicht verjagen können.

Dazu gehört auch eine europäische Verfassung, welche Grundsätze wie die Gewaltenteilung und lückenlose demokratische Struktur enthält, sondern auch den Minderheiten das Recht gibt, bestimmte "von oben" gewollte Gesetze nicht zu akzeptieren. Wenn schon 60% unserer Regulierungen inzwischen von Brüssel kommen und in Brüssel der Einfluss der großen Wirtschaftsverbände größer ist als in jedem einzelnen Staat, ist das Gesamtsystem weder verfassungsmäßig noch tatsächlich demokratisch legitimiert. Dies muss verändert werden, wenn man wirkliche demokratische Systeme will. Die Macht der Verbände muss ausgeschaltet, die Macht des Wählers dagegen umfassend neu gesichert werden. Anders lässt sich keine Legitimation der EU-Vorschriften gegenüber dem Wähler begründen.

Über das Verfassungsproblem

2. Das Verfassungsproblem ist auch in Deutschland offen. Unser Grundgesetz ist keine vom Volk selbst bestimmte Verfassung und lässt eine Reihe wichtiger Fragen offen:

o Mangelnde Gewaltenteilung hat dazu geführt, dass mehrheitlich der öffentliche Dienst überwiegend die Politiker stellt, dass Minister gleichzeitig als Abgeordnete über ihre eigenen Regierungsvorlagen im Parlament mitbestimmen, dass Ämterhäufungen praktisch Parteifeudalismus statt durchlässige demokratische Strukturen geschaffen haben. Die Arbeitsgruppe hat sich für eine Einschränkung des passiven Wahlrechts für den öffentlichen Dienst im Sinne des Art. 137 GG, also für ein Verbot der Wählbarkeit aller öffentlichen Diener ausgesprochen.

o Im übrigen müsste das Wahlrecht geändert werden. Nicht mehr Parteien sollten die Herrschaft über die Wähler haben, sondern die Wähler sollten nur noch direkt gewählte Abgeordnete bestimmen, damit diese den Wählern Rechenschaft legen statt ihrer Parteiführung (Abschaffung von Listenwahl durch ausschließliche Direktwahl). Dies erfordert allerdings auch, dass keine 5%-Hürde mehr stattfindet, die nur den etablierten Parteien nützt und dass auch das Parteienfinanzierungssystem geändert wird. Es darf nicht mehr sein, dass die Parteien fürstlich aus öffentlichen Kassen leben. Sie sollten sich wie in anderen Ländern frei finanzieren müssen (Streichung des Parteienartikels 21 GG).

o Um zu verhindern, dass die Parteien sich gegen den Willen ihrer Wähler stellen, muss die Bürgerbeteiligung eingeführt und erleichtert werden (Volksbegehren).

o Zur Gewaltenteilung gehört auch, dass die Parteien nicht gewerblich tätig und vor allem nicht - wie die SPD - Eigentümer eines der größten Medienkonzerne sein dürfen, womit sie die Bevölkerung nicht nur parteipolitisch, sondern auch pressemäßig manipulieren können. Dies gilt auch für die öffentlichen Medien. Sie dürfen nicht mehr von den Parteien gegängelt und auch nicht mehr durch Zwangsgebühren finanziert werden, sondern müssten sich wie ein Privatunternehmen als privater Träger im Markt bewähren. Dann wird ohnehin eine

Orientierung auf den Kunden (Hörer, Seher) gewährleistet.